Die Klangfarbe oder das Timbre ist in der Musik einer der Parameter des einzelnen Tons und wird bestimmt durch sein Spektrum, also das spezifische Gemisch aus Grundton, Obertönen, Rauschanteilen etc., sowie den zeitlichen Verlauf des Spektrums und der Lautstärke.
Grundton oder Obertöne bestimmen bei vielen musikalischen Instrumenten die Tonfarbe. Die Obertöne sind ganzzahlige Vielfache der Grundtonfrequenz, sie werden auch Teiltöne, Harmonische oder Partialtöne genannt. Grund- und Obertöne besitzen hierbei eine sinusförmige Schwingungsform.
Bei mechanischen Musikinstrumenten sind neben dem Grundton immer auch Obertöne vorhanden. Bei elektronischen Musikinstrumenten können auch obertonfreie Klangfarben erzeugt werden.
Es gibt auch musikalisch genutzte Klänge, die nicht oder nicht allein aus Grundton und Obertönen aufgebaut sind. Glockenklänge lassen sich eher durch Grundton und Untertöne (ganzzahlige Teiler der Grundtonfrequenz) beschreiben und ganz generell führt eine nicht-harmonische Überlagerung vieler Sinussignale zu einem eher metallenen Klang. Trommeltöne sind ein Gemisch aus Tönen und Rauschsignalen. Selbst schmalbandiges Rauschen lässt sich als musikalische Klangfarbe nutzen (Windheulen). Bei vielen musikalischen Klängen sind zudem auch Rauschanteile prägend für die Klangfarbe (z.B. Anblasgeräusche bei Blasinstrumenten und Orgelpfeifen).
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