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Die Klage ist im Zivilprozess die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, durch den Kläger gegen den Beklagten. Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten bezeichnet man den das Verfahren einleitenden Antrag auf gerichtliche Entscheidung als Klage. Im Strafverfahren wird die von der Staatsanwaltschaft zu erhebende öffentliche Klage als Anklage bezeichnet.

Klage wird durch einen Schriftsatz an das Gericht (im Verfahren vor den Amtsgerichten auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten) und dessen Zustellung an den Beklagten erhoben (§ 253 Abs. 1 ZPO).

Inhalt der Klageschrift gemäß § 253 ZPO


Muss-Vorschriften

  • Bezeichnung der Parteien und ihre gesetzliche Vertreter (z. B. Kind - Eltern, AG Vorstand, GmbH - Geschäftsführer, KG - Komplementär, OHG - Gesellschafter, e. V. - Vorstand)
  • Antrag
  • Gegenstand der Klage
  • Grund
  • Unterschrift

Soll-Vorschriften

  • Angabe des Werts des Streitgegenstands
  • Angabe von Gründen, die einer Übertragung auf den Einzelrichter entgegenstehen
  • Angaben von Sachdarstellungen und Beweismitteln

Kann-Vorschriften

  • Anträge wegen der Kostentragungspflicht
  • Anträge über die vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung
  • Anträge, die Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft zu erbringen
  • Anträge, ein Anerkenntnis- oder Versäumnisurteil zu erlassen.

Zivilprozessrecht

Žaloba | Filing (legal) | Pozew | Žaloba | Dava

 

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