Eine Kirchengemeinde (auch Kirchgemeinde, Pfarrgemeinde, Pfarrei oder schlicht Gemeinde) ist die kleinste organisatorische Einheit einer Kirche oder anderen christlichen Religionsgemeinschaft.
Ihr Gebiet, der Kirchsprengel bzw. das Kirchspiel, erstreckt sich in der Regel auf ein Dorf oder auf einen Stadtteil oder Stadtbezirk einer größeren Stadt, in seltenen Fällen auch auf eine ganze politische Gemeinde und praktisch nur in Diasporagebieten auch auf mehrere politische Gemeinden. In einzelnen Gemeinden bestehen neben der Pfarrkirche auch eine oder mehrere Filialkirchen. Die Kirchengemeinde kann jedoch auch örtlich unabhängig sein, d.h. ihre Mitglieder wohnen verstreut und haben lediglich ihren Beitritt zu dieser Gemeinde erklärt. Dies ist insbesondere bei Freikirchen der Fall. Die katholische Kirche kennt sogenannte Kategorialgemeinden mit Menschen, die ein gemeinsames Merkmal verbindet, z.B. Hochschulgemeinden oder Gemeinden für Menschen anderer Muttersprache.
Ein wesentlicher Teil des kirchlichen Lebens ist "Gemeindeleben", das sich im Gottesdienstbesuch, der Mitarbeit in Gemeindeleitung, Gruppen und Kreisen äußert. Regelmäßig knüpft die Kirchenmitgliedschaft an die Mitgliedschaft in einer Gemeinde an, z.B. § 5 Abs. 1 S. 1 der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden).
Rechtlicher Status, Aufbau und Bezeichnung unterliegen, soweit der Staat den Religionen ein Selbstverwaltungsrecht zugesteht, dem internen Kirchenrecht. Demnach bestehen zwischen den Ländern und Konfessionen, in Deutschland sogar innerhalb der einzelnen evangelischen Landeskirchen, teils erhebliche Unterschiede.
Gemeinsam ist aber allen Kirchengemeinden eine gewisse rechtliche Selbständigkeit, die sich oft in gewählten Leitungsgremien (Kirchengemeinderat, Gemeindekirchenrat, Presbyterium, Ältestenkreis) ausdrückt. Zusammengeführte, zumindest auf Verwaltungsebene Kirchengemeinden bezeichnet man als Pfarrverband.
Das katholische Kirchenrecht unterscheidet streng zwischen den geweihten Priestern und den Laien. Der in der Gemeinde investierte Priester (=Pfarrer) leitet zusammen mit den aus dem Kreis der Kirchengemeinde gewählten Mitgliedern des Pfarrgemeinderats (auch Kirchengemeinderat) die Gemeinde, wobei dieses Gremium vor allem für das Leben und Wirken der Gemeinde zuständig ist. Für Fragen der Vermögensverwaltung ist der Pfarrverwaltungsrat oder Kirchenvorstand zuständig, welcher die Gemeinde teilweise auch als juristische Person vertritt.
Während der Begriff "Pfarrei" mehr den juristischen Aspekt betont, meint "Gemeinde" mehr die theologische Wirklichkeit. Christliche Gemeinde verwirklicht sich in den Grundfunktionen: Glaubensgemeinschaft (Communio), Glaubensfeier (Liturgie), Glaubensleben (Caritas, Diakonie) und Glaubensbezeugung (Martyria). Der Begriff "Pfarrgemeinde", der in katholischen Kirche weit verbreitet ist, führt beide Aspekte zusammen. Pfarrgemeinden können dementsprechend territorialen wie auch personalen (z. B. fremdsprachige Gemeinden) Charakter haben.
Gemeinsam ist ihnen, dass es nach ihrem Selbstverständnis eine Unterscheidung der Gläubigen in Priester und Laien nicht gibt. Gemäß Luthers Idee des "allgemeinen Priestertums aller Getauften" ist demnach jedes Mitglied gleichermaßen zur Mitwirkung an der Gemeindeleitung berufen. Die Verantwortung der gewählten Leitungsorgane umfasst daher auch die Kernbereiche Gottesdienst und Seelsorge (z.B. § 20 Abs. 1 S. 2 der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden: "* trägt die Verantwortung dafür, dass Gottes Wort rein und lauter gepredigt wird, die Sakramente in ihr recht verwaltet werden und der Dienst der Liebe getan wird.") und insbesondere die Wahl des Gemeindepfarrers.
Regionale Besonderheiten:
Die Ortsgemeinden heißen grundsätzlich Adventgemeinde.
Wie bei allen Protestanten gilt das "allgemeine Priestertum", also keine Hierarchie zwischen Pastoren und Gemeindegliedern.
Die Leitung heißt in der Regel "Gemeindeausschuss" oder "Gemeinderat". Dieses Gremium wird alle zwei Jahre neu gewählt. An der Spitze steht der "Gemeindeleiter" oder "Gemeindeälteste".
Früher bildeten Staat und Kirche in Deutschland eine Einheit. Deshalb wurde auch nicht zwischen Kirchengemeinden und politischen Gemeinden unterschieden. Wollte eine Gemeinde eine neue Kirche bauen, so entschied dies zunächst der Gemeinderat ebenso, als würde ein neues Rathaus gebaut.
Ende des 19. Jahrhunderts wurde jedoch eine Trennung von Kirche und Staat eingeleitet, infolge dessen eigenständige Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts gebildet wurden. Das ihnen zugebilligte Vermögen wurde aus dem Bestand der politischen Gemeinde herausgelöst. Damit entstand in der Regel in jeder seinerzeit bestehenden politischen Gemeinde auch eine eigene Kirchengemeinde bzw. Pfarrgemeinde.
Im Laufe der folgenden Jahre erhöhte sich die Zahl der Kirchengemeinden, weil man meist in Städten bestehende Kirchengemeinden teilte, nachdem sie auf Grund von starken Zuzügen zu groß geworden waren.
Auch nach dem Ersten Weltkrieg entstanden neue Kirchengemeinden. Dies lag vor allem daran, dass in bislang überwiegend katholischen Gebieten Evangelische Bewohner und umgekehrt in überwiegend evangelischen Gebieten Katholiken angesiedelt wurden, die sich zu neuen Kirchengemeinden formierten und eigene Kirchen errichteten. Hier kommt es gelegentlich vor, dass sich das Gebiet einer Kirchen- oder Pfarrgemeinde auch auf mehrere Orte erstreckt.
In den zurückliegenden Jahren wurden in Einzelfällen - insbesondere in Städten - kleinere Kirchengemeinden (wieder) zu größeren Gemeinden zusammen gelegt. Nachdem das Interesse der Gemeindeglieder an der Kirche bzw. an kirchlichen Strukturen schwindet, dürfte es auch weiterhin zu Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden kommen, so dass sich deren Zahl weiter verringern dürfte. Dieses wird zur Zeit besonders im Bistum Aachen diskutiert. Alternativ dazu werden (weiterhin selbständige) Pfarreien zu Seelsorgeeinheiten, Pfarrverbünden oder Kooperationseinheiten zusammengefasst.
Rückläufige Kirchensteuermittel und Mitgliederzahlen sowie - insbesondere in der katholischen Kirche - fehlende Geistliche zwingen dazu, nicht nur Pfarreien zu fusionieren, sondern auch Kirchen zu schließen (siehe auch: Kirchensterben). Die Gebäude werden als Wohnraum umgebaut, an andere Glaubengemeinschaften abgetreten oder abgerissen.
Kirchengemeindeleitung Kirchenverfassung
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