Der Kirchenwiedereintritt ist die Rückkehr vom getauften Christen in ihre ursprüngliche Kirche (Konfession). Davon unterschieden wird der Übertritt (von einer protestantischen Kirche zur anderen: beispielsweise von der Methodistischen Kirche zur Evangelischen Landeskirche) und die Aufnahme (beispielsweise von der Römisch-katholischen Kirche zur Evangelischen Landeskirche oder umgekehrt).
Für den Wiedereintritt (früher in einer Evangelischen Landeskirche gewesen), Übertritt (beispielsweise von der Evangelisch Methodistischen Kirche) und Aufnahme (von der Römisch-katholischen und orthodoxen Kirche, so wie Freikirchen, soweit keine "Übertrittsabkommen" besteht) sind folgende Daten in Deutschland notwendig:
Der Wiedereintritt kann in Deutschland bei jedem Pfarramt geschehen. Vorzugsweise findet diese bei dem Ortpfarramt des Wohnsitzes des/der Antragssteller/in statt. Der Pfarrer/die Pfarrerin wird im Gespräch, das auch telefonisch, aber nicht schriftlich oder per E-Mail stattfinden kann, die Gründe für den Austritt und den Wiedereintritt/Übertritt/Aufnahme erfragen. Dabei geht es nicht um eine Glaubensprüfung. Auch Fragen nach den Lebensumständen und etwaigen seelsorgerischen Anliegen kommen häufig im Gespräch vor.
In vielen Landeskirchen gibt es City-Pfarrämter, Kirchenläden und Wiedereintrittsstellen, bei denen niederschwellig der Schritt vollzogen werden kann. Einige Landeskirchen geben auch die Möglichkeit über das Telefon das notwendige Gespräch zu führen (z.B.: Die Evangelische Landeskirche in Württemberg: 0800 8 13 8 13 8)
Der vollzogene Wiedereintritt, der Übertritt, die Aufnahme kann in oder nach einem (Abendmahls-)Gottdienst (mit Zeugen) vollzogen werden. Eine Wiedertaufe findet nicht statt. Die erstmalige Aufnahme in eine Kirche ist die Taufe.
In einem feierlichen Rahmen - entweder eine kleine Feier mit dem Pfarrer und zwei Zeugen - oder auch in einem größeren Gottesdienst - wird der Kandidat in die Gemeinschaft wiederaufgenommen.
Über ein bundesweites Internetportal zum WiedereintrittKatholisch werden de ermöglicht die Römisch-katholische Kirche in Deutschland eine unkomplizierte Kontaktaufnahme zu Mitarbeiter/-innen der Kirche, mit denen man alle Fragen zu einem möglichen Eintritt in die Kirche oder Kirchenwiedereintritt besprechen kann.
Die südwestdeutschen Bistümer Fulda, Limburg, Speyer, Mainz und Trier haben eine eigene Initiative gestartet, die für den Eintritt in die katholische Kirche wirbt.Mach dich auf und com
Der Wiedereintritt in die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) erfolgt bei einem lutherischen Pfarramt dieser Kirche. Der Pfarrer wird den Antragsteller um ein Gespräch bitten, um ihn kennenzulernen und um die Gründe des Wiedereintritts zu erfahren. Nach dem Gespräch kann der Pfarrer den, der um Aufnahme bittet, in die Gemeinde aufnehmen. Je nach Gemeindeordnung ist ggf. der Kirchenvorstand zu hören. Die Letztverantwortung liegt jedoch beim Pfarrer. Es gelten die entsprechenden Gemeindeordnungen in Anlehnung an die Mustergemeindeordnung der Kirchlichen Ordnungen der SELK.
Der Wiedereintritt wird durch die Teilnahme am Heiligen Abendmahl vollzogen. Der Gemeinde wird der Eintritt im Gottesdienst unter "Abkündigungen" bekannt gegeben und im Gemeindebrief veröffentlicht.
Eine Wiedertaufe findet nicht statt. Die erste Aufnahme geschieht durch die Taufe.
Befürwortet die Gemeindeleitung die Wiederaufnahme, wird der Eintrittswillige gebeten, vor den versammelten Gemeindemitgliedern seinen Wunsch zu äußern. Die Gemeindeversammlung stimmt daraufhin über dieses Begehren ab.
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"Kirchenwiedereintritt".
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