Als Kirchenverfassung bezeichnet man die Gesamtheit derjenigen kirchenrechtlichen Normen, die die wesentlichen Grundsatzentscheidungen über Aufbau und Organisation der Kirche (Organisation) treffen. Die Verfassung beeinflusst häufig auch die materiellen, religiösen, sittlichen, moralischen und intellektuellen Verhältnisse innerhalb der jeweiligen Kirche. Sie kann zugleich eine Legitimationsbasis für die Kirche als Institution sein.
Dennoch kennt auch die römisch-katholische Kirche Rechtsnormen, die im materiellen Sinne Verfassungsnormen darstellen. Diese haben aber nur zu einem geringen Teil Eingang in den Codex Iuris Canonici, die Kodifikation des kanonischen Rechts, gefunden. Besonderes Merkmal sind die Organisation als Weltkirche und die hierarchische Struktur. Der Papst als Bischof von Rom, "in dem das vom Herrn einzig dem Petrus, dem Ersten der Apostel, übertragene und seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt fortdauert, ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden; deshalb verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann." (Can. 331). Typisch ist auch die Unterteilung in Klerus und Laien, wobei kraft ius divinum nicht nur von verschiedenen Aufgaben, sondern von einem Wesensunterschied ausgegangen wird (Can. 207 § 1: "Kraft göttlicher Weisung gibt es in der Kirche unter den Gläubigen geistliche Amtsträger, die im Recht auch Kleriker genannt werden, die übrigen dagegen heißen auch Laien.").
Anders als die römisch-katholische Kirche sind die evangelischen Kirchen keine Weltkirchen. Auch ist der hierarchische Aufbau nicht in gleicher Weise vorhanden (vgl. etwa § 44 Abs. 4 der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden: "Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern haben Teil an dem der ganzen Gemeinde anvertrauten Dienst."). Wegen der reformatorischen Idee des allgemeinen Priestertums aller Gläubigen ist eine Unterscheidung nach Priestern und Laien unbekannt (vgl. etwa § 44 Abs. 1 S. 2 GO: "Aufgrund der Taufe ist jeder Christ zu Zeugnis und Dienst in der Gemeinde und in der Welt bevollmächtigt und verpflichtet."). Folglich bestehen umfangreiche Mitwirkungsrechte der Mitglieder in kirchlichen gesetzgebenden Gremien (Synoden). Während des landesherrlichen Kirchenregiments waren die Landesfürsten Bischöfe. Nach dem Wegfall der Monarchie und der endgültigen Trennung der Landeskirchen vom Staat haben nicht alle Landeskirchen wieder einen Bischof oder Landesbischof eingeführt. In manchen Kirchen heißt der leitende Geistliche daher Kirchenpräsident oder Präses.
Hinsichtlich Aufbau und Organisation der Landeskirchen haben sich verschiedene Typen herausgebildet. Beim episcopal-konsistorialen Typ stehen sich Bischof und Leitungsbehörde Konsistorium einerseits und die Synode andererseits gegenüber, die Leitungsgewalt wird also den Organen originär zugeteilt (Einheitsprinzip). Diesem Typus folgen beispielsweise die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern und die Evangelische Landeskirche in Württemberg. Beim synodalen Typ (z.B. Evangelisch-reformierte Kirche) steht dagegen die gewählte Landessynode im Zentrum, die übrigen Gremien und Ämter leiten sich von dort ab (Einheitsprinzip). Es gibt aber auch Mischformen, bei denen neben Synode einerseits und Bischof und Konsistorium (oder Oberkirchenrat) andererseits noch verbindende Gremien bestehen. Ein Beispiel hierfür ist der Landeskirchenrat in der Evangelischen Landeskirche in Baden, dem neben Bischof, Prälaten und Oberkirchenräten auch gewählte Vertreter der Landessynode angehören.
Auch zu späterer Zeit haben wir Ereignisse, die auf die Kirchenverfassung insbesondere der katholischen Kirche einschneidende Bedeutung haben. Erstes Vatikanisches Konzil (Vaticanum I) und Zweites Vatikanisches Konzil (Vaticanum II) sind jeweils Ereignisse in der Kirchengeschichte der katholischen Kirche im 19. und 20. Jahrhundert, welche Reformen der bestehenden Kirchenverfassung beinhalten beziehungsweise Reformbedarf daran signalisieren.
"siehe auch:" Konfessionen, Liste von Reformatoren, Liste der Kirchenreformer, presbyterianische Kirchen, Konfessionalisierung, Kulturkampf, Altkatholizismus
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