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Ein Kirchenkreis ist in einigen evangelischen Kirchen ein Zusammenschluss mehrerer benachbarter Kirchengemeinden. In anderen Kirchen heißt die vergleichbare Ebene in der Verwaltungshierarchie Dekanat, Kirchenbezirk, Propstei, Superintendentur oder Klasse (nur bei der Lippischen Landeskirche).

Der Kirchenkreis ist meist rechtsfähige kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Oberhaupt des Kirchenkreises ist der Kreispfarrer oder Kreisoberpfarrer bzw. Dekan, Propst oder Superintendent. Die Verwaltungsarbeit eines Kirchenkreises geschieht im Kirchenkreisamt (KKA), auch Bezirkskirchenamt genannt.

In den Landeskirchen Baden, Bayern und Mecklenburg ist der Kirchenkreis (auch "Prälatur" genannt) jedoch die nächst höhere Ebene, erstreckt sich also über mehrere Dekanate bzw. Kirchenbezirke. Kirchenkreise in diesem Sinne sind nicht rechtsfähig, sondern bezeichnen nur ein Zuständigkeitsgebiet. Ebenso verhält es sich in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Hier ist die Propstei die nächst höhere Ebene über den Dekanaten.

In der öffentlichen Verwaltung ist der Begriff Kirchenkreis einem Landkreis bzw. einem Regierungsbezirk vergleichbar.

Kirchenwesen | Evangelische Kirche | Kirchenrecht

Provsti

 

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