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Eine Kirchengemeinschaft, manchmal auch als Kommunion oder Communio bezeichnet, ist die gegenseitige Anerkennung zwischen zwei Kirchen oder Konfessionen, dass die Partnerkirchen das Wesentliche des christlichen Glaubens umfassen.

Vollständige Kirchengemeinschaft – im Bereich der reformatorischen Kirchen meist als "volle Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft" bezeichnet – umfasst:

  • gegenseitige Anerkennung der Mitgliedschaft
  • gemeinsame Feier des Abendmahls/der Eucharistie (Abendmahlsgemeinschaft)
  • gegenseitige Anerkennung der ordinierten Geistlichen
  • gegenseitige Anerkennung der Sakramente
  • gemeinsame Verpflichtung zur Mission
  • Kanzelgemeinschaft

Die Partnerkirchen einer Kirchengemeinschaft bewahren ihre theologische, traditionelle und organisatorische Eigenständigkeit.

Vollständige Kirchengemeinschaft besteht z.B. zwischen

  • den 15 autokephalen östlich-orthodoxen Kirchen
  • den anglikanischen Kirchen, der altkatholischen bzw. christkatholischen Kirchen der Utrechter Union, der Unabhängigen Philippinischen Kirche und der indischen orthodoxen Kirchen
  • den Kirchen, die der Leuenberger Konkordie angeschlossen sind
  • der koptischen, armenischen, jakobitischen und Tawahido Kirche
  • den zwölf Kirchen der Porvoo-Kommunion (britische und irische anglikanische Kirchen und nordische und baltische lutherische Kirchen)

Weblinks


EKD: Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis

Stellungnahme der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche zu Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis

Ökumene

Full communion

 

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