Ein Kirchenamt ist
- eine offizielle Stellung in der römisch-katholischen Kirche, die mit einer bestimmten Würde und Verantwortung verbunden ist. Dabei wird unterschieden:
- Ämter, zu deren Erlangung die sakramentale Weihe nötig ist. Dies sind die Ämter des Bischofs, Priesters und Diakons, das dreigliedrige Amt (vor dem Konzil clerus maior, höherer Klerus).
Innerhalb dieser Ämter tragen die Amtsträger je nach Aufgabenverteilung unterschiedliche Titel wie Kaplan, Vikar, Pfarrer, Dekan, Weihbischof, Erzbischof, Kardinal oder Papst.
Anerkennung, Zugangsbedingungen und Vollmachten dieser Ämter sind heute das kontroverseste Thema im interkonfessionellen Dialog (s. Priestertum aller Gläubigen, Ökumene und Lima-Erklärung).
- Ämter, zu deren Erlangung keine besondere sakramentale Weihe nötig ist, zu denen die Amtsträger aber in einem weiheähnlichen Ritus beauftragt werden. Dies sind zum einen liturgische Ämter wie Lektor und Akolyth (vor dem Konzil clerus minor, niederer Klerus), zum anderen Ämter wie die des Abtes, Priors, Pastoralreferenten, Gottesdienst- oder Kommunionhelfers.
- Ämter, zu deren Erlangung keine sakramentale Weihe und keine weiheähnliche Beauftragung nötig ist. Dies sind Ämter wie das des Paten oder Pfarrgemeinderatmitglieds.
- eine Behörde oder Dienststelle einer evangelischen Kirche oder der katholischen Kirche.
- eine Bezeichnung der Heiligen Messe, siehe Amt (Liturgie)
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