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Kindschaftssachen sind im deutschen Familienrecht Verfahren, die

  • die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses (einschließlich des Feststellens der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft)
  • die Anfechtung der Vaterschaft
  • Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Sorge
zum Gegenstand haben (§ 640 ZPO).

Kindschaftssachen sind Familiensachen, für die das Amtsgericht als Familiengericht zuständig ist.

Familienrecht

 

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