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In Deutschland werden unter Jugendhilfe (eigentlich Kinder- und Jugendhilfe) alle Leistungen und Aufgaben freier und öffentlicher Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst. Diese wurden 1990/91 im SGB (Sozialgesetzbuch) VIII (KJHG) neu zusammengestellt und grundlegend überarbeitet. Das SGB VIII hat seitdem eine Reihe von Überarbeitungen erfahren; zuletzt Ende 2005 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK).

Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe


Adressaten sind:
  • Kinder (unter 14 Jahre alt)
  • Jugendliche (zwischen 14 und 18 Jahren)
  • Heranwachsende (zwischen 18 und 21 Jahren)
  • Junge Volljährige (unter 27 Jahren)
  • Personensorgeberechtigte (in der Regel die Eltern)

Aufgaben der Jugendhilfe


Das SGB VIII unterscheidet zwischen Aufgaben (Oberbegriff) sowie Leistungen (Zweites Kapitel) und Anderen Aufgaben (Drittes Kapitel).

Leistungen der Jugendhilfe

Leistungen der Jugendhilfe sind:

Andere Aufgaben

So genannte andere Aufgaben der Jugendhilfe sind z.B.:

Durchführung


Leistungen der Jugendhilfe (z.B. der Betrieb eines Kindergartens, einer Erziehungsberatungsstelle) werden zumeist von freien Trägern erbracht.

Die großen freien Träger haben als Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege einen besonderen, gesetzlich anerkannten Status und nehmen entsprechenden Einfluss auf die Sozialpolitik des Bundes. Zu ihnen gehören:

Andere bekannte freie Träger sind z.B. der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und die SOS-Kinderdörfer. Die aus der früheren DDR hervorgegangene Volkssolidarität ist inzwischen Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Während die praktische Durchführung von Aufgaben der Jugendhilfe überwiegend freien Trägern obliegt, ist die öffentliche Jugendhilfe zumeist für hoheitliche, planende und lenkende Aufgaben verantwortlich. Sie gewährleistet durch die Finanzierung der freien Träger deren Angebote und Dienste. Zuständige Behörden sind die kommunalen Jugendämter und die Landesjugendämter.

Auf einige Leistungen der Jugendhilfe - wie zum Beispiel die Hilfen zur Erziehung oder die Kindertagesbetreuung - haben Berechtigte einen Rechtsanspruch. Rechtsansprüche und Leistungsverpflichtungen richten sich gegen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dies sind zumeist die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte. Überörtliche Träger sind zumeist die Länder. Andere Leistungen (wie Jugendfreizeitangebote) sind zwar gesetzliche Pflichtaufgaben, ohne dass aber ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch bestehen würde.

Die Wahrnehmung der vorgenannten anderen Aufgaben nach dem KJHG obliegt fast ausschließlich der öffentlichen Jugendhilfe.

Ein besonderes Merkmal der Kinder- und Jugendhilfe - und in der Verwaltungsstruktur der Bundesrepublik in dieser Form einmalig - ist die Zweigliedrigkeit der Behörde Jugendamt. Sie besteht aus der Verwaltung des Jugendamtes und dem Jugendhilfeausschuss. Damit sind Bürgerinnen und Bürger theoretisch an den wesentlichen Entscheidungen der Kinder- und Jugendhilfe unmittelbar beteiligt.

Vernetzung und Zusammenarbeit


So wie die kommunalen Träger in Landes- und Bundesverbänden zusammengeschlossen sind (Landkreistag, Städtetag, Gemeindebund), gilt dies auch für die freien Träger; sie haben i.d.R. ihre Kreis-, Landes- und Bundesverbände. Die o.g. durch Gesetz anerkannten freien Träger sind auf Landes- und Bundesebene zusammengeschlossen in der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Ein Zusammenschluss auf Bundesebene, der die Liga der Spitzenverbände, die Jugendverbände und Landesjugendringe, die Fachorganisationen und die Landesjugendministerien und Landesjugendämter umfasst, ist die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ).

Erziehungsberatung über Virtuelle Beratungsstellen


Seit 2005 wird Erziehungsberatung auch als mediengestützte Beratung über das Internet angeboten. Die Virtuellen Beratungsstellen (VBSt) gehen auf einen Beschluss der Jugendministerkonferenz vom Mai 2003 zurück. Danach soll die VBSt jungen Menschen und Eltern bei Familien- und Erziehungsproblemen Hilfe anbieten, „für die die bestehenden Erziehungsberatungsstellen schwer erreichbar sind oder bei denen Hemmschwellen bestehen, diese Stellen aufzusuchen“. Die Trägerschaft wurde von den Obersten Landesjugendbehörden der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) übertragen. Das Besondere an der Virtuellen Beratungsstelle ist ihre bundeszentrale Arbeitsweise durch Einbindung von ca. 80 Fachkräften aus Beratungsstellen der 16 beteiligten Bundesländer, die in einem virtuellen Team zusammenarbeiten.

Siehe auch


Störung des Sozialverhaltens

Weblinks


Jugendhilfe | Kommunalpolitik

Children and Family Court Advisory and Support Service | Raad voor de Kinderbescherming

 

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