Österreichische KFZ-Kennzeichen seit 1990
Systematik
A license plate.jpg
Im Jahre
1988 wurden neue
Kfz-Kennzeichen in Österreich eingeführt, die ab 1. Jänner
1990 ausgegeben wurden. Kennzeichen beziehungsweise Kennzeichentafeln nach dem alten System (siehe Absatz „Auslaufende KFZ-Kennzeichen“ weiter unten) sind weiter gültig. Bei Änderungen in der Fahrzeugzulassung wird das Kennzeichen und damit auch die Kennzeichentafel auf ein solches nach dem neuen System geändert.
Neben optischen Änderungen (schwarze Schrift auf weißem Grund, schmale rot-weiß-rote Streifen am oberen und unteren Rand, Bundeswappen bzw. Wappen des Bundeslandes zwischen Bezirkskennung und Vormerkzeichen), wurde auch das Identifikationssystem völlig neu gestaltet.
Im November 2002 wurde der blaue Streifen mit dem EU-Symbol eingeführt, der sich auf der linken Seite der Kennzeichentfafel befindet. Seit April 2005 werden für Motorräder Kennzeichentafeln mit kleinerem Format und kleinerer Schrift ausgegeben.
Jedes zugelassene Kraftfahrzeug und jeder zugelassene Anhänger ist durch ein System, welches aus einer Kennung des Bezirks beziehungsweise der Landeshauptstadt und einem "Vormerkzeichen" (eine Kombination aus Ziffern und Buchstaben) identifiziert. Ist die Kennung die eines Bezirkes, einer Landeshauptstadt oder einer Landesregierung, so ist nach dieser Kennung das jeweilige Landeswappen als Trennung zum eigentlichen Vormerkzeichen angebracht. Bei Fahrzeugen von Behörden wie Polizei, Bundesheer, etc. ist das Landeswappen durch das Bundeswappen ersetzt. Bei Diplomatenkennzeichen entfällt das Wappen; hier ist das Trennzeichen ein Bindestrich.
Kennungen – Liste
Fahrzeuge für hohe Staats- und Landesfunktionäre sowie staatliche Institutionen
Für Fahrzeuge zur Verwendung durch bestimmte, höchste Staatsfunktionäre besteht die Kennung aus dem Buchstaben "A".
Für Fahrzeuge zur Verwendung durch hohe Landesfunktionäre besteht die Kennung aus folgenden Buchstaben:
- B Burgenland
- K Kärnten
- N Niederösterreich
- O Oberösterreich
- S Salzburg
- ST Steiermark
- T Tirol
- V Vorarlberg
- W Wien
Die Kennung für staatliche Institutionen wie Polizei, Heer, Zollwache, usw. wurde aus dem alten System unverändert übernommen (siehe unten - "Auslaufende Kennzeichen") beziehungsweise durch sinnvolle Abkürzungen ergänzt (FV für Finanzverwaltung ab 1. Januar 2005)
Bezirks- und Behördenkennungen
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| A
- A Oberste Organe der Republik, wie Bundespräsident, Nationalratspräsident, Bundeskanzler, Minister, Gerichtshofpräsidenten etc.
- AM Amstetten
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B
- B Bregenz, Land Burgenland
- BA Bad Aussee (Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen)
- BB Österreichische Bundesbahnen (seit der Privatisierung am 1. Januar 2004 nicht mehr ausgegeben)
- BD Diplomatisches Korps im Burgenland, Bundesbusdienst (seit Auflösung der Bundesbus-Geschäftsstelle 1997 auslaufend)
- BG Bundesgendarmerie (wegen der Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei seit 1. Juli 2005 auslaufend)
- BH Bundesheer
- BK Konsul im Land Burgenland
- BL Bruck an der Leitha
- BM Bruck an der Mur
- BN Baden
- BP Bundespolizei
- BR Braunau am Inn
- BZ Bludenz
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D
- DL Deutschlandsberg
- DO Dornbirn
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E
- E Eisenstadt (Stadt und Freistadt Rust, Bundespolizeidirektion)
- EF Eferding
- EU Eisenstadt-Umgebung
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F
- FB Feldbach
- FE Feldkirchen
- FF Fürstenfeld
- FK Feldkirch
- FR Freistadt
- FV Finanzverwaltung (seit 31. Dezember 2004 - vorher: ZW - Zollwache)
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G
- G Graz (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- GB Gröbming (Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen)
- GD Gmünd, Diplomatisches Korps in der Steiermark (Anmerkung: um in der Systematik zu bleiben, werden allen Diplomaten in der Steiermark Kennzeichen mit dieser Kennung zugewiesen)
- GF Gänserndorf
- GK Konsul in der Steiermark (Anmerkung: um in der Systematik zu bleiben, werden allen Konsuln in der Steiermark Kennzeichen mit dieser Kennung zugewiesen)
- GM Gmunden
- GR Grieskirchen
- GS Güssing
- GU Graz-Umgebung
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H
- HA Hallein
- HB Hartberg
- HE Hermagor
- HL Hollabrunn
- HO Horn
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I
- I Innsbruck (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- IL Innsbruck-Land
- IM Imst
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J
- JE Jennersdorf
- JO St. Johann im Pongau
- JU Judenburg
- JW Justizwache
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K
- K Klagenfurt (Stadt, Bundespolizeidirektion), Land Kärnten
- KD Diplomatisches Korps in Kärnten
- KB Kitzbühel
- KF Knittelfeld
- KI Kirchdorf an der Krems
- KK Konsul im Land Kärnten
- KL Klagenfurt-Land
- KO Korneuburg
- KR Krems-Land
- KS Krems an der Donau (Stadt, Magistrat)
- KU Bezirk Kufstein
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L
- L Linz (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- LA Landeck
- LB Leibnitz
- LE Leoben (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- LF Lilienfeld
- LI Liezen
- LL Linz-Land
- LN Bezirk Leoben
- LZ Lienz
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M
- MA Mattersburg
- MD Mödling
- ME Melk
- MI Mistelbach
- MU Murau
- MZ Mürzzuschlag
- valign="top"
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N
- N Land Niederösterreich
- ND Neusiedl am See
- NK Neunkirchen, Konsul in Niederösterreich
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O
- O Land Oberösterreich
- OD Diplomatisches Korps in Oberösterreich
- OK Konsul in Oberösterreich
- OP Oberpullendorf
- OW Oberwart
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P
- P St. Pölten (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- PE Perg
- PL St. Pölten-Land
- PT Post- und Telegrafenverwaltung
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R
- RA Radkersburg
- RE Reutte
- RI Ried im Innkreis
- RO Rohrbach
- valign="top"
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S
- S Salzburg (Stadt, Bundespolizeidirektion), Land Salzburg
- SB Scheibbs
- SD Schärding, Diplomatisches Korps in Salzburg
- SE Steyr-Land, Steyr-Enns
- SK Konsul im Land Salzburg
- SL Salzburg-Umgebung
- SP Spittal an der Drau
- SR Steyr (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- ST Land Steiermark
- SV St. Veit an der Glan
- SW Schwechat (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- SZ Schwaz
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T
- T Land Tirol
- TA Tamsweg
- TD Diplomatisches Korps in Tirol
- TK Konsul im Land Tirol
- TU Tulln
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U
- UU Urfahr-Umgebung
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V
- V Land Vorarlberg
- VB Vöcklabruck
- VD Diplomatisches Korps in Vorarlberg
- VI Villach (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- VK Völkermarkt, Konsul im Land Vorarlberg
- VL Villach-Land
- VO Voitsberg
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W
- W Wien (Stadt Bundespolizeidirektion), Land Wien
- WB Wiener Neustadt-Land
- WD Diplomatisches Korps in Wien
- WE Wels (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- WK Konsularkorps im Land Wien
- WL Wels-Land
- WN Wiener Neustadt (Stadt, Bundespolizeidirektion)
- WO Wolfsberg
- WT Waidhofen an der Thaya
- WU Wien-Umgebung
- WY Waidhofen an der Ybbs (Stadt, Magistrat)
- WZ Weiz
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Z
- ZE Zell am See
- ZT Zwettl
- ZW Zollwache (bis 30. Dezember 2004 - seither: FV Finanzverwaltung)
Vormerkzeichen
Die Vormerkzeichen müssen zwischen vier und fünf Zeichen, in Landeshauptstädten und in Wien fünf bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichen sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Sie müssen mit einer Ziffer beginnen und mit einem Buchstaben enden sowie mindestens eine Ziffer und ein bis drei Buchstaben enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein "mischen" von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung der Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer "0" an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig; ebenso der Buchstabe "O" an der ersten Stelle im Buchstabenblock (außer es handelt sich um ein Kennzeichen für Funktionäre oder staatliche Institutionen).
Beispiel:
- KI-42KB für ein Kfz-Kennzeichen des Bezirks Kirchdorf an der Krems
- Zulässige Kombinationen sind: KI-1AAA, KI-10AA, KI-100A; KI-10ZZZ, KI-100ZZ, KI-1000Z.
- Zulässige Kombinationen für Wien sind: W-10AAA, W-100AA, W-1000A, W-10000A; W-10ZZZZ; W-100ZZZ; W-1000ZZ, W-10000Z.
Manche Behörden (vor allem in den größeren Städten) reservieren im Rahmen dieses Systems bestimmte Buchstabenkombinationen für Fahrzeuge mit besonderer Verwendung:
- BB Bundesbahn (W-1234BB)
- BE Bestattung (W-1256BE)
- EW Elektrizitätswerk (W-8322EW)
- FW Feuerwehr (AM-23FW)
- GE Gemeindeeigne Fahrzeuge (SW-10GE)
- GT Gewerblicher Gütertransport (W-1234GT)
- GW Gaswerk (W-4136GW)
- KT Gewerbliche Kleintransporte (W-3614KT)
- LO Städtische Linienautobusse (W-3982LO)
- MA Fahrzeug eines Magistrates (W-2412MA)
- MW Mietwagen (P-673MW)
- RD Rettungsdienst (Ambulanz) (ME-100RD)
- RK Rotes Kreuz (WN-19RK)
- TX Taxi (SW-45TX)
- VB Fahrzeug der städtischen Verkehrsbetriebe (W-7261VB)
Sowohl Behörden- als auch Diplomatenkennzeichen bestehen nach dem Trennzeichen nur aus Ziffern.
Beispiel:
- N-1 Landeshauptmann von Niederösterreich
- TK-10 Konsul im Land Tirol
Mopeds (Motorfahrräder) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) haben nur hinten eine kleine rote Kennzeichentafel mit weißer Schrift. Das Identifikationssystem ist das selbe wie bei den anderen Fahrzeugen.
Seit 1.November 2002 haben die Kennzeichentafeln auf der linken Seite ein blaues Feld mit einem weißen "A". Diese Kennzeichentafeln ersetzen das Internationale Unterscheidungszeichen bei Fahrten innerhalb der EU, der Schweiz, Liechtensteins, Kroatiens und Norwegens.
Wunschkennzeichen
In Österreich sind so genannte "Kennzeichen nach eigener Wahl" möglich, bei denen der Zulassungsbesitzer beinahe jede beliebige Buchstaben- und Zahlenkombination als Vormerkzeichen beantragen kann. Die Wunschkombination kann von der Behörde aus diversen Gründen abgelehnt werden (wie die Zeichenfolge "SS" oder andere nationalsozialistische Abkürzungen).
Bei Wunschkennzeichen müssen die Vormerkzeichen zwischen drei und fünf Zeichen, in Landeshauptstädten und in Wien vier bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichentafeln sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer drei, vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Sie müssen mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden sowie mindestens einen Buchstaben und eine Ziffer enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein "mischen" von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung der Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer "0" an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig.
Beispiel:
- G-EGENM8 für ein Wunschkennzeichen aus der Stadt Graz
- GM-HANS1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Gmunden
- BL-N3555 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Bruck an der Leitha
- W-WOZU6 für ein Wunschkennzeichen aus der Stadt Wien
- HB-NR1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Hartberg
Jedes Vormerkzeichen kann für jeden Bezirk nur einmal vergeben werden, damit das einzelne Fahrzeug eindeutig identifiziert werden kann. Die Reservierung beziehungsweise Zuweisung eines Wunschkennzeichens ist mit einer besonderen Gebühr verbunden, welche derzeit € 172.- plus € 18.- bei Abholung der Kennzeichentafeln beträgt. Diese Reservierung gilt 15 Jahre kann dann durch eine neuerliche Einzahlung verlängert werden. Die Gelder kommen einem Fonds zur Dotierung von Projekten im Bereich Verkehrssicherheit zu Gute. Eine Reservierung für ein Wunschkennzeichen ist nicht auf eine andere Person übertragbar und kann daher auch nicht verkauft oder verschenkt werden.
Kennzeichentafeln mit speziellen Farben
Für besondere Zwecke wurden Kennzeichentafeln mit speziellen Farben eingeführt:
- blau für Probefahrten (vor allem von Reparaturwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern): Fahrzeuge mit diesen Kennzeichentafeln dürfen im Regelfall nur in Österreich verwendet werden.
Ausnahmen:
Deutschland und Ungarn: Kopie des Probefahrtscheines (entspricht der "normalen" Zulassungsbescheinigung) ist mitzuführen.
Liechtenstein: eine gesonderte Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist abzuschließen.
Schweiz und in Italien: keine Beschränkungen.
Für Fahrten in das Ausland sind die grünen Überstellungskennzeichen gedacht, die auch - im Gegensatz zu den blauen Kennzeichentafeln - an Private ausgegeben werden.
- blau mit rotem Streifen für vorübergehende Zulassungen (Zulassung auf die Dauer von höchstens einem Jahr, wenn der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz oder (bei Firmen) seinen Sitz nicht in Österreich hat - entspricht den Zollkennzeichen anderer Staaten)
- grün für Überstellungsfahrten (auch in das Ausland)
- rot für ausländische Anhänger, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden sowie für Motorfahrräder und Microcars.
Wechselkennzeichen
Es können mehrere Fahrzeuge mit dem selben Kennzeichen zugelassen werden. Details siehe unter
Wechselkennzeichen.
Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln
Kraftfahrzeuge, mit denen nicht schneller als 10 km/h gefahren werden kann, Fuhrwerke und nicht zugelassene Anhänger benötigen mangels Zulassung keine Kennzeichentafeln. Anstelle dieser ist hinten eine rechteckige weiße Tafel mit der Aufschrift „10 km“ anzubringen.
Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass man Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne Kennzeichentafel auf Straßen mit öffentlichem Verkehr abstellen darf. Dies ist aber nur mit Ausnahmegenehmigung, die man vor allem in Städten kaum bekommt, erlaubt.
Auslaufende KFZ-Kennzeichen
Siehe auch: Historische Kfz-Kennzeichen (Österreich)
Systematik
Ab
1947 wurden einheitlich Tafeln in der Form ausgegeben, wie sie vor der Umstellung nach dem Anschluss an Deutschland im März
1938 üblich waren (schwarzer Grund, weiße Schrift, keine Wappen). Zudem kamen die alten, vor
1939 gültigen Nummernserien der einzelnen Behörden wieder in Verwendung. Fahrzeuge, die derzeit über eine Zulassung mit einem Kennzeichen nach diesem System und mit "schwarzen" Kennzeichentafeln verfügen, dürfen mit dieser Zulassung uneingeschränkt weiter verwendet werden, solange sich an der Zulassung nichts ändert.
Länderkennungen ab 1947
Ab 1967 wurden auch staatlichen Institutionen eigene Kennungen zugewiesen:
Ausländische Diplomaten erhielten das Kennzeichen WD.
Ebenso erhielten Konsulen nach dem Bundesländerkennzeichen ein K.
Für besondere Zwecke wurden Kennzeichentafeln mit speziellen Farben eingeführt:
- schwarz mit gelbrotem, reflektierendem Balken für Kleinmotorräder
- blau für Probefahrten
- blau mit rotem Streifen für befristete Zulassungen (Zollkennzeichen)
- grün für Überstellungsfahrten
- rot für ausländische Anhänger, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden, sowie für Motorfahrräder.
Nummernserien der einzelnen Behörden
Burgenland
- Beispiele für den Bezirk Jennersdorf: B 7.199; B 17.199; B 117.199
Niederösterreich
- Diese Serien wurden durch zuzählen von 30.000, 60.000, 90.000 beziehungsweise 100.000 erweitert.
- Beispiele für den Bezirk Amstetten: N 1.312; N 31.312; N 61.312; N 91.312; N 101.312; N 131.312; N 161.312
Die 100-er Stellen des Kennzeichens konnten bei Bedarf durch Buchstaben ersetzt werden: N 11.A02, N 11.C99, usw.
Weitere Bundesländer
Die Nummernsysteme sind ähnlich aufgebaut wie oben erläutert.
Für Details siehe folgenden Link:
Liste mit allen alten österreichischen Kennzeichen allen Ziffercodes
Diese Zahlensystematik wird noch heute bei einigen Institutionen oder Verwaltungseinheiten als Bezirkskennziffer verwendet (beispielsweise Rotes Kreuz Niederösterreich, Feuerwehr oder N.Ö. Gebietskrankenkasse)
Ausgabe der Kennzeichen
Grundsätzlich erfolgt in Österrreich die Zulassung eines Fahrzeuges bei jenen Behörden, welche für den Wohnsitz des Zulassungsbesitzers oder für den dauernden Standort des Fahrzeuges zuständig sind (
Bezirkshauptmannschaften,
Magistrate in den Städten mit eigenem Statut, Polizeidirektionen). Dort erfolgte bis 28. Februar 1998 der Verwaltungsakt der Zulassung samt Ausgabe der Kennzeichentafeln.
Mit 1. März 1998 wurden diese Tätigkeiten an die örtlichen Zulassungsstellen der Versicherungen übertragen. Dabei kann eine solche Zulassungsstelle für die Zulassung von Fahrzeugen aus dem Bereich von bis zu drei Verwaltungsbehörden ermächtigt werden. Auch Nachbestellungen von Kennzeichentafeln, die beispielsweise durch Verkehrsunfälle beschädigt wurden und daher ausgetauscht werden müssen, können dort erfolgen.
Siehe auch
Weblinks
- http://www.worldlicenseplates.com (Engl.) - Bildliche Darstellungen; 'Austria' auswählen
Kfz-Kennzeichen | Straßenverkehr (Österreich)
Austrian car number plates | Targhe automobilistiche austriache