Bei der Kfz-Inspektion handelt es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Überprüfung wichtiger Teile eines Kraftfahrzeuges, die vor allem der Sicherheit und Funktionsfähigkeit dienen soll.
Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Untersuchung aufgrund rechtlicher Vorgaben geschieht oder freiwillig ist.
In der Regel sind vom Fahrzeughersteller Vorgaben über den Umfang und die Häufigkeit dieser Inspektionen vorhanden. Nicht selten ist die Einhaltung dieser Termine Voraussetzung für die Herstellergarantie.
Bestimmte Nutzfahrzeuge müssen regelmäßig einer Sicherheitsprüfung gem. § 29 StVZO unterzogen werden; hierfür wird eine Prüfmarke sowie ein genormtes Schild „SP“ am Fahrzeug angebracht.
Die Prüfmarke und/oder die Prüfplakette enthält eine Zeitangabe, in der die nächste Inspektion fällig wird.
Die Untersuchungen werden in einem Prüfprotokoll und in Prüfbüchern des Ausstellers dokumentiert. Das Prüfprotokoll wird dem Auftraggeber ausgehändigt; Das aktuelle Prüfprotokoll ist im Fahrzeug mitzuführen und der Polizei auf Verlangen vorzulegen.
Es ist nicht möglich, ein Kfz bei der Kfz-Zulassungsstelle an- oder umzumelden, wenn eine der Untersuchungsfristen verstrichen ist.
Kraftfahrzeugtechnik | Fahrzeugsicherheit | Straßenverkehrszulassungsrecht
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"Kfz-Inspektion".
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