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Bei der Kfz-Inspektion handelt es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Überprüfung wichtiger Teile eines Kraftfahrzeuges, die vor allem der Sicherheit und Funktionsfähigkeit dienen soll.

Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Untersuchung aufgrund rechtlicher Vorgaben geschieht oder freiwillig ist.

Freiwillige Inspektionen


Kraftfahrzeuge, die einer freiwilligen Inspektion unterzogen werden, werden durch Vertragswerkstätten untersucht. Zweck hierbei ist die Prävention von Schäden und somit die Werterhaltung. Viele Hersteller stellen sich bei Defekten leistungsfrei, wenn die Inspektionen nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden.

In der Regel sind vom Fahrzeughersteller Vorgaben über den Umfang und die Häufigkeit dieser Inspektionen vorhanden. Nicht selten ist die Einhaltung dieser Termine Voraussetzung für die Herstellergarantie.

Rechtlich geforderte Inspektionen


(Deutschlandbezogen) Neben dieser freiwilligen Inspektion von Fahrzeugen gibt es noch eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Haupt- und Abgasuntersuchung, die in der Regel alle zwei Jahre von einer anerkannten Stelle (z.B. TÜV oder DEKRA) durchgeführt werden muss und mit einer Plakette auf den Kfz-Kennzeichen dokumentiert wird. Neuwagen müssen nach der Erstzulassung erst nach drei Jahren zu dieser Art der Inspektion, bei älteren Fahrzeugen und bestimmten Sonderfahrzeugen kann die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung aber auch jährlich fällig werden. Abgelaufene Zeiten werden nicht auf ein neues Zeitfenster angerechnet.

Bestimmte Nutzfahrzeuge müssen regelmäßig einer Sicherheitsprüfung gem. § 29 StVZO unterzogen werden; hierfür wird eine Prüfmarke sowie ein genormtes Schild „SP“ am Fahrzeug angebracht.

Die Prüfmarke und/oder die Prüfplakette enthält eine Zeitangabe, in der die nächste Inspektion fällig wird.

Die Untersuchungen werden in einem Prüfprotokoll und in Prüfbüchern des Ausstellers dokumentiert. Das Prüfprotokoll wird dem Auftraggeber ausgehändigt; Das aktuelle Prüfprotokoll ist im Fahrzeug mitzuführen und der Polizei auf Verlangen vorzulegen.

Es ist nicht möglich, ein Kfz bei der Kfz-Zulassungsstelle an- oder umzumelden, wenn eine der Untersuchungsfristen verstrichen ist.

Kraftfahrzeugtechnik | Fahrzeugsicherheit | Straßenverkehrszulassungsrecht

 

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