Kay Nehm.jpg Kay Nehm (* 4. Mai 1941 in Flensburg) ist ein deutscher Jurist. Er war vom 7. Februar 1994 bis zum 31. Mai 2006 Generalbundesanwalt der Bundesrepublik Deutschland. Er war Nachfolger von Alexander von Stahl.
Nach seinem Jurastudium in München, Freiburg im Breisgau und Kiel arbeitete Nehm zunächst in der Staatsanwaltschaft in Kiel und später am Bundesgerichtshof.
Anfang der 1980er Jahre wurde er zum Bundesanwalt in der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof berufen (der Staatsanwaltschaft innerhalb der Justizgewalt des Bundes). 1991 wechselte er in das Amt eines Richters am Bundesgerichtshof, wo er dem 4. Strafsenat angehörte, wechselte jedoch schon 1994 wieder vom Gericht in die Bundesanwaltschaft zurück und übernahm als Generalbundesanwalt ihre Spitze.
Der parteilose Nehm ist verheiratet und hat eine Tochter.
In seinem Amt vertrat er oft politisch unpopuläre, rechtlich-stringente Entscheidungen. So verlangte er etwa bei der Verfolgung von terroristischen Straftaten von US-Diensten eine vollständige Offenlegung von Quellen und Beweisen gegenüber seiner Behörde. Er sah nur in einem solchen Fall eine Beweisverwertung und Verfolgung von Verdächtigen als möglich; eine Position, die die Praxis in der Rechtsprechung bestätigte.
Nehm trat am 31. Mai 2006 in den Ruhestand. Seine Nachfolgerin ist Monika Harms.
Mann | Deutscher | Richter (Bundesgerichtshof) | Staatsanwalt | Geboren 1941
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