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Roma-san giovanni03.jpg)]] Die Kathedra (griech.-lat. cathedra: Sitz oder Lehrstuhl) ist seit der Antike das Symbol der Vollmacht eines öffentlichen Amtsträgers (vgl. Katheder).

Im christlichen Kirchenbau bekam die Kathedra des Bischofs einen herausgehobenen Platz beim Altar und steht für die apostolische Amtsvollmacht (vgl. Kathedrale). Zugleich bezeichnet Kathedra den Bischofssitz auch im institutionellen Sinn.

Der Terminus ex cathedra (von der Kathedra aus) bezieht sich auf den Bischofssitz von Rom, der nach katholischem Glauben in der Nachfolge des Petrus steht und die höchste Vollmacht über die Gesamtkirche hat. Ein Wort des Papstes „ex cathedra“ gilt als eine unfehlbar verkündete Lehrentscheidung in Fragen des Glaubens und der Sitte.

Als Papst Pius IX. beim Ersten Vatikanischen Konzil 1870 den (bereits viel älteren) Glauben an die Unfehlbarkeit des Papstes zum Dogma erhob, wurde als Bedingung und Beglaubigung für eine unfehlbare Lehrentscheidung u.a. deren Verkündung ex cathedra (Petri) festgelegt. Da der Papst bei allen pastoralen und dogmatischen Äußerungen kraft seiner Amtsvollmacht, also ex cathedra spricht, müssen für die Unfehlbarkeit und Unwiderruflichkeit noch weitere Bedingungen hinzukommen. Laut Konzil muss der Papst eine Dogmenverkündigung jedoch deutlich als solche (als von Gott geoffenbarte Wahrheit) kennzeichnen.

Römisch-Katholische Kirche

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