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Fahrzeuge des Katastrophenschutzes.jpg Katastrophenschutz (KatS) bezeichnet Maßnahmen, die getroffen werden, um Leben, Gesundheit oder die Umwelt in einem Katastrophenfall zu schützen.

Dazu gehören:

  • vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel
    • die Aufstellung entsprechender Hilfseinrichtungen und -pläne
    • das Festlegen von Standard-Einsatz-Regeln (SER) zur schnellen Reaktion bei gleichen Lagen
  • die Abwehr von Schäden im Katastrophenfall
  • die Beseitigung von Katastrophenschäden

Katastrophenschutz in Deutschland


Entwicklung

Katschutz-regie.gif Nachdem im Deutschen Kaiserreich neben den Feuerwehren und dem Deutschen Roten Kreuz militärische Hilfskommandos bei Großschadenslagen eingesetzt wurden, entlastete während der Weimarer Republik die Technische Nothilfe die zahlen- und ausrüstungsmäßig stark abgerüstete Reichswehr. Während der Herrschaft des Nationalsozialismus bildeten die drei genannten Hilfsdienste auch den Kern des Katastrophenschutzes im zivilen Luftschutz, damals "Sicherheits- und Hilfsdienst" (SHD), ab Juli 1942 Luftschutzpolizei genannt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg begann der Wiederaufbau des Katastrophenschutzes praktisch parallel mit der Wiederaufrüstung in den beiden deutschen Staaten. In der Bundesrepublik wurde 1950 das THW, 1956 das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz gegründet. Das Ende des Kalten Krieges führte in den frühen 1990er Jahren zu einem starken Abbau des Katastrophen- (und Zivil-)schutzes (Schließung der Warnämter, Abbau der Sirenen (vgl. Alarm), Auflösung der Medikamentendepots, Schließung von Hilfskrankenhäusern und Schutzräumen). Nach den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten im Jahr 2001 begann sich diese Entwicklung umzukehren. Im Jahr 2006 waren insgesamt über circa 1,7 Millionen ehrenamtliche Helfer im Zivil- und Katastrophenschutz tätig Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/1388), Drucksache 16/1571.

Zuständigkeiten

KatSchutzUebungKarlsruhe2004.jpg Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder.

Im Falle eines Angriffs auf das Bundesgebiet mit Waffengewalt oder einer entsprechenden unmittelbaren Bedrohung (Verteidigungsfall) ist der Bund gemäß Artikel 73 Nr. 1 Grundgesetz für den Schutz der Zivilbevölkerung (Zivilschutz) zuständig.

Für Zwecke des Zivilschutzes stellt der Bund den Ländern Mittel bereit, die diese in ihren friedensmäßigen Katastrophenschutz integrieren können. Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Wehrpflichtige können bei sechsjähriger Verpflichtung ihren Dienst in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erfüllen (Wehrpflicht).

Eine starre Unterscheidung von Zivilschutz und Katastrophenschutz als "Krieg und Frieden" findet heute nicht mehr statt. Die Innenminister und Innensenatoren der Länder haben sich zusammen mit dem Bundesminister des Innern auf ein "Integriertes Gefahrenabwehrsystem" geeinigt. Das bedeutet, dass Bund und Länder ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in einen Bevölkerungsschutz einbringen, der alle Schadensursachen berücksichtigt.

Organisationen

In Deutschland engagieren sich unterschiedliche Organisationen im Katastrophenschutz:

Öffentliche Einrichtungen

Private und kommunale Organisationen

Weitere Organisationen des Katastrophenschutzes
Dazu kommen noch weitere Einsatzkräfte, z.B. von Unternehmen (etwa die Grubenwehr im Bergbau), privaten Vereinen, Behörden und Verbänden bis hin zu NGOs. Es können sich je nach örtlicher Rechtslage auch Privatpersonen und Firmen zum Katastropheneinsatz spontan zur Hilfe organisieren (vgl. die "EMON", Emergente Organisations-Netzwerke) oder dazu herangezogen werden.

Selbstschutz
Die Selbsthilfefähigkeit ist Grundpfeiler des Zivilschutzes.

Ersatzdienst im Katastrophenschutz statt Wehr- oder Zivildienst

In Deutschland kann vom Wehr-, bzw. Zivildienst freigestellt werden, wer sich für mindestens 6 Jahre als Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichtet. Grundlage hierfür sind Wehrpflichtgesetz und Zivildienstgesetz. Der Dienstpflichtige muss jährlich eine Mindestzahl an Dienststunden nachweisen. Jede Einheit erhält ein gewisses Stellenkontigent zur Vergabe. Siehe auch Wehrersatzdienst

Beispiele für Katastrophenschutz


  • Einen hocheffizienten Katastrophenschutz betreibt Taiwan seit Jahrzehnten im Hinblick auf Taifune. Diese Wirbelstürme besitzen die gleiche Zerstörungskraft wie Hurrikane. So kommen selbst bei den stärksten Taifunen in Taiwan nur wenige Menschen ums Leben oder zu Schaden. Personenschäden sind meist auf das Nichtbefolgen der Behördenanweisungen zurückzuführen.
  • Als Negativbeispiel gelten die Vorkehrungen anlässlich des Hurrikan Katrina vom August 2005 im Süden der USA. Beispielsweise wurden einige zehntausend Menschen in einem vermeintlich sicheren, überdachten Stadion untergebracht, ohne dass eine Bereitstellung von sanitären Anlagen, Nahrung, Wasser und medizinischer Hilfe vollzogen wurde.

Literatur


  • Andreas Linhardt: Feuerwehr im Luftschutz 1926-1945, Braunschweig 2002, ISBN 3831137382
  • Jürgen Bittger: Großunfälle und Katastrophen, Stuttgart 1996, ISBN 3794517121
  • Zweiter Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern, Bonn (Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für Zivilschutz) 2001

Quellen


Siehe auch


Weblinks


Katastrophe | Schutz | Sicherheit | Einsatzereignis von Hilfsorganisationen

Emergency preparedness | sécurité civile | 防災

 

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