Die Kasse (in Österreich auch Kassa) ist die Zahlungsstelle und dient der Abwicklung von Zahlungsvorgängen mit Bargeld, Schecks, Geldkarten und Kreditkarten.
Im Einzelnen wird Bargeld entgegengenommen, geprüft, das Rückgeld oder ggf. auch Pfandgeld herausgegeben und bis zur Abrechnung sicher aufbewahrt. Schecks werden geprüft und bis zur Abrechnung abgelegt. Geld- und Kreditkarten werden automatisch eingelesen, die Identität des Inhabers sowie dessen Unterschrift geprüft. Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs erhält der Kunde eine ausgedruckte Quittung auf der der Steuer
Besondere Arten von Kassen sind unter anderem die kassiererlose SB-Kasse (Selbstbedienungs-kasse), bei welcher der Einkäufer die Waren selbst einscannen muss und am Automaten bezahlt, wie auch die Schnellkasse, eine reservierte Kasse für Einkäufer mit einer geringen Anzahl von Warenartikeln.
Im Sprachgebrauch werden auch Zahlstellen (z.B. im Finanzamt) oder eine Krankenkasse bisweilen verkürzt Kasse genannt.
Nicht als Kasse bezeichnet werden hingegen Banken.
Es gibt im Mittelalter oder der Frühen Neuzeit ein sogenanntes Kassengewölbe, wo hohe Geldbeträge gesichert wurden.
Spezielle Kassen sind:
Bei einer ordentlichen Buchführung werden Handkassen zum Quartals-, oder Jahresende oder anderen Zeiträumen abgerechnet. Für jede Geldbewegung, auch für die Handkasse, muss ein Beleg vorhanden sein. Auch sollte auch die Handkasse von der Revision geprüft werden. Die Einnahmen der Handkasse speisen sich aus dem Firmenkonto.
Wird eine Handkasse nicht ordentlich abgerechnet und erreichen die enthaltenen Beträge größere Summen, so ist schnell die Grenze zur Illegalität oder Korruption erreicht, und die Kasse verwandelt sich in eine Schwarze Kasse, aus der Ausgaben bezahlt werden, für die keine Rechenschaft abgelegt werden soll oder die sogar illegal sein können (z.B. Bestechungsgelder). Die Einnahmen solcher Kassen können auch aus halblegalen oder illegalen Geschäften stammen.Ein Beispiel für eine solche recht große Schwarze Kasse ist der Reptilienfonds.
Unter Kassen im öffentlich-rechtlichen Bereich der Kommunal- und Landesverwaltungen versteht man die zumeist Ämter als Einheiten von Verwaltungen. Bekannt sind da vor allem die Stadt-, die Gemeinden- und die Kreiskassen. Diese teilen sich zumeist in zwei Aufgabengebiete auf: Die Buchhaltung und die Vollstreckungsbehörde. In der Kasse als Buchhaltung wird der komplette Zahlungsverkehr der Verwaltung abgewickelt sowie die einzelnen Haushaltsstellen bewirtschaftet. Ferner werden von dort die Einhaltung von Fälligkeiten/Ratenzahlungen überwacht und ggf. das öffentlich-rechtliche Mahnverfahren abgewickelt.
Diese Aufgaben werden bei Regiebetrieben der Verwaltungen (z.B. Abfallwirtschaftsbetrieben)häufig von sogenannten Sonderkassen wahrgenommen. Deren Aufgabenspektrum unterscheidet sich je nach Einzelfall sehr stark. Sie nehmen jedoch zumeist für einzelne Ämter einer Verwaltung die Aufgaben der allgemeinen Kasse wahr. Darüber hinaus werden ihnen inzwischen häufig auch Aufgaben der Vollstreckungsbehörde übertragen. Diese Praxis hat sich bislang vor allem dort bewährt, wo die Trennung zwischen Allgemeiner Verwaltung und Fachämtern besonders stark ausgeprägt ist, also dort, wo Aufgaben unter teilweise Privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten wahrgenommen werden.