Bischof Dalberg.jpg Karl Theodor Anton Maria Reichsfreiherr von Dalberg (auch: Carl Theodor von Dalberg) (* 8. Februar 1744 auf Schloss Herrnsheim bei Worms; † 10. Februar 1817 in Regensburg) war Fürstbischof und Staatsmann. Als Bischof stand er den Kirchen Konstanz, Worms, Mainz und Regensburg vor. Als Erzbischof von Mainz und Regensburg war er Kurfürst und Kurerzkanzler. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches war er Fürst von Aschaffenburg und Großherzog von Frankfurt, und fungierte als Fürstprimas des Rheinbunds. Außerdem war er Schriftsteller, Popularphilosoph und Freund der Weimarer Dichter.
Die 70er und 80er Jahre in Erfurt wurden die glücklichste Zeit in Dalbergs Leben und waren gekennzeichnet durch nachbarliche Verbindungen zum Musenhof in Weimar, der Neuorganisation der Universität Erfurt, der Förderung der Volksbildung und der allgemeinen Wohlfahrt im Sinne der Aufklärung. Doch bei aller Aufgeschlossenheit lagen ihm besonders die religiöse Erziehung, Priesterbildung, Predigt und Katechese am Herzen. Er war Mitglied des Illuminatenordens unter dem Namen 'Baco di Verulam' und 'Präfekt' der Illuminaten in Erfurt. 1781 war Dalberg Meister vom Stuhl der Loge 'Johannes zur brüderlichen Liebe' in Worms geworden und 1786 ist er Mitbegründer der Loge 'Karl zu den drei Rädern' in Erfurt gewesen.
Am 5. Juni 1787 wurde er, mit preußischer Unterstützung, zum Koadjutor des Erzbischofs von Mainz gewählt. Am 18. Juni 1787 folgte die Wahl zum Koadjutor des Bischofs von Worms und am 18. Juni 1788 die Wahl zum Koadjutor des Bischofs von Konstanz. Erst jetzt, am 3. Februar 1788, ließ sich Dalberg zum Priester weihen. Da ihn der Papst am 10. März 1788 zum Titularerzbischof von Tarsus in Kilikien ernannt hatte, empfing er bereits am 31. August 1788 in Bamberg die Bischofsweihe. Doch bis zum tatsächlichen Antritt seiner Regierung sollten noch Jahre vergehen, da die regierenden Bischöfe keinerlei Einmischung in die laufenden Geschäfte wünschten.
Als Dalberg dann am 17. Januar 1800 endlich regierender Fürstbischof von Konstanz geworden war, stand sein Stern bereits im Schatten des Zusammenbruchs der alten Ordnung. Am 25. Juli 1802 wurde er dann auch der letzte regierende Kurfürst-Erzbischof von Mainz und Bischof von Worms. Hier jedoch bereits nur noch in den rechts des Rheins gelegenen Gebieten. Obwohl das Schicksal der Reichskirche bereits entschieden war, bemühte er sich um die Erhaltung der Bischofssitze. Wenn er ihnen auch nicht die weltliche Macht bewahren konnte, so wollte er sie jedoch wenigstens weiterhin im jus dioecesanum sehen, was er auch tatsächlich durchsetzen konnte, von den Fürsten aber trotzdem kaum beachtet wurde.
Zum Schutz des geistlichen Lebens kämpfte Dalberg um die Schaffung des Amtes eines Fürst-Primas, unter dessen Aufsicht das kirchliche Leben dann erhalten werden könnte. Obwohl er ein Kind seiner Zeit war, ging es Dalberg hierbei niemals um die Schaffung einer papstfreien Nationalkirche, sondern tatsächlich nur um den Erhalt der Kirche in Deutschland. Der Reichsdeputationshauptschluss übertrug im Jahre 1803, da Mainz nun endgültig an Frankreich gefallen war, die Würde des Mainzer Kurfürsten, das Amt des Reichserzkanzlers wie auch Ämter des Erzbischofs von Mainz und des Primas für Deutschland von Mainz auf das Bistum Regensburg. Die Metropolitanrechte des neuen Erzbistums sollten sich zukünftig auf das ganze rechtsrheinische Deutsche Reich ausdehnen, ausgenommen die Hoheitsgebiete Preußens und Österreichs. Die Wahl für den Sitz des Reichskanzlers war auf Regensburg gefallen, weil dort der Reichstag versammelt war. Das Reichsgesetz schuf für Dalberg, der nun nicht mehr Erzbischof von Mainz, sondern von Regensburg war, ein Territorium aus dem Fürstentum Aschaffenburg (bisher Kurmainz), dem Bistum und der Reichsstadt Regensburg wie auch der Grafschaft Wetzlar (ehemalige Reichsstadt, Reichskammergericht). KTDalberg.jpg Da der vorherige Bischof von Regensburg jedoch noch lebte, beschränkte sich Dalberg lediglich auf seine Staatsgeschäfte. Erst mit dem Tod des Bischofs am 4. April 1803 ließ er das Domkapitel in seine kanonischen Rechte eintreten, das nun einen Kapitularvikar wählte und Dalberg die administratio in spiritualibus antrug. Er nahm sie jedoch nur unter Vorbehalt der päpstlichen Bestätigung an und wandte sich an Papst Pius VII. mit der Bitte, der rechtsrheinischen Übertragung des Mainzer Sitzes nach Regensburg kanonische Kraft zu verleihen. Da Bayern aber einen Fürst-Primas in Regensburg vermeiden wollte, versuchte es mit allen Mitteln, einschließlich Verleumdungen bezüglich schismatisch-nationalkirchlicher Pläne, gegen Dalberg zu opponieren. So erlangte Dalberg am 15. Juli 1803 lediglich die provisorische Administration über das Bistum Regensburg als Fürstbischof und erhielt seine Ernennung zum Erzbischof von Regensburg erst am 1. Februar 1805. Anlässlich der Kaiserkrönung Napoleons wollte er mit Papst Pius VII. bezüglich der kirchlichen Neuordnung Deutschlands in Verhandlungen treten. Er wurde zwar freundlich empfangen, erhielt aus den Händen des Papstes auch das Pallium, nicht aber die Aufnahme Titels eines Primas Germaniae in die Bulle, was wohl auf den Widerstand der Kurienkardinäle zurückzuführen ist. Gleichwohl erhielt er die mündliche Zusage des Papstes, dass er zur Führung des Titels berechtigt sei. So trug er den Titel Primas von Deutschland bis zu seinem Tode.
Da sein Staat auf einer schwachen Grundlage stand und einzig Napoleon die Kirchenpolitik bestimmte, wählte er dessen Onkel, Kardinal Joseph Fesch, im Jahre 1806 zu seinem Koadjutor. Diese ungesetzliche Ernennung, der eine kirchliche Zusage versagt blieb, war ein fataler Schritt schierer Verzweiflung zur Rettung der deutschen Kirche und wurde ihm selbst von Freunden schwer verübelt. Mit der Schaffung des Rheinbundes ließ sich Dalberg von Napoleon bewegen, als Fürstprimas an die Spitze des neuen Staatengebildes zu treten. Dieser Schritt, welcher bei anderen Fürsten als politische Notwendigkeit abgetan wurde, hat man bei Dalberg als Verrat hingestellt. Seine Verbindung mit Napoleon brachte ihn in ein immer schieferes Licht, je schroffer dieser den Papst behandelte und die Empörung in Deutschland gegen die Franzosen wuchs. 1810 übergab Napoleon Dalbergs Fürstentum Regensburg an Bayern, während Dalberg das neugebildete Großherzogtum Frankfurt, welches ohne Beziehung zu seiner geistlichen Würde stand, als Großherzog (1810 – 1813) erhielt.
1811 reiste Dalberg nach Frankreich und nahm am Pariser Nationalkonzil teil, wo er für die Freilassung des Papstes eintrat. Mit dem Sturz Napoleons verlor er dann im Jahre 1814 seine weltliche Herrschaft, so dass er seit März 1814 Regensburg nicht mehr für längere Zeit verlassen hat. Hinfort widmete er sich ganz seinem geistlichen Amt. Er starb an den Folgen eines Schlaganfalles und wurde im Dom zu Regensburg beigesetzt.
Als Landesherr und Bischof war Dalberg von peinlicher Gewissenhaftigkeit, in seiner Amtsführung von kantischem Pflichtbewusstsein, dabei aber von gewinnender menschlicher Güte und großer Hilfsbereitschaft. Sooft er in Regensburg oder Konstanz weilte, hielt er die Pontifikalhandlungen selbst und nahm in Regensburg für gewöhnlich auch an den Konsistorialsitzungen teil. Zeitlebens besaß er einen starken Glauben an die guten Möglichkeiten im Menschen und war darin ganz ein Regent im Sinne der Aufklärung. Theologisch gut gebildet, wenn auch kein Theologe im eigentlichen Sinne, war er in seinem kirchlichen Denken febronianisch beeinflusst. Sein Nachfolger als Großherzog wurde Prinz Eugène de Beauharnais.
Nach dem Rechsdeputationshauptschluss 1803 mussten die Verluste der Reichsfürsten im linksrheinischen Gebiet ausgeglichen werden. An den erzbischöflichen Stuhl von Mainz war bis dato das Amt des Kurerzkanzlers gebunden. Dies war im Jahre 1803 von Dalberg. Der Immerwährende Reichstag beschloss, das Amt des Kurerzkanzlers in die Stadt zu verlegen, wo auch er seinen Sitz hatte, also nach Regensburg.
§ 25 des Reichsrezesses besagt, dass die "Würden eines Kurfürsten, Reichs-Erzkanzlers, Metropolitan-Erzbischofs und Primas von Deutschland" für immer mit dem Regensburger Bischofsstuhl verbunden sein sollten. Die Metropolitangerichtsbarkeit erstreckte sich auf alle deutschen Bistümer, mit Ausnahme der österreichischen unter Salzburg und der preußischen. Zu diesem Zwecke war aus den Gebieten des Fürstentums Aschaffenburg, der Grafschaft Wetzlar und dem Fürstentum Regensburg ein Kurfürstentum errichtet worden. Das Fürstentum Regensburg bestand zu dieser Zeit aus dem Regensburger Hochstift mit den Immediatherrschaften Donaustauf Wörth und Hohenburg, der Reichsstadt Regensburg, der Fürstabtei St. Emmeram, den Reichsstiften Obermünster und Niedermünster und allen Besitzungen der mittelbaren Stifte und Klöster Regensburgs.
1810 musste Dalberg Regensburg an Bayern abtreten, blieb aber bis 1817 Erzbischof. In der Bulle Papst Pius' VII., die die Würde des Erzbischofs von Mainz nach Regensburg übertrug, war von der im Reichsrezess genannten Primas-Stellung keine Rede. Selbst als ihn Pius VII. persönlich mit dem Pallium auszeichnete, wurde die Stellung Dalbergs als Primus inter pares nicht festgeschrieben. Da Dalberg aber die mündliche päpstliche Zusage hatte, führte er den Titel des Primas bis zu seinem Tode 1817.
Mann | Illuminat | Geboren 1744 | Gestorben 1817 | Römisch-katholischer Bischof (18. Jh.) | Römisch-katholischer Bischof (19. Jh.) | Kurfürst (Mainz) | Großherzog (Frankfurt) | Hessische Geschichte | Thüringer Geschichte | Deutscher | Statthalter
Karl Theodor Anton Maria von Dalberg | Karl Theodor Anton Maria von Dalberg | Karl Theodor von Dalberg
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