Karl Dönitz (* 16. September 1891 in Grünau bei Berlin; † 24. Dezember 1980 in Aumühle bei Hamburg) war ein deutscher Marineoffizier (seit 1943 Großadmiral) und Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine im Zweiten Weltkrieg. Von Hitler testamentarisch dazu ernannt, agierte er im Mai 1945 23 Tage lang als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches und Oberbefehlshaber der Wehrmacht.
Dönitz gehörte zu den 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagten Personen und wurde am 1. Oktober 1946, in zwei von drei Anklagepunkten schuldig gesprochen, zu 10 Jahren Haft verurteilt. Karl Dönitz.jpg
Im Jahr 1916 wurde er zum Oberleutnant befördert. Nachdem der Kleine Kreuzer Breslau/Midilli wegen Reparaturen in die Werft musste, wurde Dönitz zeitweilig als Flugplatzleiter einer Fliegerabteilung an die Dardanellen-Front versetzt.
Donitz WWI U-39.jpg Von dort aus meldete Dönitz sich freiwillig zu der neuen Waffengattung U-Boot. Nach einer erforderlichen Ausbildungszeit fuhr er dann bis zum Februar 1918 als Wachoffizier auf U 39. Anschließend war Dönitz erst Kommandant von UC 25 und seit dem 5. September 1918 Kommandant von UB 68. Mit diesem Boot wurde er schließlich bei einem Einsatz im Mittelmeer von englischen Marineeinheiten versenkt und gefangen genommen.
Während seiner Zeit als Wachoffizier bzw. Kommandant von U-Booten erkannte er, dass der deutsche U-Boot-Krieg gegen die englische Seemacht am Geleitzugsystem gescheitert war. Er beschäftigte sich nach seiner Entlassung aus englischer Gefangenschaft 1919 daher theoretisch mit den militärischen Möglichkeiten von U-Booten.
Ab Frühjahr 1923 war er Referent und Adjutant der Inspektion des Torpedo- und Minenwesens. Mit dem 3. November 1924 wurde Dönitz Referent in der Marinewehrabteilung; in dieser Stellung verblieb er etwas mehr als zwei Jahre. Anschließend war er als Navigationsoffizier auf dem Kreuzer Nymphe eingesetzt.
Am 24. September 1928 wurde Dönitz Chef der 4. Torpedobootshalbflottille, und am 1. November 1928 wurde er zum Korvettenkapitän befördert. Zwei Jahre später wurde er 1. Admiralstabsoffizier der Marinestation der Nordsee. In dieser Funktion wurde er am 1. Oktober 1933 zum Fregattenkapitän ernannt.
Als Kommandant des Kreuzers Emden, seit Ende September 1934, machte Dönitz im Jahr 1935 eine mehrmonatige Auslandsreise nach Südost-Asien.
Nach der Rückkehr von dieser Reise wurde Dönitz von dem damaligen Generaladmiral Erich Raeder mit dem Aufbau der neuen deutschen U-Boot-Waffe beauftragt. Der Bau deutscher U-Boote war möglich geworden, nachdem sich Adolf Hitler im selben Jahr über den Versailler Vertrag hinweggesetzt hatte, indem er einseitig die deutsche Wehrhoheit erklärte.
Zur Organisation des Aufbaus wurde Dönitz am 27. September 1935 Befehlshaber der U-Boot-Flottille Weddingen und wurde am 1. Oktober 1935 zum Kapitän zur See befördert. Bereits am 1. Januar 1936 wurde Dönitz' Posten aufgewertet und in Führer der Unterseeboote (F. d. U.) umbenannt. Am 28. Januar 1939 erfolgte die Ernennung zum Kommodore.
Im Bewusstsein der politischen Krisen in den Jahren 1935 bis 1938 musste Dönitz die Möglichkeit einer Gegnerschaft Englands bei der strategischen Ausrichtung der U-Bootwaffe berücksichtigen. Ein effektiver Handelskrieg setzte laut Dönitz eine Sollstärke der U-Bootwaffe von rd. 300 Booten voraus. Gemäß der Doktrin der "Drittelparität" sollten sich ein Drittel der Boote im Fronteinsatz befinden, ein weiteres Drittel im An- bzw. Abmarsch und das letzte Drittel zu Überholung in den Heimathäfen. Im Z-Plan vom 1. März 1939 wurde der Bau von 249 U-Booten beschlossen.
Dönitz ließ die U-Boot-Besatzungen dazu ausbilden, gegen Geleitzüge zu kämpfen. Dönitz wollte einer Massierung an Schiffen eine Massierung an U-Booten entgegensetzen, die so genannte Wolfsrudeltaktik.
So begann der Seekrieg im Atlantik zwar mit einer geringen Zahl an U-Booten (57 U-Boote, davon nur 37 für den Atlantik geeignet), aber dennoch mit Erfolgen für die deutsche Seite. Bevor der Angriff auf die Sowjetunion startete, hoffte Hitler, den Krieg gegen England beenden zu können, indem er England zum Separat-Frieden bringen zu können glaubte. Churchill schlug sein Angebot jedoch aus, und so gab es für Hitler nur zwei Möglichkeiten, England in die Knie zu zwingen:
Die Invasion Englands schien unmöglich, ein Großteil des deutschen General- und Admiralstabes inkl. Dönitz glaubte nicht an ein Gelingen des Unternehmens Seelöwe. Dönitz verfolgte mehr die zweite Taktik, die Churchill nach dem Krieg bestätigen sollte.
Aufgrund der großen Erfolge der U-Boote wurde Dönitz am 1. September 1940 zum Vizeadmiral befördert und am 14. März 1942 zum Admiral ernannt.
Am 31. Januar 1943 wurde Dönitz Großadmiral und Nachfolger von Großadmiral Erich Raeder als Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine, der auf eigenen Wunsch zurücktrat, weil seine Vorstellungen bezüglich der Überwasser-Taktik nicht mit Hitlers Ansichten in Einklang zu bringen waren.
Auch als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine gab Dönitz den Posten als Befehlshaber der Unterseeboote nicht auf. Unter seinem Kommando wurde das Schwergewicht noch stärker auf den Einsatz von U-Booten verlagert.
Obwohl die Zahl der versenkten U-Boote in der Folgezeit immer weiter anstieg, wurde die Möglichkeit, dass den Alliierten ein systematischer und dauerhafter Einbruch in die deutsche Verschlüsselungstechnik (Enigma) gelungen sein könne, weiterhin ausgeschlossen. Stattdessen wurde vermutet, dass U-Boote und damit auch Enigma-Maschinen und Schlüsselunterlagen in alliierte Hände gefallen seien. Dönitz verbot in seinem Regenbogen-Befehl die Übergabe von U-Booten in Feindeshand - auch wenn ein Boot durch alliierte Schiffe aufgebracht wurde, sollte es unbedingt von der Besatzung selbst versenkt werden.
Trotz der einerseits erdrückenden eigenen Verluste und den gleichzeitig sehr stark abgefallenen Versenkungserfolgen konnte sich Dönitz, von einer kurzen Phase Mitte 1943 abgesehen, zu keinem Zeitpunkt dazu entschließen, die Konsequenzen zu ziehen und den U-Boot-Krieg abzubrechen. Er begründete dies mit strategischen Überlegungen. Seiner Auffassung nach hätte ein Abbruch der Atlantikschlacht den Alliierten ermöglicht, große Mengen von Menschen und Material freizumachen, die dann an anderer Stelle gegen Deutschland zum Einsatz gebracht worden wären.
Das Ergebnis dieser Haltung lässt sich auch an den Verlustzahlen ablesen: von den ca. 41.000 deutschen U-Boot-Fahrern des Zweiten Weltkrieges sind bis Kriegsende fast 27.000 im Einsatz umgekommen. Unter den Toten waren auch Dönitz' Söhne Peter und Klaus.
In dem 68 Monate dauernden Kampf gingen 781 deutsche U-Boote verloren. Von den 632 nachgewiesen von den Alliierten versenkten U-Booten wurden 500 von den englischen oder englisch kontrollierten Streitkräften versenkt. Eine solche Verlustquote hatte keine andere Waffengattung zu verzeichnen, weder auf deutscher noch auf alliierter Seite. Befehligt wurden die U-Boote u. a. vom Hauptquartier Koralle Bernau/Lobetal bei Berlin.
Albert Speer zitiert Dönitz in seinen Erinnerungen angesichts der bei einer Lagebesprechung Anfang Februar 1945 auf Karten offensichtlich gewordenen Lage mit unzähligen Durchbrüchen und Kesselbildungen: Ich habe hier nur die Marine zu vertreten. Alles andere ist nicht meine Sache. Der Führer wird wissen, was er tut.
Nuremberg Trials. Defendants in their dock; Goering, Hess, von Ribbentrop, and Keitel in front row.gif, Heß, Ribbentrop, Keitel, dahinter: Dönitz, Raeder, Schirach, Sauckel; Nürnberger Prozesse 1946]]
Hitler ernannte Dönitz testamentarisch zu seinem Nachfolger; die rechtliche Basis dafür ist umstritten, da es u.a. nicht mehr zu einer von der Verfassung für das Amt des Reichspräsidenten vorgeschriebenen Wahl gekommen ist. Nach Hitlers Suizid am 30. April 1945 trat Dönitz am 1. Mai sein Amt als (letzter) Reichspräsident in der Nähe von Flensburg, wo ihn Hitlers Ernennungstelegramm erreicht hatte, mit einer Rundfunkansprache (Auszug) an: „Im Bewusstsein der Verantwortung übernehme ich die Führung des deutschen Volkes in dieser schicksalsschweren Stunde. Meine erste Aufgabe ist es, deutsche Menschen vor der Vernichtung durch den vordrängenden bolschewistischen Feind zu retten. Nur für dieses Ziel geht der militärische Kampf weiter.“ Entsprechend strebten er und die Geschäftsführende Reichsregierung einen Separatfrieden mit den Westalliierten an, um die Rote Armee aus Deutschland zurückzudrängen. Nachdem bereits auf der alliierten Konferenz von Casablanca im Jahr 1943 die Forderung des amerikanischen Präsidenten Roosevelt nach bedingungsloser Kapitulation der Kriegsgegner verabschiedet worden war und Churchill einen Konflikt mit dem russischen Alliierten befürchtete, lehnten die westlichen Alliierten jedoch jede Teilkapitulation ab. Nach dem Krieg begründete Dönitz die Fortsetzung des Krieges auch damit, dass möglichst viele deutsche Soldaten in westalliierte Gefangenschaft gebracht werden sollten, um sie so vor sowjetischer Gefangenschaft zu bewahren. Diese Darstellung wird jedoch von jüngerer historischer Forschung zum Teil in Frage gestellt und als beschönigend dargestellt, da Dönitz erst zwei Tage vor der Kapitulation befahl, die gesamten verfügbaren Schiffe zur Rettung von Flüchtlingen einzusetzen. (vgl. z.B. die Arbeiten von Heinrich Schwendemann im Literaturverzeichnis).
Am 7. Mai, um 2 Uhr 41 morgens, unterzeichnete der Chef des Wehrmachtführungsstabes, Generaloberst Alfred Jodl, von Dönitz bevollmächtigt, die bedingungslose Gesamtkapitulation aller deutschen Streitkräfte im operativen Hauptquartier der SHAEF im französischen Reims. Dieser Schritt resultierte direkt aus der Ablehnung der Westalliierten einer Hinauszögerung der vollständigen Kapitulation. Churchill betrachtete eine Teilkapitulation und einer Weiterführung des Krieges gegen die sowjetischen Truppen als gegen seine Interessen gerichtet. Zur Bekräftigung der Forderung nach sofortiger Kapitulation drohten die Alliierten damit, den Mitte April eingestellten Bombenkrieg gegen deutsche Städte umgehend wieder aufzunehmen.
Der Kapitulationsakt sollte einen Tag später durch das Oberkommando der Wehrmacht sowie die Oberbefehlshaber von Heer, Luftwaffe und Marine ratifiziert werden. Daher unterzeichneten, diesmal im sowjetischen Hauptquartier in Berlin-Karlshorst, in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai die von Dönitz dazu bevollmächtigten Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, Generaladmiral von Friedeburg sowie Generaloberst Stumpff eine weitere Kapitulationsurkunde.
Im Oktober 1945 wurde er dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg zugeführt. Sein Verteidiger Otto Kranzbühler bewirkte, dass der schwerwiegende Vorwurf des „Versenkens von feindlichen Handelsschiffen ohne Vorwarnung“ gegen ihn und Großadmiral Raeder fallengelassen wurde, was die beiden Admirale vor der Todesstrafe bewahrte. Dazu beigetragen hat insbesondere die schriftliche Zeugenaussage des Oberbefehlshabers der US-Pazifikflotte, Admiral Chester W. Nimitz, in der dieser erklärte, dass die Befehle der US-Marine in Fragen der U-Boot-Kriegsführung nicht wesentlich anders gewesen waren als die der deutschen Kriegsmarine. Dies galt auch für den Laconia-Befehl, der auf die amerikanische Bombardierung deutscher U-Boote während des Versuchs der Rettung Schiffbrüchiger erfolgt war. Dönitz wurde wegen der Anklagepunkte 2 und 3, Beteiligung an einem Angriffskrieg und Verbrechen gegen das Kriegsrecht, zu 10 Jahren Gefängnis in Spandau verurteilt. Seine Mithäftlinge waren Rudolf Hess, Erich Raeder, Walther Funk, Albert Speer, Baldur von Schirach und Konstantin von Neurath.
Nach Verbüßen der vollen Strafe wurde er 1956 entlassen und lebte, da seine Frau Ingeborg 1952 verstorben und seine Söhne im Krieg gefallen waren, alleine in Aumühle bei Hamburg. 1968 veröffentlichte er seine Autobiographie Mein wechselvolles Leben, in der er sich apologetisch als von der Nazi-Diktatur distanzierten Militär beschreibt.
In den 1970er Jahren wurde bekannt, daß der deutsche U-Boot-Funkcode Enigma schon frühzeitig von den Engländern geknackt wurde. Dönitz erfuhr dies noch vor seinem Tode, und sein Kommentar war, daß er das schon immer geahnt habe.
Der letzte deutsche Offizier im Marschallsrang starb im Alter von 89 Jahren am 24. Dezember 1980, er ist auf dem Waldfriedhof von Aumühle begraben worden.
Karl Dönitz erhielt zahlreiche Ehrungen und Orden aus verschiedenen Ländern, unter anderem erhielt er das Eiserne Kreuz in verschiedenen Klassen sowie 1944 das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP als nicht eingeschriebenes Mitglied, es handelte sich vermutlich um eine Ehrenmitgliedschaft.
Militärperson (3. Reich, Marine) | Politiker (3. Reich) | Kriegsverbrecher | Militärperson (Weimarer Republik) | Ritterkreuzträger | Deutscher | Mann | Geboren 1891 | Gestorben 1980
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