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Die Karenzzeit ist eine Wartezeit oder Sperrfrist.

Im Versicherungsrecht bezeichnet die Karenzzeit einen Zeitraum, in dem zwar eine Versicherung besteht, aber noch keine Leistungen gewährt werden.

Im Bankenwesen bezeichnet die Karenzzeit oder auch Karenzphase die Zeit zwischen Beendigung von Kreditauszahlungen und Beginn der Tilgungsphase.

In der Landwirtschaft muss zwischen der Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln und Verwertung der Erzeugnisse eine amtlich festgesetzte Karenzzeit eingehalten werden.

In Österreich bezeichnet die Karenz (als sprachliche Verkürzung von Karenzzeit) vor allem im umgangssprachlichen wie im gesetzlichen Gebrauch das ruhende Arbeitsverhältnis von Elternteilen für die Betreuung von Kindern nach der Geburt (im Anschluss an den Mutterschutz). Der in Karenz befindliche Elternteil ist mit zahlreichen arbeitsrechtlichen Schutzregelungen ausgestattet (Kündigungsschutz und dergleichen). Auch die Teilzeitkarenz in Verbindung mit Teilzeitarbeit ist möglich. Bis zur Regierungsperiode Wolfgang Schüssel gab es auch Karenzgeld, welches nach einer Gesetzesänderung durch das Kinderbetreuungsgeld ersetzt wurde.

Im Radsport bezeichnet die Karenzzeit den Rückstand auf den Sieger einer Etappe, die nicht überschritten werden darf um einen Ausschluß vom Rennen zu vermeiden, siehe Karenzzeit (Radsport).

Siehe auch


Zeitbegriff

 

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