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Das Kardinalskollegium ist in drei Kardinalsklassen (lat. ordines) unterteilt, welche die traditionelle Rangordnung im Kardinalskollegium der Katholischen Kirche darstellen. Die Kardinäle werden in Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone eingeteilt. Es handelt sich um eine reine Ehrenrangfolge, auf das Wahlrecht im Konklave haben die unterschiedlichen Ränge keinen Einfluss.

Allgemeines


Ursprünglich wurden die Bischöfe von Klerus und Volk gewählt, so auch in Rom. Im Laufe der Jahrhunderte wurde festgelegt, dass für die Papstwahl nur noch jene Kleriker wahlberechtigt waren, die entweder Bischöfe der umliegenden Bistümer, Pfarrer einer Titelkirche oder Leiter einer Diakoniestation waren. Diese wahlberechtigten Kleriker wurden Kardinäle genannt und waren einst entsprechend ihrer Aufgaben Bischöfe, Priester oder Diakone. Heute sollen nach katholischen Kirchenrecht alle Inhaber der Kardinalstitel geweihte Bischöfe sein. Von dieser Verpflichtung kann jedoch der Papst dispensieren, der deutsche emeritierte Dogmatikprofessor Kardinal Leo Scheffczyk war eine solche Ausnahme.

Kardinalbischöfe


Zu dieser Klasse gehören die Bischöfe, denen als Titel die suburbikarischen Bistümer zugeordnet sind. Außerdem gehören die mit Rom unierten orientalischen Patriarchen mit eigenem Patriarchalsitz dieser Klasse an. Der ranghöchste Kardinalbischof und Vorsitzender des Kardinalskollegiums ist der Kardinaldekan.

Die Kardinalsbischöfe sind:

Kardinalpriester


Dieser Klasse sind jene Bischöfe zugeordnet, denen eine Titelkirche in Rom zugewiesen ist. Zurzeit gibt es ca. 150 Kardinalpriester. Beispiele aus dem deutschsprachigen Raum sind Kardinal Christoph Schönborn (Erzbischof von Wien und Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz) und Kardinal Karl Lehmann (Bischof von Mainz und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz). Der ranghöchste (d.h. dienstälteste) Kardinalpriester wird auch als protoprete bezeichnet.

Siehe auch: Liste der römischen Titelkirchen

Kardinaldiakone


Dieser Klasse gehören Bischöfe an, denen der Titel einer römischen Diakonie zugewiesen ist. Derzeit gibt es ca. 30 Kardinaldiakone. Nach frühestens 10 Jahren haben Kardinaldiakone das Recht, den Papst um die Erhebung in den Stand eines Kardinalpriesters zu bitten. Um nicht ihre Titelkirche wechseln zu müssen (die ja eigentlich eine Diakonie ist), können sie vom Papst pro hac vice zum Kardinalpriester dieser Titelkirche ernannt werden. Ein Kardinaldiakon aus dem deutschsprachigen Raum war Leo Kardinal Scheffczyk. Der ranghöchste (d.h. dienstälteste) Kardinaldiakon wird Kardinalprotodiakon genannt und ist Primus inter pares unter den Kardinälen dieser Klasse. Er hat die Ehre den Namen des neugewählten Papstes von der Benediktionsloggia aus der Öffentlichkeit zu verkünden.

Siehe auch: Liste der römischen Titeldiakonien

Ehrenrangfolge


Die Ehrenrangfolge unter den Kardinälen, welche auch die Reihenfolge der Stimmabgabe im Konklave bestimmt, ist grundsätzlich Kardinalbischöfe - Kardinalpriester - Kardinaldiakone. Innerhalb der Kardinalränge gilt folgende Rangordnung:

  • Kardinalbischöfe
    • Kardinaldekan
    • Kardinalsubdekan
    • Kardinalbischöfe mit suburbikarischem Titel (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)
    • Kardinalbischöfe mit eigenem Titel (d.h. die mit Rom unierten orientalischen Patriarchen; innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)

  • Kardinalpriester
    • Kardinalprotopriester (der dienstälteste Kardinalpriester)
    • Kardinalpriester (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)

  • Kardinaldiakone
    • Kardinalprotodiakon (der dienstälteste Kardinaldiakon)
    • Kardinaldiakone (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)

Weblinks


Kardinal

Cardinal Bishop | 司教枢機卿 | Rangi kardynalskie | Кардинал-епископ

 

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