Das Kardinalskollegium ist in drei
Kardinalsklassen (lat. ordines) unterteilt, welche die traditionelle Rangordnung im Kardinalskollegium der Katholischen Kirche darstellen. Die Kardinäle werden in Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone eingeteilt. Es handelt sich um eine reine Ehrenrangfolge, auf das Wahlrecht im Konklave haben die unterschiedlichen Ränge keinen Einfluss.
Allgemeines
Ursprünglich wurden die Bischöfe von
Klerus und Volk gewählt, so auch in
Rom. Im Laufe der Jahrhunderte wurde festgelegt, dass für die
Papstwahl nur noch jene Kleriker wahlberechtigt waren, die entweder Bischöfe der umliegenden Bistümer, Pfarrer einer
Titelkirche oder Leiter einer Diakoniestation waren. Diese wahlberechtigten Kleriker wurden
Kardinäle genannt und waren einst entsprechend ihrer Aufgaben Bischöfe, Priester oder Diakone. Heute sollen nach
katholischen Kirchenrecht alle Inhaber der Kardinalstitel geweihte Bischöfe sein. Von dieser Verpflichtung kann jedoch der Papst dispensieren, der deutsche emeritierte
Dogmatikprofessor Kardinal
Leo Scheffczyk war eine solche Ausnahme.
Kardinalbischöfe
Zu dieser Klasse gehören die
Bischöfe, denen als Titel die
suburbikarischen Bistümer zugeordnet sind. Außerdem gehören die mit
Rom unierten orientalischen
Patriarchen mit eigenem Patriarchalsitz dieser Klasse an. Der ranghöchste Kardinalbischof und Vorsitzender des Kardinalskollegiums ist der
Kardinaldekan.
Die Kardinalsbischöfe sind:
Kardinalpriester
Dieser Klasse sind jene Bischöfe zugeordnet, denen eine
Titelkirche in Rom zugewiesen ist. Zurzeit gibt es ca. 150 Kardinalpriester. Beispiele aus dem deutschsprachigen Raum sind
Kardinal Christoph Schönborn (
Erzbischof von
Wien und Vorsitzender der
Österreichischen Bischofskonferenz) und
Kardinal Karl Lehmann (Bischof von
Mainz und Vorsitzender der
Deutschen Bischofskonferenz). Der ranghöchste (d.h. dienstälteste) Kardinalpriester wird auch als
protoprete bezeichnet.
Siehe auch: Liste der römischen Titelkirchen
Kardinaldiakone
Dieser Klasse gehören Bischöfe an, denen der Titel einer
römischen Diakonie zugewiesen ist. Derzeit gibt es ca. 30 Kardinaldiakone. Nach frühestens 10 Jahren haben Kardinaldiakone das Recht, den Papst um die Erhebung in den Stand eines Kardinalpriesters zu bitten. Um nicht ihre Titelkirche wechseln zu müssen (die ja eigentlich eine Diakonie ist), können sie vom Papst
pro hac vice zum Kardinalpriester dieser Titelkirche ernannt werden. Ein Kardinaldiakon aus dem deutschsprachigen Raum war
Leo Kardinal Scheffczyk. Der ranghöchste (d.h. dienstälteste) Kardinaldiakon wird
Kardinalprotodiakon genannt und ist
Primus inter pares unter den Kardinälen dieser Klasse. Er hat die Ehre den Namen des neugewählten Papstes von der
Benediktionsloggia aus der Öffentlichkeit zu verkünden.
Siehe auch: Liste der römischen Titeldiakonien
Ehrenrangfolge
Die Ehrenrangfolge unter den Kardinälen, welche auch die Reihenfolge der Stimmabgabe im Konklave bestimmt, ist grundsätzlich Kardinalbischöfe - Kardinalpriester - Kardinaldiakone. Innerhalb der Kardinalränge gilt folgende Rangordnung:
- Kardinalbischöfe
- Kardinaldekan
- Kardinalsubdekan
- Kardinalbischöfe mit suburbikarischem Titel (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)
- Kardinalbischöfe mit eigenem Titel (d.h. die mit Rom unierten orientalischen Patriarchen; innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)
- Kardinalpriester
- Kardinalprotopriester (der dienstälteste Kardinalpriester)
- Kardinalpriester (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)
- Kardinaldiakone
- Kardinalprotodiakon (der dienstälteste Kardinaldiakon)
- Kardinaldiakone (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)
Weblinks
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