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Kardinalpräfekten nennt man Kurienkardinäle, die Leiter bestimmter vatikanischer Dikasterien sind. Dazu zählen vor allem die Präfekten der Kongregationen und der Apostolischen Präfekturen, aber auch der Leiter der Apostolischen Signatur.

Sie sind für alle Vorgänge innerhalb ihrer Kurialbehörde und der deren Maßnahmen verantwortlich. Ihnen ist für die Leitung ihres Dikasteriums in aller Regel ein Erzbischof beigeordnet.

Leiter anderer Einrichtungen der römischen Kurie, wie z.B. der Päpstlichen Räte und der Päpstlichen Kommissionen, nennt man meist Präsidenten - unabhängig davon, ob sie zum Kardinal kreiert wurden oder nicht. In der Leitung und Amtsausübung ihrer Behörde haben sie dieselben Rechte und Pflichten wie die Kardinalpräfekten. Der Leiter der Apostolischen Pönitentiarie wird Kardinalgroßpönitentiar genannt.

siehe auch: Präfekt

Kardinal | Kurie

 

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