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Kardinal ist ein vom Papst verliehener religiöser Titel, der den Träger zur Papstwahl berechtigt und ihn zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche („Senat des Papstes“) verpflichtet. Die Verleihung nennt man Kreierung, die protokollarische Anrede eines Kardinals lautet „(Eure) Eminenz“. Es gibt Kardinäle, die in der römischen Kurie die Funktionen von "Ministern - wie in weltlichen Regierungen" inne haben. Diese werden Kurienkardinäle genannt, zu denen z.B. der Kardinalstaatssekretär oder der Kardinalgroßpönitentiar gehört, und solche die außerhalb Roms den Titel Kardinal neben ihren Bischofstitel tragen und ihre Diözese (Bistum) vor Ort leiten.
Herkunft des Begriffs
Der Ausdruck Kardinal kommt zum einen vom lateinischen
cardinalis = wichtig, vorzüglich (abgeleitet aus
cardo = Türzapfen, Angel). Zum anderen bezieht er sich ursprünglich auf einen an einer römischen Hauptkirche (
cardo) - auch außerhalb Roms - angestellten Geistlichen (
in cardinatus cardinalis), dem eine Kirche oder
Diakonie als
Titelkirche (
tituli cardinales) in Rom anvertraut ist.
Es handelt sich um die älteste kirchliche Ehrenfunktion, die unmittelbar auf den Papst, den Summus Pontifex, folgt (höchster Würdenträger nach dem Papst). Sie geht auf die älteste Zeit der Kirchengeschichte zurück, nämlich auf Papst Silvester I. (314-336) - presbyteri et diaconi cardinales.
Der volle Titel lautet: Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalis (Latein für: Kardinal der Heiligen Römischen Kirche).
Kirchenrechtliche Bestimmung
Ein Kardinal ist normalerweise von der Weihe her zugleich ein
Bischof; es gibt jedoch auch Ausnahmen, so dass auch gewöhnliche
Priester aufgrund besonderer Verdienste zu Kardinälen ernannt werden können. Diese müssen jedoch nach
Codex Iuris Canonici zu Bischöfen geweiht werden. Der Papst kann jedoch (wie bei
Leo Kardinal Scheffczyk geschehen) auf Wunsch des angehenden Kardinals diese Verpflichtung aufheben. Der Papst ist nicht verpflichtet, den Namen des von ihm ernannten Kardinals bekannt zu geben, in solchen Fällen spricht man von einem
Kardinal in pectore. Diese Vorgangsweise wird regelmäßig bei Kardinälen aus Ländern gewählt, in denen die Kirche verfolgt wird.
Man unterscheidet drei Klassen (ordines):
- Kardinalbischöfe,
- Kardinalpriester, und
- Kardinaldiakone.
(Früher gab es auch Kardinaläbte)
Die Kardinäle bilden das Kardinalskollegium der Heiligen Römischen Kirche unter der Leitung des Kardinaldekans (Seit Mai 2005 Angelo Kardinal Sodano). Die Kardinäle werden vom Papst ernannt und feierlich in einem Konsistorium „kreiert“. Sie sind seine unmittelbaren Gehilfen in der Leitung der Gesamtkirche. Die wahlberechtigten Kardinäle wählen während der Vakanz des Apostolischen Stuhles im Konklave den neuen Papst. Wahlberechtigt sind seit einer 1968 durch Papst Paul VI. erlassenen Regelung alle Kardinäle, die am Tag vor der Vakanz das 80. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle darf seit einer von Paul VI. erlassenen und am 22. Februar 1996 durch Papst Johannes Paul II. bestätigten Regelung nicht mehr als 120 betragen. Diese Zahl wurde durch die im Februar 2001 und im Oktober 2003 gehaltenen Konsistorien vorübergehend jeweils auf 135 erhöht.
Historisches
Seit dem
4. Jahrhundert waren die Kardinäle zuerst Berater und Mitarbeiter des Papstes im Dienste der „tituli“ (Titelkirchen) der Stadt Rom, d.h. der ersten
Pfarreien. Kardinäle waren die Vorsteher der „tituli cardinales“, also der wichtigsten „Titelkirchen“. Bis heute ist jedem Kardinal eine Titelkirche in Rom zugeordnet. Somit gehören Kardinäle auch zum
Klerus der Stadt Rom. Seit
1150 versammeln sich die Kardinäle im „sacrum collegium“, dem der Dekan vorsteht. Seit dem Jahr
1059 sind die Kardinäle die ausschließlichen Papstwähler.
Die Vergabe von Kardinalshüten waren insbesondere in der frühen Neuzeit ein Mittel, mit denen Päpste ihre Beziehungen zu den europäischen Fürstenhäusern pflegten und ihre freundschaftliche Beziehung zu anderen Staaten festigten. Seit Mitte des 15. Jahrhunderts war es in vielen Dynastien Europas üblich, dass ein Sohn oder ein Bruder des regierenden Fürsten zum Kardinal ernannt wurde. Ein Beispiel für eine solche Kardinalsernennung ist die des spanischen Königssohnes
Kardinalinfant Ferdinand im Jahre 1619. Die Familie
Borghese, der der ernennende Papst
Paul V. angehörte, erhielt im Gegenzug dafür einen spanischen Adelstitel. Ähnliches gilt auch für das
Königreich Polen, für die
Habsburger, das
Königreich Portugal wie die
Lothringer. Auch die großen Adelsgeschlechter Italiens wie die
Medici, die
Farnese, die
Gonzaga oder die
d'Este waren im Kardinalskollegium vertreten. Gelegentlich empfingen diese sogenannten „dynastischen“ Kardinäle wie beispielsweise Kardinal
Maurizio di Savoia noch nicht einmal kirchliche Weihen. Ihnen stand damit die Möglichkeit, in den weltlichen Stand zurückzukehren, wenn dies aus dynastischen Gründen sinnvoll erschien. Zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert kam es insgesamt 12 Mal vor, dass Kardinäle in den weltlichen Stand zurückkehrten. Zu ihnen zählt
Cesare Borgia, der den sogenannten
Kardinalnepoten zugerechnet wird sowie etwa 10 Kardinäle, bei denen die familiäre Erbfolge für den Rücktritt ausschlaggebend war. Dazu zählen
Ferdinando de Medici, der nach dem Tod seines Bruders
1589 zum Herrscher von
Florenz wurde und
Christina von Lothringen heiratete.
Albrecht VII. war Sohn von Kaiser
Maximilian II. und legte nach 12 Jahren sein Kardinalat nieder.
Ferdinando Gonzaga gab
1615 seinen Kardinalshut zurück, nachdem sein älterer herzoglicher Bruder
1612 ohne männlichen Erben gestorben war. Kardinalsernennungen wie die des
Carlo Emanuele Pio di Savoia waren gelegentlich auch eine Notwendigkeit für die
Kurie, um ihre Herrschaftsansprüche im päpstlichen Territorium durchzusetzen.
Umgekehrt schlugen Fürsten ihnen genehme Personen dem Papst zur Auszeichnung mit dem Kardinalshut vor. Diese Personen werden als Kronkardinäle oder Nationalkardinäle bezeichnet und waren meist dem Fürsten mehr verbunden als dem jeweiligen Papst. Kardinäle, die man als typische Kronkardinäle bezeichnen kann, sind beispielsweise die Spanier Bernardo de Sandoval y Rojas und Antonio Zapata y Cisneros.
Die Kardinalsernennung als politisches Herrschaftsinstrument des Papstes verlor erst in der Folge des Westfälischen Friedens von 1648 seine Bedeutung, als sich die Politik zusehends entkonfessionalisierte. Die Vertretung im Kardinalskollegium in Rom als politischer wie religiöser Machtfaktor wurde für die europäischen Herrscherhäuser zunehmend uninteressant. Kardinäle wie etwa Angelo Giori, die aus einfachen Verhältnissen stammten, blieben innerhalb der kurialen Führungszirkel in dieser Zeit misstrauisch beäugte Außenseiter, deren Wirkungskreis häufig in informellen Bereichen zu finden war. Bis 1870 waren die Päpste jedoch nicht nur Oberhaupt der katholischen Kirche, sondern auch Landesherren eines Kirchenstaates, der von Bologna und Ferrara im Norden bis nach Benevent im Süden reichte. Unter den Kardinalsernennung finden sich daher auch Verwaltungsbeamte, deren Fachgebiet eher die Jurisprudenz als die Theologie war. Beispielhaft für die Karriere eines Verwaltungsfachmanns und Diplomaten ist die des Fabrizio Spada, der gegen Ende des 17. Jahrhunderts eine Zeitlang als Kardinalstaatssekretär diente.
Kleidung
Kardinäle tragen zu besonderen Anlässen eine früher purpurfarbene, heute scharlachrote („porpora“)
Soutane (Talar) und die
Mozetta (Schulterumhang) sowie das scharlachrote
Birett (Kopfbedeckung), das in einer besonderen Zeremonie vom Papst verliehen wird. Hinzu kommen das
Zingulum (Gürtelband) und das
Pileolus (Scheitelkäppchen) aus roter Moiréeseide. Die rote Farbe soll darauf hinweisen, dass sie bereit sein sollen, jederzeit als
Märtyrer für den Glauben zu sterben. Außerhalb der
Liturgie trägt der Kardinal eine schwarze Soutane mit roter Paspelierung (Nahtbesatz) und roten Knöpfen. Der früher übliche große
Kardinalshut, mit jeweils zu den Seiten herabhängenden 15 roten Quasten (
fiocchi) erscheint heute nur noch im Wappen des Kardinals.
Recht und Ehrenrechte des Kardinals
Der Kardinal besitzt das Recht, in seiner eigenen Kirche begraben zu werden, er kann überall in der Welt das
Bußsakrament spenden, er darf (bei Verfehlungen gegen das kirchliche Recht) nur vor das Gericht des Papstes gezogen werden und kann den Ort zur Zeugenvernehmung selbst bestimmen. Über seine Titelkirche übt er keinerlei Leitungsgewalt aus, wohl aber beratende
Schirmherrschaft.
Zu den Ehrenrechten gehört der sogenannte „
Kardinalspurpur“, der in Wirklichkeit scharlachrot ist, und seit
1630 die Anrede „Eminenz“. Der Titel „Kardinal“ wird zwischen Vor- und Nachname geführt.
Liste traditioneller Kardinalssitze
Siehe Kardinalstradition
Von Papst Benedikt XVI. ernannte neue Kardinäle
Papst
Benedikt XVI. hat am 22. Februar fünfzehn neue Kardinäle angekündigt, davon zwölf wahlberechtigte und drei nicht mehr wahlberechtigte. Sie haben bei einem Konsistorium am 24. März das Kardinalsbirett erhalten. Damit umfasst das Kardinalskollegium 193 Kardinäle, von denen 120 im Alter unter 80 Jahren sind und damit wahlberechtigt sind. Dies ist auch nach der apostolischen Konstitution
Universi Dominici Gregis die maximale Zahl an Wahlberechtigten bei einem Konklave.
Die zwölf neuen, wahlberechtigen Kardinäle sind:
- William Joseph Levada, Kurienerzbischof und Präfekt der Glaubenskongregation (USA)
- Franc Rodé CM, Kurienerzbischof und Präfekt der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und für die Gemeinschaften des apostolischen Lebens (Slowenien)
- Agostino Vallini, Kurienerzbischof und Präfekt der Apostolischen Signatur (Italien)
- Carlo Caffarra, Erzbischof von Bologna (Italien)
- Stanisław Dziwisz, Erzbischof von Krakau (Polen)
- Jean-Pierre Ricard, Erzbischof von Bordeaux (Frankreich)
- Antonio Cañizares Llovera, Erzbischof von Toledo (Spanien)
- Gaudencio Borbon Rosales, Erzbischof von Manila (Philippinen)
- Joseph Zen Ze-kiun, Bischof von Hongkong (China)
- Jorge Liberato Urosa Savino, Erzbischof von Caracas (Venezuela)
- Nicholas Cheong-Jin-Suk, Erzbischof von Seoul (Südkorea)
- Sean Patrick O'Malley, Erzbischof von Boston (USA)
Die drei neuen, nicht mehr wahlberechtigten Kardinäle sind:
Derzeitige Kardinäle aus deutschsprachigen Ländern
(für eine vollständige Liste aller lebenden Kardinäle siehe
Liste der Kardinäle)
Deutschland
- Paul Augustin Mayer OSB, *1911, Kurienkardinal, ehemals Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, seit 1985
- Friedrich Wetter, *1928, Erzbischof von München und Freising, seit 1985
- Walter Kasper, *1933, Kurienkardinal, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, seit 2001
- Joachim Meisner, *1933, Erzbischof von Köln, seit 1983
- Karl Lehmann, *1936, Bischof von Mainz, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, seit 2001
- Georg Sterzinsky, *1936, Erzbischof von Berlin, seit 1991
Österreich
Schweiz
Literatur
- Arne Karsten (Hg.): Jagd nach dem roten Hut. Kardinalskarrieren im barocken Rom. Göttingen 2004
- Arne Karsten: Künstler und Kardinäle. Vom Mäzenatentum römischer Kardinalnepoten im 17. Jahrhundert. Köln/Wien/Weimar 2003
- Karl Gerold Fürst: Cardinalis. Prolegomena zu einer Rechtsgeschichte des römischen Kardinalskollegiums. München 1967
- Christa Kramer von Reisswitz: Die Papstmacher. Die Kardinäle und das Konklave. Dezember 2003
- Agnelo Rossi: Il Collegio Cardinalizio. Rom 1990
Weblinks
Kardinal
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