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Kaplansky,_Lucy :: Kaplan
 

Kaplan (v. lat.: capellanus, einer (fränkischen) Hof-Kapelle zugeordneter Kleriker kaplan wird im deutschen Sprachraum der römisch-katholische Priester in den ersten Jahren nach seiner Priesterweihe genannt, in denen er in der Regel einem Pfarrer unterstellt ist und noch keine Alleinverantwortung für eine Pfarrei trägt.

Je nach örtlicher Gewohnheit wird der Kaplan mancherorts auch Vikar genannt - eine Bezeichnung, die der Kodex des kanonischen Kirchenrechts (CIC) von 1983 für diese Funktion vorsieht (vicarius paroecialis / vicarius cooperator), die aber dennoch weniger gebräuchlich ist. Im bairischen Sprachraum wird meist auch Bezeichnung Kooperator (Mitarbeiter Pfarrers) verwendet. Ganz ausgestorben ist in Zeiten des Priestermangels die Bezeichnung Adjunkt. In Gemeinden mit mehreren jungen Priestern hieß einst der jüngste Adjunkt, der nächste Vikar und der älteste Kaplan.

Auch der CIC (c. 564-572 CIC) enthält den Begriff Kaplan. Dort bezeichnet er jedoch einen Geistlichen mit einem extraterritorialen Seelsorgebereich für einen bestimmten Personenkreis (etwa in Krankenhäusern oder Gefängnissen). Im deutschen Sprachraum werden diese jedoch meistens Pfarrer (zum Beispiel Krankenhauspfarrer oder Gefängnispfarrer) genannt.

Römisch-katholischer Geistlicher

Kaplan | Chaplain | Kappalainen | Proost | Capelania militar | Kapelan | Капеллан | Komminister

 

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