Kapitalkosten ist ein Begriff der Betriebswirtschaftslehre und beschreibt Kosten, die einem Unternehmen dadurch entstehen, dass es sich für Investitionen Fremdkapital oder Eigenkapital beschafft. In der Praxis bewerten Unternehmen ihre Geschäftstätigkeiten oft danach, ob der erwirtschaftete Ertrag ausreicht, um die dafür erforderlichen Kapitalkosten zu decken.
Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten sind die Kosten, die das Unternehmen an ein
Kreditinstitut oder einen sonstigen Fremdkapitalgeber bezahlen muss, vor allem also
Zinskosten für Kredite. Diese Kosten sind in der Regel vertraglich geregelt und bekannt.
Eigenkapitalkosten
Auch die Eigenkapitalgeber, also etwa die Aktionäre einer
Aktiengesellschaft, erwarten, dass sich ihre Anlage verzinst. Das Eigenkapital wird aber aus dem
Residualeinkommen bedient, das heißt, die Anteilseigner erhalten den Teil des Gewinnes, der nach Abzug aller anderen Kosten (auch der Fremdkapitalkosten) übrig bleibt. Damit lässt sich eine feste Verzinsung nicht garantieren oder im Vorhinein sicher kalkulieren. Der Unsicherheitsfaktor führt dazu, dass aufgrund der
Risikoprämie die Eigenkapitalkosten in der Regel höher liegen als die Fremdkapitalkosten.
Für die Ermittlung der Eigenkapitalkosten kommt als Faktor ein kalkulatorischer Zinssatz zum Tragen, da die Anteilseigner etwa einer börsennotierten Kapitalgesellschaft keine fest vereinbarten Zinsen erhalten, sondern Dividenden und die Wertsteigerung ihrer Anteile.
Kapitalkosten als Steuerungsinstrument
Wenn ein Unternehmen seinen Eigen- und Fremdkapitalgebern keine angemessene Verzinsung bieten kann, ist es auf Dauer nicht konkurrenzfähig. Daher muss jedes Unternehmen in seiner Geschäftstätigkeit mindestens die Kapitalkosten erwirtschaften. Für jede Investition bilden die Kapitalkosten damit die festgesetzte
Mindestrendite für
Investitionen.
Kapitalkosten in der Rechnungslegung
In der externen Rechnungslegung, etwa nach
IFRS/
IAS, sind Kapitalkosten aktivierungsfähig (Wahlrecht), wenn es sich um einen sogenannten "qualifizierten Vermögensgegenstand" handelt. So können etwa die
Bereitstellungszinsen mit dem Anlagengut aktiviert werden, wenn die Erstellung der Anlage einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt.
Berechnung der nach Eigenkapital- und Fremdkapitalanteil gewichteten Kapitalkosten einer Unternehmung. Im WACC sind sämtliche Kapitalquellen erfasst, wie z.B. ausgegebene Anleihen, Aktien usw.
Der WACC wird durch die Summe der Multiplikation jeder Kapitalkomponente berechnet, gewichtet nach ihrem jeweiligen Anteil am Gesamtkapital.
WACC=E/V * Re + D/V * Rd * (1-Tc)
mit:
- Re = Eigenkapitalkosten
- Rd = Fremdkapitalkosten
- E = Marktwert des Eigenkapitals
- D = Marktwert des Fremdkapitals
- V = E + D
- E/V = Anteil des Eigenkapitals
- D/V = Anteil des Fremdkapitals
- Tc = Steuersatz
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