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Die Kapitalgesellschaft ist eine Form der Betätigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels. Als Kapitalgesellschaften gelten insbesondere die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Konzeptionell bauen die Kapitalgesellschaften auf dem Modell des Vereins auf.

Wesen und Typen der Kapitalgesellschaft


Grundlage für das wirtschaftliche Handeln ist dabei das Grundkapital der Gesellschaft, das bei der Gründung eingebracht wird und später auch verändert werden kann. Die Kapitalgeber bzw. Gesellschafter haften dabei nicht mit ihrem privaten Vermögen für den Erfolg der Gesellschaft, sondern mit dem jeweils eingebrachten Kapital. Ist dieses verbraucht erleidet die Kapitalgesellschaft eine Insolvenz.

Die Kapitalgesellschaft ist rechtlich gesehen eine juristische Person, also rechtsfähig und parteifähig. Sie kann als Unternehmen Vermögen besitzen, Klagen einreichen und verklagt werden. Schadenersatzzahlungen müssen daher aus dem Unternehmensvermögen getragen werden, nicht von den hinter der Gesellschaft stehenden Einzelpersonen. Die Kapitalgesellschaft ist nach BGH-Rechtsprechung deliktsfähig. Handelsrechtlich ist sie ein "Formkaufmann".

Die Kommanditgesellschaft ist eigentlich eine Personengesellschaft, bei der häufig geübten Praxis, dass eine GmbH der einzig persönlich haftende Gesellschafter ist ("GmbH & Co. KG"), kommt sie jedoch ökonomisch einer Kapitalgesellschaft nahe; zudem existiert die Mischform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

Eine Kapitalgesellschaft mit genossenschaftlichen Zügen waren frühe Unternehmensformen, wo die Beschäftigten zugleich Kapitalanteiler waren, so bereits in der frühen Neuzeit regional die Bergknappen und die Besatzungen von Schiffen auf Risikofahrten (vgl. die Partenreederei).

Im deutschsprachigen Raum kommen daneben noch andere Formen der Kapitalgesellschaft vor, so die Genossenschaft und der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

Kritik am Konzept rechtlich verselbständigter Gesellschaften


In vielen modernen kapitalistischen Staaten ist es möglich, die Haftung des Unternehmers und Kapitalgebers durch Zwischenschaltung rechtsfähiger Kapitalgesellschaften zu beschränken. In relativ frühen Formen des Unternehmertums war dies nicht der Fall, sondern der Unternehmer haftete unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Dies wurde jedoch in etwa im Zuge der industriellen Revolution geändert, als auch die Trennung zwischen Unternehmer und Kapitalgeber einsetzte. Es war für die damaligen Unternehmer der "alten Garde" ein Unding, dass der Unternehmer nicht selbst das volle Kapital beibrachte, sondern Anteile in Fremdbesitz zuließ. Insbesondere wurde von ihnen die Beteiligung von Arbeitern am Unternehmen durch Ausgabe von Aktien an diese kritisiert. Mit der Haftungsbeschränkung auf die Höhe des eingesetzten Kapitals war es leichter möglich, Anteile von Unternehmen zu verkaufen, denn nun bedeuteten diese Anteile kein Risiko mehr, nur noch Gewinnpotential. Dies ist wohl ein Grund dafür, dass kleinste Anteile überhaupt (auch an Arbeiter des Unternehmens) veräußert werden konnten. Ein Nebeneffekt war aber, dass auch größte Anteile haftungsbeschränkt blieben. Die Haftungsbeschränkung wurde schon von Karl Marx heftig kritisiert, ermöglicht sie doch eine Privatisierung der Gewinne, Vergesellschaftung der Risiken. Denn ist das Unternehmen erfolgreich, so profitieren die Anteilseigner. Richtet das Unternehmen jedoch Schaden an, so sind nicht die Anteilseigner, sondern ist nur das Unternehmen selbst zu Schadenersatz verpflichtet; auf dem Schaden bleiben dann bei Vermögenslosigkeit die Gläubiger sitzen. Auf diese Weise, so Marx, würden sich die Kapitalgeber ihrer Verantwortung entziehen.

Auch heute gibt es noch vereinzelt voll haftende Bankiers, und besonders unter Freiberuflern und relativ "armen" Selbständigen ist die Vollhaftung auch heute verbreitet. Gründe:

  • Wer sich eine GmbH oder ähnliches mangels Kapital nicht leisten kann (besonders: Ich-AGs), der bleibt zwangsläufig Vollhafter
  • Manche zeigen damit, dass sie voll haften, aber auch ihr persönliches Engagement und ihre Vertrauenswürdigkeit an.

Verkauf einer Kapitalgesellschaft]]


Der Verkauf einer Kapitalgesellschaft wird Veräußerung genannt. Für die Veräußerung gilt das entsprechende Gesellschaftsrecht.

Siehe auch: Gesellschaft

Unternehmensform | Gesellschaftsrecht

Spółka kapitałowa | Corporation

 

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