Als Kapitalgeber sind rechtliche Personen oder Unternehmen zu betrachten, welche eigenes Kapital (Geldmittel, oder produktive Güter) in den volkswirtschaftlichen Produktionsprozess einbringen und damit bestimmte Renditeerwartungen verknüpfen. Alternative Investitonsprojekte wird ein rationaler Kapitalgeber unter der Prämisse der Gewinnmaximierung beurteilen.
Fremdkapital und Eigenkapitalgeber
Kapital kann in Form von
Eigenkapital oder
Fremdkapital angelegt werden. Der Fremdkapitalgeber erwartet für seinen Kredit in der Regel
Sicherheiten und
Garantien, im voraus definierte Zinszahlungen und eine im Bezug auf
Raten und
Tilgungstermine definierte
Schuldentilgung. Der
Eigenkapitalgeber trägt ein erhöhtes unternehmerisches Risiko, für welches er eine zusätzliche
Risikoprämie und anteilige Kontrolle über die unternehmerischen Entscheidungsprozesse erwartet. Die Kontrollrechte werden in der Regel durch das
Stimmrecht der
Aktien übertragen.
Durch das investierte Kapital wird die Ressourcenallokation im volkswirtschaftlichen Produktionsprozess gesteuert. Die unternehmerische Entscheidungsfreiheite muss sich jedoch in den
wirtschaftpolitischen gesetzten
Rahmenbedingungen bewegen. Durch die Steuerung des Marktes wird Produktion und Konsum in der Regel im Sinne des
Gemeinwohls optimiert.
Betroffene Dritte und indirekte Einflussnahme
Dabei können auch weitere Interessengruppen
Stakeholder betroffen sein, welche aber wegen den fehlenden Eigentums- und Kontrollrechten keinen direkten
Einfluss auf die Investitons- oder Desinvestitionsentscheidungen ausüben können. Über den Zusammenschluss über
Konsumentenvertreter,
Steuerung ihrer Konsumnachfrage,
Umweltschutzgruppen oder
politischen Einflussgruppen (z. B. Parteien) können Stakeholder versuchen ihre Interessen auf indirektem Weg in die unternehmerischen Entscheidungsprozesse einzubringen.
siehe auch
Volkswirtschaftslehre