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Bewertung ist zu einseitig und sollte überarbeitet werden --Geisslr 18:43, 9. Apr 2005 (CEST) Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Methode, Leistungen aus Versicherungen sicherzustellen. Dabei werden die Beiträge der Versicherten am Kapitalmarkt angelegt und für jeden einzelnen Versicherten eine Deckungskapital gebildet, das die zu zahlenden Leistungen abdeckt. Alle laufenden und zukünftigen Ansprüche sind durch dieses Deckungskapital in entsprechender Höhe gedeckt. Die am Kapitalmarkt erzielten Erträge werden in Form einer Verzinsung der Beiträge berücksichtigt. Für die Verwaltung der Gelder sowie das Risiko fallen Kosten an, die von Beiträgen bzw. Erträgen abgezogen werden. Die Bildung des Deckungskapitals ist gewöhnlich gesetzlich geregelt.
Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein Verfahren für Individualversicherungen: Jeder Versicherte wird als eigenes Konto geführt, dessen Höhe ausschließlich durch die eigenen Beiträge bestimmt wird.

Private Lebensversicherungen benutzen ein Kapitaldeckungsverfahren. Das Deckungskapital wird nach Fälligkeit als einmalige Summe oder als lebenslange Versicherungsleistung ausbezahlt.

Demgegenüber wird beim Umlageverfahren kein Deckungskapital gebildet, sondern die eingezahlten Versicherungsbeiträge werden sofort wieder für die bereits entstandenen Ansprüche ausgegeben.

In Deutschland wurde im Zuge der Rentenreform 2001 mit der so genannten Riester-Rente eine auf Kapitaldeckung beruhende und steuerbegünstigte private Vorsorgeversicherung eingeführt, die es ermöglichen soll, durch private Sparleistungen die Kürzung der Renten der Gesetzlichen Rentenversicherungen auszugleichen. Die Gesetzliche Rentenversicherung benutzt das Umlageverfahren.

Bewertung


Vorteile

Die Vorteile des Kapitaldeckungsverfahren sind aus Sicht der Befürworter:
  • Das Kapitaldeckungsverfahren sei aufgrund weltweiter Kapitalmärkte weniger abhängig von der nationalen demografischen Entwicklung.
  • Jeder Beitragszahler spare für seine eigene Rente, die durch Zinseszins-Effekt (außer bei Wertverfall) höher ausfällt als ein bloßes Äquivalent der eingezahlten Beiträge, was beim derzeitigen "dynamisierten" (lohnzuwachsabhängigen) Umlageverfahren nur im Falle steigender Löhne der Fall ist.
  • Jeder könne sein Rentenalter individuell bestimmen.
  • Eine Abkoppelung des Beitragssatzes vom Arbeitseinkommen könne zur Senkung der arbeitgeberseitigen Lohnnebenkosten führen.

Kritik

Gegner des Kapitaldeckungsverfahren argumentieren wie folgt:

Vielfach wird vermutet, dass durch den Wechsel vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung eine Entlastung der zukünftigen Beitragszahler erreichbar sei. Die zentrale Frage dabei sei, ob die Last eines zukünftigen „Rentnerberges” durch die Bildung eines Kapitalstocks gemildert werden kann, ohne dass – wie im Umlageverfahren – die Beiträge erhöht oder die Renten gesenkt werden müssten.

Die jeweils erwerbstätige Generation müsse stets zugunsten der Rentner auf Teile des gesamtwirtschaftlich verfügbaren Gütervolumens verzichten, und zwar unabhängig vom Finanzierungsverfahren. Ein Kapitalfonds könne höchstens die zukünftige Wachstumsrate und damit das gesamte für Verteilungszwecke verfügbare Sozialprodukt erhöhen. An der Notwendigkeit zur Änderung der Einkommensrelation zwischen den Generationen ändere sich damit nichts, nur sei es einfacher, aus einem wachsenden Sozialprodukt die steigenden Ansprüche der nicht mehr erwerbstätigen Generation zu finanzieren.

Nach Meinung der Kritiker würde bereits die Bildung eines Kapitalfonds gesamtwirtschaftliche Probleme verursachen. Bei schrumpfender Bevölkerung sei über einen längeren Zeitraum hinweg ein Anstieg der volkswirtschaftlichen Spar- und Investitionsquote erforderlich, wenn die Versorgung der zukünftigen starken Rentnerjahrgänge aus einem zusätzlichen Wachstum erfolgen soll. Der Versuch, gesamtwirtschaftlich vermehrt zu sparen, könne jedoch misslingen. Er sei nicht nur mit einer Doppelbelastung der Beitragszahler in der Übergangsphase, sondern auch mit einem Rückgang der Konsumgüternachfrage verbunden, der nicht ohne weiteres durch mehr Investitionen kompensiert werde. Zwar führen die höheren geplanten Ersparnisse möglicherweise zu Zinssenkungen, doch dürfte dieser Investitionen anregende Effekt die nachfragebedingte Verschlechterung der Absatzchancen kaum wettmachen. Per saldo sei daher ein Rückgang der Unternehmergewinne zu erwarten, wenn es nicht sogar zu Produktions- und Beschäftigungsverlusten komme. Beides sei kaum geeignet, die Investitionstätigkeit zu beleben; eher schon könnte ein Investitionsrückgang und damit das Gegenteil der erhofften Wirkungen eintreten.

Selbst wenn die Bildung eines Kapitalfonds ohne erhebliche Wachstumsverluste möglich wäre, bleibe dessen zukünftige Entlastungswirkung ungewiss. Bei steigender Rentnerzahl sei eine Teilauflösung erforderlich, die das Kapitalmarktangebot erhöhe und den Wert des Fonds möglicherweise stark reduziere. Durch Entsparen steige zudem die Konsumgüternachfrage. Bei Vollbeschäftigung ergeben sich Preissteigerungen, d.h. die Erwerbstätigen werden zu einem realen Konsumverzicht über höhere Preise statt über höhere Beiträge gezwungen. Auch trüge der Inflationsprozess zu einer weiteren Entwertung des Kapitalstocks bei.

Zudem sei das Kapitaldeckungsverfahren nicht gegen sehr große oder globale Krisen gesichert: Hätte während der beiden Weltkriege ein solches Verfahren in Deutschland bestanden, so wäre es durch die jeweils folgenden Inflationszeiten zusammengebrochen.

Der Übergang zum Kapitaldeckungsverfahren erhöhe letztlich auch nicht die ökonomische Sicherheit zukünftiger Rentnergenerationen, stellt also aus Sicht der Gegner und Kritiker aufgrund der damit verbundenen gesamtwirtschaftlichen Risiken keine Lösung der demographisch bedingten Probleme dar.

Siehe auch: Kapitalumlageprinzip, Kapitaldeckungsprinzip, Mackenroth-These

Sozialstaat | Sozialversicherung (Deutschland) | Wirtschaftsliberalismus

 

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