Eine Kapitalanlagerestriktion ist eine Einschränkung bei der Anlage von Kapital.
Die Kapitalanlagepolitik eines Versicherungsunternehmens kann nicht völlig frei erfolgen. Sie unterliegt verschiedenen Einflussfaktoren. Folgende Abbildung zeigt die Restriktionen, die die Kapitalanlagepolitik und somit die Höhe der Rendite stark beeinflussen.
In den meisten Ländern sind Versicherungsunternehmen bei der Wahl ihrer Kapitalanlagen an gesetzliche Anlagevorschriften gebunden. In Deutschland sind diese Bestimmungen vor allem im VAG sowie in den Anordnungen und Verwaltungsgrundsätzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) enthalten, die den Rahmen der individuellen Kapitalanlagepolitik der Versicherungsunternehmen hauptsächlich im Hinblick auf die Kapitalanlagearten festlegen.
Der Zweck dieser Anlagevorschriften ist es sicherzustellen, dass das Versicherungsunternehmen seinen eingegangenen Verpflichtungen jederzeit nachkommen kann.
Der jeweilige Umfang kann der Aktivseite der Bilanz nicht entnommen werden, da diese nach den Kapitalanlagearten und nicht nach den Vermögensblöcken gegliedert ist. Die Höhe wird der BaFin im Rahmen der internen Rechnungslegung quartalsweise mitgeteilt.
Dem Versicherungsunternehmen dient die Deckungsrückstellung somit dazu, den Zeitraum zwischen der Beitragszahlung und der Fälligkeit der Leistung bilanzmäßig auszugleichen. Dieser Zeitraum beträgt bei Lebensversicherungsunternehmen durchschnittlich 27 Jahre, was den großen Umfang der Deckungsrückstellung bei den Lebensversicherungsunternehmen verdeutlicht.
Aufgrund der Sicherstellung der Ansprüche der Versicherten im Falle eines Konkurses, ist der Deckungsstock ein vom übrigen Vermögen des Versicherungsunternehmens intern getrenntes Sondervermögen, das dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen ist. Die dem Deckungsstock angehörenden Vermögensgegenstände werden in einem Deckungsstockverzeichnis geführt und von einem Treuhänder überwacht.
Aus den Vorschriften des VAG ergeben sich die Soll-Werte des Deckungsstocks sowie die des übrigen gebundenen Vermögens.
Ein etwaiger Fehlbetrag im übrigen gebundenen Vermögen kann auf eine Überdeckung der Deckungsrückstellungen verrechnet werden. Eine umgekehrte Verrechnung kommt im Hinblick auf die Sonderstellung des Dekkungsstocks nicht in Betracht.
Dieser allgemeine Anlagegrundsatz bezieht sich nur auf die Kapitalanlagen, die zur Deckung des gebundenen Vermögens dienen. Für die Anlage des freien Vermögens gibt es keinerlei Beschränkungen.
Gegenwärtige und erkennbare zukünftige Risiken sind bei der Kapitalanlage auszuschließen. Diese möglichst risikofreie Vermögensverwaltung erfordert eine permanente Überwachung und schließt spekulative Anlagen aus.
Es kann keiner der Kapitalanlagegrundsätze voll verwirklicht werden, ohne dass es zu Konflikten mit den anderen kommt.
Der Grundsatz der Mischung und Streuung berücksichtigt die in Konflikt stehenden Kapitalanlagegrundsätze und führt damit zu einem Kompromiss.
In der Bilanz der Versicherungsunternehmen wird nicht nach Anlage- und Umlaufvermögen differenziert. Die Bewertung der Vermögensgegenstände der Versicherungsunternehmen ist in den §§ 341 b, c, d HGB geregelt. Diese speziellen Vorschriften werden auf die allgemeinen Vorschriften für das Anlage- und Umlaufvermögen des §§ 252 ff. HGB zurückgeführt.
Zum Anlagevermögen gehören u. a. Grundstücke, Bauten, Namensschuldverschreibungen und Hypothekendarlehen. Der Ansatz dieser Vermögensgegenstände erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Für Namensschuldverschreibungen und Hypothekendarlehen darf gem. § 341c Abs.1 HGB auch der Nennwert gewählt werden.
Das Umlaufvermögen, zu dem Aktien, Investmentanteile sowie sonstige festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere gehören, wird mit dem Niederstwertprinzip bewertet.
Im Rahmen der Anlagensteuerung kann bei der Wahl der Bewertungsmethoden frei entschieden werden. Die für Rechnungslegungszwecke zulässigen Methoden müssen aber mitberücksichtigt werden. Eine bilanzielle Unterdeckung der Verbindlichkeiten wird damit vermieden.
Die Umsetzung der Kapitalanlagestrategien ist an die Entwicklung und die Möglichkeiten, die die Finanzmärkte bieten, gebunden.
In den letzten Jahren prägte ein massiver Strukturwandel die nationalen und internationalen Finanzmärkte. Die Hauptursache liegt im veränderten weltwirtschaftlichen Umfeld.
Wegen der zunehmenden Globalisierung der Finanzmärkte, sind die Grenzen der einzelnen nationalen und internationalen Marktsegmente beseitigt worden. Diese Internationalisierung hatte zur Folge, dass sich die Volatilität und Anfälligkeit der Finanzmärkte erhöhte. Die Versicherungsunternehmen sahen sich nun bei ihren Kapitalanlageentscheidungen mit neuen Chancen und Risiken konfrontiert.
Die Vermögensbewirtschaftung eines Versicherungsunternehmens bildet keinen Selbstzweck, sondern dient der Deckung der zukünftigen Verpflichtungen. Zum Risiko der Vermögensbewirtschaftung wird eine Anlagestrategie, die die zeitliche Struktur der eingegangenen Verpflichtungen unberücksichtigt lässt. Dadurch wird die termin- und kostengerechte Bereitstellung der versprochenen Leistungen langfristig gefährdet.
Dieses objektivierbare Risiko muss Einfluss auf die Anlagestrategien des Versicherungsunternehmens haben. Dieser Einfluss kann durch den Vergleich zweier extrem unterschiedlicher Pensionskassen dargestellt werden.
Die bereits geschlossene Pensionskasse A, die keine Neuzugänge mehr aufnimmt und deren Bestand überwiegend aus Rentnern und älteren Anwärtern besteht, besitzt aufgrund ihrer kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen einen sehr viel kürzeren Anlagehorizont als die neu gegründete Pensionskasse B. Die Länge des Anlagehorizontes stellt somit die Risikofähigkeit des Anlegers dar. Pensionskasse A kann hinsichtlich der Wertstabilität der Vermögensanlagen nur noch ein geringes Risiko eingehen. Die Pensionskasse B, deren Bestand überwiegend aus jüngeren Anwärtern besteht, braucht zumindest hinsichtlich ihres geringen Liquiditätsbedarfs nicht auf jedes kurzfristige Anlagerisiko zu verzichten. Pensionskasse B wird gegenüber Pensionskasse A aufgrund des längeren Anlagehorizontes grundsätzlich höhere Renditen erwirtschaften können.
Dieses Beispiel verdeutlicht, dass Versicherungsunternehmen hinsichtlich ihrer Anlagestrategie von ihren eingegangenen Verpflichtungen (Risikoprofil) abhängig sind.
In der Praxis stellt sich die Situation allerdings nicht so einfach, wie oben skizziert, dar.
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