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Der Begriff der Kanzlerdemokratie beschreibt eine mögliche Ausformung des deutschen Regierungssystems, in der der Bundeskanzler eine starke Stellung hat, und steht im Gegensatz zur Koordinationsdemokratie.

Dabei überschreitet der Bundeskanzler eventuell die ihm durch das Grundgesetz (Art. 65) vorgegebenen Prinzipien und erlangt so mehr Macht als ihm das Grundgesetz zugesteht. Es ist umstritten, ob Deutschland nur in bestimmten Zeiten oder immer eine Kanzlerdemokratie ist. Für die zweite Ansicht spricht, dass der Bundeskanzler, beispielsweise im Vergleich zum Reichskanzler der Weimarer Republik, vom Grundgesetz eine starke Position erhält. Er hat die Richtlinienkompetenz (Art. 65 GG), kann durch eine Vertrauensfrage (Art. 68 GG) die Regierungsmehrheit auf seine Seite zwingen, wählt alleine seine Minister (Art. 64 GG) aus und die gesamte Regierung, kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden (Art. 67 GG), außerdem untersteht ihm das Bundeskanzleramt mit dem Bundesnachrichtendienst und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Für die These, dass Deutschland nicht immer oder nur unter Konrad Adenauer eine Kanzlerdemokratie war, spricht die Bedeutung von Koalitionsgremien.

Für das Bestehen einer Kanzlerdemokratie gibt es in der Politikwissenschaft (nach Karlheinz Niclauß) fünf Merkmale:

  1. Durchsetzung des Kanzlerprinzips im politischen Sinne. Nicht nur Verwirklichung der Richtlinienkompetenz, sondern auch zentrale Rolle des Kanzlers bei der Vorbereitung der wichtigsten Entscheidungen im Kabinett. Der Kanzler stellt die Regierungspolitik in der Öffentlichkeit dar.
  2. Persönliches Prestige des Kanzlers im Regierungslager und in der Mehrheit der Bevölkerung. Der Kanzler verkörpert die Regierungspolitik und steht im Mittelpunkt der Berichterstattung.
  3. Das Amt des Bundeskanzlers ist mit dem Vorsitz der größten Regierungspartei eng verbunden. Der Kanzler ist in der eigenen Partei unumstritten.
  4. Der Dualismus zwischen Regierungslager und Opposition bestimmt die allgemeine politische Auseinandersetzung. Durch gegenseitige Abgrenzung stehen sich Regierungslager und Opposition deutlich erkennbar gegenüber.
  5. Der Bundeskanzler ist in der Außenpolitik persönlich stark engagiert, greift dabei auch stark in das Ressort des zuständigen Außenministers ein.

In der Geschichte der Bundesrepublik lässt sich nach diesen Merkmalen nur in den ersten 12 Jahren (1949–1961) der vierzehnjährigen Adenauer-Ära von einer Kanzlerdemokratie sprechen. Der Vorwurf sich zu einer Kanzlerdemokratie zu wandeln trat auch 2005 wieder auf, als Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage nutzte um den Bundestag aufzulösen, da die Frage auftauchte, ob es in den vorherigen Abstimmungen des Bundestages wirklich Misstrauen zu erkennen gab. Es wurde argumentiert, der Bundeskanzler könne jetzt über die Dauer der Legislaturperiode entscheiden, was einen deutlichen Machtzuwachs bedeutet hätte.

Siehe auch: Politisches System Deutschlands, Kanzlerprinzip, Ressortprinzip, Kabinettsprinzip, Interpellation, Parteiendemokratie, Präsidialdemokratie, Gewaltenteilung

Politik (Deutschland) | Demokratie | Staats- und Verfassungsrecht

 

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