Das Wort Kanzler (aus lateinisch: cancellarius) bezeichnete im Mittelalter einen Hofgeistlichen, der in einer Kanzlei (von lat. „cancelli“ - „Gitter, Schranken“), einem abgetrennten Raum, Urkunden ausfertigte.
Auch in den größten deutschen Teilstaaten Österreich und Preußen wurde vor und nach dem Ende des Alten Reiches der Kanzlertitel geführt. So fungierten in Österreich die Fürsten Kaunitz und Metternich im 18. und 19. Jahrhundert lange als „Staatskanzler“, der Graf Beust 1868-1871 sogar als „Reichskanzler“. In Preußen amtierte ähnlich um 1820 Fürst Hardenberg als „Staatskanzler“.
Es dürfte diese Tradition der Staatskanzlerschaft gewesen sein, die den preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck veranlasste, in seiner zusätzlichen Funktion als Regierungschef des Norddeutschen Bundes 1867-1871 den Titel Bundeskanzler anzunehmen, der nach der Reichsgründung von 1871 in Reichskanzler abgeändert wurde. Bismarck wurde später auch als „der eiserne Kanzler“ bezeichnet. Der „Reichskanzler“-Titel bezeichnete bis 1945 unter verschiedenen politischen Verfassungen den Regierungschef des Deutschen Reiches - zuletzt unter der NS-Diktatur von Adolf Hitler als „Führer und Reichskanzler“ (siehe auch Präsidialkanzler).
Von 1919-1938 trug und erneut ab 1945 trägt auch der Regierungschef der Republik Österreich den Titel „Bundeskanzler“.
Der „Bundeskanzler“-Titel bezeichnet in der Schweiz nur den Leiter der Bundeskanzlei, nicht aber den Regierungschef. Die Bundeskanzlei ist die Stabsstelle des Bundesrates.
In ähnlicher Verwaltungstradition steht die vielfach übliche Bezeichnung der Hauptbürokratie einiger Ministerpräsidenten deutscher Bundesländer als „Staatskanzlei“ - in der es allerdings keinen „Staatskanzler“ gibt.
Der britische Finanzminister wird im Deutschen Sprachraum auch als Schatzkanzler (englisch: Chancellor of the Exchequer) bezeichnet.
Siehe auch: Bundeskanzler (Österreich), Bundeskanzler (Deutschland), Bundeskanzler (Schweiz)
Die Besoldungsguppen A 11 bis A 13 für Beamte im auswärtigen Dienst der Bundesrepublik Deutschland sind mit dem Beamtentitel „Kanzler“ (A 11) bzw. „Kanzler Erster Klasse“ (A 12 und A 13) verbunden.
In der Schweiz ist der Bundeskanzler der Leiter der Bundeskanzlei und damit Leiter der Bundesverwaltung.
Kansler | Chancellor | Chancelier | Kancellár | 宰相 | Kanselier | Kanclerz | cancelar