Kanoniker (lat. clerici canonici; weibliche Form: Kanonissen) sind Kleriker aller Weihestufen, die an Kathedralen, Basiliken, in Klöster (Regularkanoniker) oder Großpfarreien an der gemeinsamen Liturgie (feierlicher Gottesdienst, Stundengebete) mitwirken. Kanoniker leben unter der Leitung eines Bischofs, Archipresbyters, Probstes bzw. Abtes (bei Regularkanonikern) oder Dekan in Gemeinschaft und werden mehr oder weniger vollständig aus den Kirchengütern unterhalten.
Heute nennt man Kanoniker das Mitglied eines Domkapitels, eines Säkularkanonikerstiftes oder eines Ordens regulierter Chorherren (Kanonikus, Chorherr, Domherr, Domkapitular, Stiftherr).
Die nach dem Vorbild des Augustinus als Abgrenzung zum (benediktinischen) Mönchtum entwickelte Kanonikerregel (regula canonicorum) wurde 755 durch Bischof Chrodegang von Metz für sein Bistum festgelegt, und weiter entwickelt auf der Reichssynode von Aachen durch Kaiser Ludwig der Fromme (Ludwig I.) im Jahre 816 für das gesamte Karolingerreich als verbindlich festgelegt.
Seit der Mitte des 11. Jahrhunderts beobachtet man eine Reform bei den Kanonikern, die zu regulierten Chorherrenstiften führt. Unter Verzicht auf Eigentum im Zeichen der vita apostolica kam es zum Bruch mit der Institutio Aquisgranensis von 816 und zur Ausbildung des regulierten Kanonikertums. Regularkanoniker (Augustinerchorherren) legten ein Gelübde auf ihr Domstift (Hochstift) oder Kollegiatstift (Niederstift) ab, und wählten aus unter den beiden überlieferten Augustinusregeln, entweder die maßvollere Version Praeceptum/ordo antiquus oder der strengeren Observanz folgend die Version Ordo monasterii/ordo novus. Der von Norbert von Xanten initiierte Prämonstratenserorden (Entstehung ab 1120 in Prémontré/Nordfrankreich) entschied sich für den ordo novus.
Die daneben weiter bestehenden Säkularkanoniker legten kein Gelübde ab (auch kein Armutsgelübde) und konnten die häufig reichhaltigen Chorherrenpfründe des Stiftungsvermögens ab dem 11./12 Jahrhundert oft noch ihrem Privatvermögen hinzufügen. Die seelsorgerischen Aufgaben gerieten dabei häufig in den Hintergrund, und wurden dann nur noch durch Vikare erledigt. Besonders der Adel nutzte häufig Säkularkanonikerpositionen an Stiften zur Versorgung nachgeborener Söhne, und als Sprungbrett für eine Karriere im Klerus oder bei Hofe. Ein positiver Aspekt des Säkularkanonikertums war seine bedeutende Rolle bei der Gründung (Stiftung) der Universitäten im Spätmittelalter . Die ersten Professoren dieser neu gegründeten (Landes-)Universitäten waren überwiegend Säkularkanoniker.
Die Frauengemeinschaften der Kanonissen (der Begriff taucht erst im 11. Jahrhundert auf) sind definiert als Frauen, die in einer Kommunität ein religiöses Leben unter einer Äbtissin führen, ohne an eine monastische Gemeinschaft gebunden zu sein (Aachener Constitutio von 816). Privatbesitz war erlaubt, das Erbrecht war uneingeschränkt, und die Stiftsdamen/Kanonissen durften abgetrennte Wohnungen mit einer Dienerin bewohnen, d.h. es handelte sich in der Regel um Adelige. Die anfangs noch recht häufigen Doppelstifte von Chorherren und Chordamen wurden im Laufe des Hochmittelalters mehr und mehr aufgelöst, wobei meist die Stiftsdamen (Kanonissen) weichen mussten, und die selbstwählbare Äbtissin durch einen vom Bischof oder Abt ernannten Prior oder Propst als Vorsteher ersetzt wurde. Gehörten die Damen eines Stifts allerdings überwiegend dem Hochadel an, so blieb es meist bei der Leitung durch eine Äbtissin aus diesen Kreisen.
Die Kleidung der Kanoniker war im 12. Jahrhundert ein langer Leibrock, darüber das leinene Chorhemd (Albe); dann das Almutium, eine Mütze von Schaffell, welche Kopf, Hals und Schultern bedeckte; dazu ein schwarzer Mantel ohne Kragen und die Kalotte (Käppchen). Die späteren prachtliebenden Chorherren gaben dieser Tracht ein gefälligeres Aussehen und vertauschten namentlich das Käppchen mit dem viereckigen Barett (Kirche), und der Chorrock schrumpfte zum Sarozium (nun ein schmaler langer Streifen weißen Stoffs auf Rücken und Brust, ähnliche einer Kravatte), woran man jetzt die Augustiner-Chorherren zu erkennen pflegt. Andere regulierte Chorherren tragen weiter ihre überkommene Tracht, z.B.: Tunika, Skapulier und Zingulum, ggf. Caputium , Chorhemd (Rochett) und Birett - alles in weißer Farbe - bei den Prämonstratensern.
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