Als Kampfrichter werden alle unparteiischen Personen bezeichnet, die die Überwachung und Einhaltung der Regeln bei einer Sportveranstaltung sicherstellen. Landläufig werden Kampfrichter häufig fälschlich als "Schiedsrichter" bezeichnet, obwohl nicht jeder Kampfrichter automatisch Schiedsrichter ist. Allerdings ist der Schiedsrichter in vielen Sportarten der höchste Rang, den ein Kampfrichter erreichen kann.
Um Kampfrichter zu werden, muss man in der Sportart, für die man als Kampfrichter tätig sein will, einen Lehrgang absolvieren. Je nach Sportverband wird eine Kampfrichterneuausbildung durchlaufen und das Wissen anschließend in theoretischen und praktischen Prüfungen abgefragt. Danach erhält der Bewerber eine Kampfrichterlizenz für die niedersten Tätigkeiten in der jeweiligen Sportordnung. Diese Lizenz kann nach in den Sportordnungen der einzelnen Sportverbände festgelegten Fristen für höhere Kampfrichteraufgaben erweitert werden.
In der Sportordnung der Fachabteilung Schwimmen sind 8 Kampfrichterarten in 4 Gruppen festgelegt, wobei innerhalb mancher Arten noch Unterhierarchien bestehen.
Gruppe 1:
Der Zielrichter hat die Reihenfolge der Zielankünfte zu protokollieren und auf korrekte Wechsel bei Staffeln zu achten. Zu diesem Zweck sitzt der Zielrichter auf der Höhe des Ziels seitlich am Schwimmbecken. Drei bis sechs Zielrichter werden zum sog. Zielgericht zusammengefasst, dem ein Zielrichterobmann vorsteht. Dabei wird darauf geachtet, dass die Anzahl der Zielrichter immer ungerade bleibt, damit eine Mehrheitsentscheidung entstehen kann.
Der Wenderichter steht an der Wand, gegenüber der Startbrücke, und hat auf die regelkonforme Durchführung der Wende zu achten. Außerdem hat er bei Einzelwettkämpfen ab 800 Metern dem Schwimmer die noch verbleibende Anzahl Bahnen anzuzeigen. Ein Wenderichter darf nicht mehr als zwei Bahnen unter seiner Aufsicht führen. Die Wenderichter bilden zusammen mit dem Wenderichterobmann das Wendegericht.
Der Zeitnehmer steht auf der Startbrücke und hat neben der Funktion des Wenderichters (kein Anzeigen der Bahnen) auch auf die Zeit zu achten, die er mittels Stoppuhr misst. Deswegen ist mindestens ein Zeitnehmer je Bahn vorgeschrieben. Auch das Zeitgericht wird von einem Zeitnehmerobmann geleitet. Beim großen Kampfgericht kommen noch bis zu zwei Reservezeitnehmer dazu.
Gruppe 2:
Bei jedem Wettkampf ist für jede Längsseite ein Schwimmrichter vorgeschrieben, der auf die regelkonforme Ausführung der Schwimmlage während des Wettkampfes zu achten hat.
Der Startordner wurde mit Wirkung zum 01.01.2006 gestrichen, da seine Hauptaufgabe (Wettkampfpasskontrolle) entfällt - diese gibt es nur noch in elektronischer Form.
Um einen Reibungsfreien Start zu gewährleisten, hat sich der Starter so zu positionieren, dass die Schwimmer und die Zeitnehmer Startkomando und -signal gut wahrnehmen können und dass er das Teilnehmerfeld gut überblicken kann, um Fehlstarts zu sehen und, falls möglich, einzugreifen. Bei kleinen Veranstaltungen kann der Starter auch gleichzeitig Schwimmrichter sein.
Gruppe 3:
Der Auswerter hat die Angaben von Ziel- und Zeitgericht zu vergleichen. Bei nicht übereinstimmenden Angaben hat der Auswerter die Reihenfolge nach dem Zielrichterentscheid festzulegen und vom Schiedsrichter bestätigen zu lassen.
Bei Übereinstimmung von Zeit- und Zielgericht bekommt der Protokollführer die Reihenfolge direkt vom Auswerter und erstellt das Protokoll. Dieses muss vor Veröfenlichung vom Schiedsrichter per Unterschrift bestätigt werden.
Gruppe 4:
Die Gruppe 4 enthält nur die Funktion des Schiedsrichters.
In der Fachabteilung Wasserball gibt es Kampfrichterarten in 4 Gruppen
Gruppe 1:
Der Zeitnehmer hat die tatsächliche Spielzeit, die Aus-Zeiten, die Pausenzeiten zwischen den Spielabschnitten, den ununterbrochenen Ballbesitzes einer Mannschaft, die Ausschlusszeiten ausgewiesener Spieler zu nehmen. Ebenfalls muss er für alle am Spiel Beteiligten die letzte Minute des Spiels oder einer Spielverlängerung bekanntgeben. Das Ende einer Aus-Zeit durch einen Pfiff anzuzeigen, gehört auch in das Aufgabenfeld des Zeitnehmers
Gruppe 2:
Der Torrichter sitzt auf der Seite des Protikolltisches auf Höhe der verlängerten Torlinie am Spielfeldrand. Er muss dem Schiedsrichter durch verschiedene Armsignale anzeigen, ob der Ball vollständig die Torlinie überschritten hat (also Tor) oder ob der Ball als Torabwurf oder als Eckwurf wieder ins Spiel gebracht wird. Bei Nationalen Spielen / Turnieren ist der Torrichter abgeschafft worden, der Schiedsrichter überwacht die Tore selbst.
Gruppe 3:
Der Sekretär hat das Spielprotokoll zu führen. So müssen auf jedes Spielprotokoll die Namen der Spieler, Trainer, Betreuer und Mannschaftsbegleiter. Er hat die persönlichen Fehler (also Ausschlussfehler und Strafwurffehler), die Aus-Zeiten und den Spielstand darin einzutragen. Er muss den ausgeschlossenen Spielern das Ende ihrer Strafe durch heben der einer Flagge, die dieselbe Farbe wie die Kappenfarbe des ausgeschlossenen Spielers hat, anzeigen.
Gruppe 4:
Die Schiedsrichter sind die Leiter des Spiels. Meist wird ein Spiel von 2 Schiedsrichtern geleitet. Sie haben die höchste Stelle in der Kampfrichterhirarchie während eines Spiels. Ihre Tatsachenentscheidungen sind endgültig. Sie dürfen ihre Meinung nur ändern, so lange der Ball noch nicht wieder im Spiel ist. Sie haben auf die Einhaltung der Wettkampfbestimmungen des DSV zu achten und diese auch durchzusetzen. Ihnen ist es nur erlaubt das zu pfeiffen, was sie auch wirklich gesehen haben. Sie dürfen nicht aus Spekulation oder auf Zuruf handeln. Sie haben alle Regelverstöße, Tore, Torabwürfe, Eckwürfe, Schiedsrichterbälle, den Beginn bzw. Wiederbeginn und das Ende eines Spielabschnitts anzuzeigen.
Der Turnierleiter ist eine Person, die die Obhut über alle einem Turnier unterliegenden Sachen zu bewahren hat. Er hat die Durchführungsbestimmungen des Turniers zu überwachen.
Ab Landesmeisterschaften aufwärts gibt es je einen Schiedsrichter für Lauf, Straße/Cross, Sprung und Wurf/Stoß sowie Mehrkampf. Jeder der Schiedsrichter trägt eine farbige Armbinde.
Die Obfrau oder der Obmann leitet das Kampfgericht, das aus mehreren Personen besteht und einen Wettbewerb durchführt. Der Obmann teilt Kampfrichter und Helfer ein und trifft die wesentlichen Entscheidungen, z.B. ob ein Versuch gültig oder ungültig ist. Um diese Entscheidung bekanntzugeben hat er üblicherweise eine rote und eine weiße Flagge.
Starter werden bei Laufwettbewerben eingesetzt. Während Rundenzähler, Windmesser, Bahn- oder Wechselrichter normale Kampfrichter sind, die zu dieser Aufgabe eingeteilt wurden, erfordert der Einsatz als Starter eine besondere Qualifikation.
Die Kampfrichter überwachen alle Versuche, messen die erreichten Leistungen und richten die Anlage für den nächsten Versuch her. Einer der Kampfrichter führt das Protokoll und wertet die Wettkampflisten aus.
Voraussetzung für die Teilnahme am Kampfrichter-Grundlehrgang ist nur die Mitgliedschaft in einem Sportverein.
Weitere Helfer mit Erfahrungen - wenn auch nur als Zuschauer - jedoch ohne vom Verband anerkannte Ausbildung, sind gerade bei Sportfesten und Wettbewerben für Schülerinnen und Schüler unverzichtbar, da oftmals keine ausreichende Anzahl ausgebildeter Kampfrichter zur Verfügung stehen.
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