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Eine Kammer ist der Spruchkörper eines Gerichts.

Beim Landgericht lautet die vollständige Bezeichnung, je nach Zuständigkeit, Zivilkammer oder Strafkammer. Neben den allgemeinen Kammern können beim Landgericht auch Spezialkammern gebildet werden. Für handelsrechtliche Streitigkeiten z. B. die Kammer für Handelssachen. Für Strafsachen z. B. die Wirtschaftsstrafkammer, die Jugendkammer und die Staatsschutzkammer.

Zivilkammern sind mit drei Richtern, Strafkammern mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen (Große Strafkammer) und in Berufungsverfahren mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen (Kleine Strafkammer) besetzt. Der innerhalb der Kammer für die Bearbeitung des Falles zuständige Richter ist der Berichterstatter.

Beim Arbeitsgericht gehören einer Kammer ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter an.

In Berlin heißt das Oberlandesgericht Kammergericht, gleichwohl die Spruchkörper Senate genannt werden.

Siehe auch


Gerichtsverfassungsrecht

 

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