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Beim Kaiserschnitt (Sectio caesarea, von lat. caedere = ausschneiden) wird der Säugling auf operativem Wege aus dem Bauch der Mutter geholt. Es wird ein Schnitt an der Bauchunterseite vorgenommen.

Wurde diese Operation früher fast ausschließlich aus medizinisch dringenden Gründen durchgeführt, so wird der Kaiserschnitt heutzutage oft auch auf Wunsch der werdenden Mutter angewandt. Es handelt sich dann um einen so genannten Wunschkaiserschnitt. Unter dem Stichwort Wunschkaiserschnitt findet sich ein ausführlicher Vergleich der Vor- und Nachteile des Kaiserschnitts gegenüber einer natürlichen Geburt.

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Primärer und sekundärer Kaiserschnitt


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Generell unterscheidet man in einen primären Kaiserschnitt und einen sekundären Kaiserschnitt, je nach dem, ob er bereits vor der Geburt geplant wurde oder ob der Geburtsmodus unter der Geburt auf einen Kaiserschnitt geändert werden muss.

Ein primärer Kaiserschnitt ist im Rahmen der Geburtsplanung vorzeitig geplant, er beinhaltet jedoch nicht nur den Wunschkaiserschnitt. Ein Kaiserschnitt wird beispielsweise dann vorher geplant, wenn eine normale Geburt aus anatomischen Gründen nicht möglich ist (Missverhältnis zwischen Größe des Kindes und Becken der Mutter), wenn das Kind eine anormale Lage hat (beispielsweise Beckenendlage), wenn der Fötus noch zu klein ist und die Geburt zu anstrengend wäre (beispielsweise nach einem vorzeitigen Blasensprung).

Der sekundäre Kaiserschnitt wird durchgeführt, wenn es unter der Geburt zu mütterlichen oder kindlichen Komplikationen kommt, die einen weiteren natürlichen Geburtsverlauf nicht gefahrlos zulassen. Komplikationen der Mutter können ein Geburtsstillstand, Erschöpfung, ein Gebärmutterriss oder mangelnde Kooperation sein. Komplikationen des Kindes sind beispielsweise ein anhaltender Herztonabfall, eine Nabelschnureinklemmung oder eine geburtsunmögliche Lage (z.B. mentoposteriore Gesichtslage).

Ein Notkaiserschnitt kann grundsätzlich primär und sekundär erfolgen. Der Ausdruck bezieht sich lediglich auf die Dringlichkeit und damit auf die Gefahr, die für Mutter und/oder Kind bestehen. Gründe für einen Notkaiserschnitt sind z. B. eine vorzeitige Plazentalösung, Eklampsie, manifestes HELLP-Syndrom, anhaltender kindlicher Herztonabfall.

Anästhesieverfahren


Der Kaiserschnitt kann unter rückenmarksnaher Regionalanästhesie (Periduralanästhesie oder Spinalanästhesie) oder auch unter Allgemeinanästhesie (Narkose) vorgenommen werden. Die Wahl des Anästhesieverfahrens hängt insbesondere auch von der Planbarkeit des Kaiserschnitts und der psychischen Belastbarkeit der Patientin ab. Bestimmte Vorerkrankungen der Patientin können auch eine Regionalanästhesie verbieten (z. B. Herzerkrankungen, Gerinnungstörungen, Wirbelsäulendeformationen). Ist der Kaiserschnitt geplant, so erfolgt in den meisten Fällen eine Spinalanästhesie oder Periduralanästhesie; letztere insbesondere wenn zur geburtshilflichen Schmerztherapie bereits ein Periduralkatheter gelegt worden ist. In diesem Fall kann der Vater in der Regel mit in den Operationssaal; die Mutter kann ihr Kind unmittelbar nach der Entbindung sehen und evtl. sogar kurz in die Arme nehmen. Fällt die Entscheidung für einen Kaiserschnitt dagegen extrem kurzfristig (Notfall), etwa in Folge auftretender Komplikationen bei der natürlichen Geburt, so muss fast immer eine Narkose durchgeführt werden. Grund sind die etwa 15-30 Minuten Vorlaufzeit, die bei der Durchführung einer Regionalanästhesie erforderlich sind.

Stillen


Stillen ist nach einem Kaiserschnitt genauso möglich wie nach einer natürlichen Geburt; meist dauert es allerdings etwa einen Tag länger, bis die Milch einschießt.

"Sanfter" Kaiserschnitt


Moderne, schonendere Operationsverfahren wie die 'Misgav-Ladach-Methode' haben die Liegezeit im Krankenhaus auf wenige Tage verkürzt. Bei dieser Methode wird das Schneiden des Muskelgewebes stark reduziert. Statt dessen werden die Bauchdecke und die Gebärmutter durch Dehnen und Reißen des Gewebes so weit geöffnet, dass der Säugling entnommen werden kann. Es hat sich gezeigt, dass die so entstandene Operationswunde deutlich schneller und komplikationsärmer heilt als die aus der herkömmlichen Operationstechnik resultierende Wunde. Die 'Misgav-Ladach-Methode' kann auch beim mehrfachen Kaiserschnitt durchgeführt werden.

Statistische Entwicklung und Gründe


Die Häufigkeit von Kaiserschnittgeburten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Jahr 2004 gab es in Deutschland 183.122 Kaiserschnittentbindungen, das entspricht 26,82 % aller 682.767 Entbindungen. Zum Vergleich 1994 gab es 131.351 Kaiserschnittentbindungen und damit ein Anteil von 17,34 % von 757.693 Entbindungen. Es steht zu vermuten, dass dies nicht nur auf medizinische Notwendigkeiten zurückzuführen ist, sondern dass insbesondere die Zahl der Wunschkaiserschnitte stark angestiegen ist. Das erhöhte Risiko von Geburtsschäden lässt Ärzte bei problematischen Schwangerschaften (z. B. großer Kopfumfang, Beckenendlage, Frühgeburtlichkeit) im Zweifelsfalle auch aus haftungsrechtlichen Gründen zunehmend zum Kaiserschnitt tendieren. Als weiterer Grund für die zunehmende Kaiserschnittquote gilt das immer höhere durchschnittliche Geburtsgewicht in den Industriestaaten, das offenbar vorwiegend auf die verbesserte Ernährung zurückzuführen ist. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang mit unerkannter Gestationsdiabetes. Bei einem absehbaren Geburtsgewicht von deutlich über 4 kg wird meist ein Kaiserschnitt durchgeführt.

Natürliche Geburt nach Kaiserschnitt


Die Auffassungen über die Frage, ob nach einem Kaiserschnitt noch eine natürliche Geburt möglich ist, haben sich im Laufe der Zeit gewandelt. Dies liegt vor allem daran, dass zur Kindsentwicklung die Gebärmutter nicht mehr durch einen vertikalen, sondern durch einen horizontalen Schnitt eröffnet wird (Uterotomie), was das Risiko eines Gebärmutterrisses bei einer Folgeschwangerschaft und insbesondere bei den mechanischen Belastungen einer natürlichen Geburt deutlich verringert hat – wenn auch das Risiko immer noch deutlich höher ist als bei einer vorangegangenen natürlichen Geburt. Galt vor einigen Jahren noch die Regel "einmal Kaiserschnitt, immer Kaiserschnitt", so wird es werdenden Müttern nach einem vorangegangenen Kaiserschnitt bei ansonsten unproblematischen Schwangerschaften und Fehlen von Zusatzkriterien wie Narbenschmerzen heute meist freigestellt, ob sie sich einem erneuten Kaiserschnitt unterziehen möchten. In diesem Fall wird meist die alte Narbe wieder eröffnet. Eine derbe, unschön verheilte alte Kaiserschnitt-Narbe wird spindelförmig ausgeschnitten, so dass nur eine Narbe zurückbleibt. Ein wiederholter Kaiserschnitt (sogenannte Re-Sectio) ist für den Operateur meist etwas schwieriger, da wie nach jeder Bauch-Operation mit Verwachsungen gerechnet werden muss.

Geschichtliches


Bereits im römischen Recht war es dem Ehemann als Familienoberhaupt durch das Gesetz "lex regia" oder "lex caesarea" (zu deutsch: herausschneiden) gegen Strafdrohung untersagt, den Kaiserschnitt durch einen Arzt an der hochschwangeren Ehefrau zu unterlassen, wenn diese im Sterben lag. Das ungeborene Kind sollte wenigstens getrennt beerdigt werden können. In den Digesten steht dazu unter Titel XI.8.2, der eine lex regia wiedergibt:

negat lex regia mulierem, quae praegnans mortua sit, humari, antequam partus ei excidatur. Qui contra fecerit, spem animantis cum gravida peremisse videtur.

Da dieses Gesetz der Legende nach Namensgeber für den Caesar war, aus dem sich wiederum der Begriff Kaiser entwickelte, wurde analog aus sectio caesarea ("cäsarischer Schnitt") der Kaiserschnitt. Im englischen Sprachraum heißt der Eingriff noch heute "Caesarian section".

Gaius Julius Caesar war nach Bericht des altrömischen Schriftstellers Plinius der erste Mensch, der mittels eines Kaiserschnitts geboren wurde. Die Bedeutung Caesar soll sich auch von lateinischen Wort caedare ableiten. Der Wahrheitsgehalt der Legende wird aber allgemein angezweifelt, weil Cäsars Mutter sich noch viele Jahre nach der Geburt bester Gesundheit erfreute.

Bis in die Neuzeit war der Kaiserschnitt fast immer mit dem qualvollen Tod der Mutter verbunden. Normalerweise wurde er daher nur an Toten vorgenommen, z. B. um das Kind ordnungsgemäß bestatten zu können. Der erste bekannte erfolgreiche Kaiserschnitt an einer Lebenden wurde im Jahre 1500 vom Schweizer Schweinekastrierer Jacob Nufer vorgenommen. Seine Frau überlebte die Prozedur nicht nur, sondern brachte im nächsten Jahr noch Zwillinge zur Welt – auf natürlichem Wege. In Deutschland erfolgte der erste Kaiserschnitt 21. April 1610 in Wittenberg durch Jeremias Trautmann. 1769 wurde von Joachim Friedrich Henckel der ersten Kaiserschnitt im Verlauf der Linea alba durchgeführt. Im Jahre 1895 führte Alfred Dührssen den vaginalen Kaiserschnitt ein.

Es dauerte bis weit in das 20. Jahrhundert hinein, bis die Kenntnisse z. B. über die notwendigen Hygienemaßnahmen und Narkose dafür ausreichend waren, dass die Mutter den Kaiserschnitt mit einer reellen Überlebenschance überstehen konnte. Erst in den letzten Jahren "konkurriert" der Kaiserschnitt als Geburtsmodus zunehmend mit der natürlichen Geburt (vgl. die Diskussion unter dem Stichwort Wunschkaiserschnitt). In einigen Privatkliniken in Brasilien beispielsweise liegt die Kaiserschnittquote heute bei über 70 %.

Literatur


  • Brigitte R. Meissner: Kaiserschnitt und Kaiserschnittmütter. Meissner Verlag, 2003, 269 Seiten, ISBN 3-952-22462-6
  • Theresia M. de Jong und Gabriele Kemmler: Kaiserschnitt. 2003, ISBN 3-466-34461-1

Weblinks


Geburtshilfe

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