Der KGB-Hack ist die Bezeichnung für eine Reihe von Einbrüchen in verschiedene westliche Computersysteme zwischen 1985 und 1989. Es war die Tat einer Hannoveraner Hackergruppe um Karl Koch und Markus Hess.
Im April 1986 kommt es zur Atomreaktor-Explosion von Tschernobyl. Karl Koch, zu diesem Zeitpunkt schon lange schwer drogenabhängig und in einem oft zweifelhaften geistigen Zustand, sieht dies als unmittelbare Folge eines seiner Hacks an, da er kurz vorher in den Rechner eines Atomkraftwerks eingedrungen war. Sein Zustand verschlechtert sich so weit, dass er aus der KGB-Gruppe ausgeschlossen wird und ein Freund ihn schließlich zwecks Entziehungskur in eine psychiatrische Klinik bringt. Die anderen Mitglieder der Gruppe hacken derweil unvermindert weiter für Geld.
Durch monatelange detektivische Kleinarbeit und das Stellen von Fallen gelingt es Clifford Stoll (Systemadministrator in Berkeley) und anderen, die Spur der Hacker nach Deutschland zurückzuverfolgen. Am 23. Juni 1987 wird schließlich die Wohnung von Markus Hess (alias Urmel) durchsucht, ein Haftbefehl ergeht. Da die benutzte Fangschaltung aber nicht gerichtlich genehmigt war, muss das Ermittlungsverfahren später eingestellt werden.
Eine Zeit lang geht es mit Koch bergauf. Da er Mitte 1988 in Geldsorgen ist, bietet er einem NDR-Reporter ein Geschäft an: Gegen 10.000 DM will er vor laufender Kamera in den Rechner der Kernforschungsanlage Jülich eindringen. Außerdem präsentiert er dem Reporter vertrauliche Unterlagen über die Terror-Fahndung aus einem Polizei-Rechner (die zwar echt sind, aber nicht von ihm selbst „erhackt“ worden sind). Informationen über diese Tatsache gelangen aus dem NDR nach draußen, woraufhin eine Hausdurchsuchung im Funkhaus Hamburg stattfindet. Die Verantwortlichen streiten natürlich ab, Koch Geld für kriminelle Aktivitäten angeboten zu haben. Koch stellt sich am 5. Juli 1988 dem Verfassungsschutz und sagt in monatelangen Verhören umfassend über seine Aktivitäten, nicht nur in Sachen KGB, aus.
Am 1. März 1989 wird - nach monatelanger Beschattung durch die Polizei und den Bundesnachrichtendienst - in einer bundesweiten Aktion die KGB-Hack-Gruppe zerschlagen. Im ARD-Brennpunkt am gleichen Abend wird daraus „der größte Spionagefall seit Guillaume“. Am 15. Februar 1990 werden die am KGB-Hack beteiligten - DOB, Pengo und Urmel - zu Freiheitsstrafen auf Bewährung zwischen 14 Monaten und 2 Jahren verurteilt. Obwohl ihm Straffreiheit zugesichert wurde, zog Karl Koch, so wird vermutet, den Freitod durch Selbstverbrennung vor. Die tatsächlichen Umstände seines Todes wurden nie restlos geklärt, es wird aber vermutet, dass Koch dem psychischen Druck bei den monatelangen Vernehmungen, in Verbindung mit den Wirkungen seiner Drogenabhängigkeit und des geistigen Verfalls, nicht standgehalten hat. Auch wenn ein Mord an Koch nicht bewiesen werden konnte, so konnte er auch nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden.
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