Kuk-doppeladler.jpg Die Bezeichnung kaiserlich und königlich (abgekürzt k.u.k., manchmal auch k. & k.) fand in der österreichisch-ungarischen Monarchie Verwendung für gemeinsame Einrichtungen beider Reichshälften, insbesondere für die gemeinsame Armee. Das erste k. (kaiserlich) stand für den Titel Kaiser von Österreich, das zweite k. (königlich) für den Titel König von Ungarn, der in Personalunion ebenfalls vom österreichischen Kaiser geführt wurde.
Die Abkürzung k.u.k. wird heute oftmals mit der Abkürzung k.k. verwechselt, ist aber staatsrechtlich klar von dieser zu unterscheiden. k.k. (kaiserlich-königlich) bezeichnete nur die Behörden und staatlichen Einrichtungen der westlichen Reichshälfte der Monarchie (Cisleithanien). Bei dieser Abkürzung steht das zweite k. (königlich) für den Titel König von Böhmen, der ebenfalls in Personalunion vom österreichischen Kaiser geführt wurde. Die Institutionen der Ungarischen Reichshälfte wurden mit der Abkürzung m.k. (magyar királyi) oder kgl. ung. (königlich ungarisch) bezeichnet.
Das u. zwischen den zwei k.s wird trotz der verkürzten Form voll ausgesprochen. Die korrekte Aussprache ist „kund k*" target="_blank" >u k[a“.
Siehe auch: k.u.k. Hoflieferant
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"Kaiserlich und königlich".
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