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Künstliche Befruchtung ist der medizinische Eingriff zur Herbeiführung einer Schwangerschaft.

Humanmedizin

Bei einer künstlichen Befruchtung oder assistierten Reproduktion erfolgt die Befruchtung der Eizelle auf künstlichem Weg. Es gibt verschiedene Methoden der künstlichen Befruchtung, darunter die In Vitro Fertilisation (IVF), davon als Sonderform die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) sowie die intrauterine Insemination (IUI).

Bei Menschen wird die künstliche Befruchtung angewandt, um Paaren mit Kinderwunsch, die seit über einem Jahr erfolglos versuchen, schwanger zu werden, zu Nachwuchs zu verhelfen.

In Deutschland wurden im Jahre 2003 etwa 20.000 Kinder nach Insemination, IVF oder ICSI geboren, also etwa 2 % aller geborenen Kinder insgesamt.

Im Jahre 2004 haben sich nach der Gesundheitsreform nur noch halb so viele Paare behandeln lassen, da die gesetzlichen Krankenkassen nur noch die Hälfte der Kosten übernehmen. Die Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für maximal drei Versuche. Rechtsgrundlage ist der § 27a Sozialgesetzbuch V (SGB V). Problematisch wird es dann, wenn ein Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist und der andere privat krankenversichert ist. Hier sollte man unbedingt vorher mit beiden Versicherungen über die Kostenübernahme sprechen.

Voraussetzungen für die künstliche Befruchtung

Während die Richtlinien der Bundesärztekammer rechtlich unverbindliche Kriterien aufstellen, die aber Teil der Berufsordnung von Ärzten darstellen, ist das Embryonenschutzgesetz zwingend rechtlicherseits als Bundesgesetz von Samenbanken zu beachten.

Sehr umstritten ist die nicht im Embryonenschutzgesetz aber in einer Richtlinie der Bundesärztekammer enthaltene Anforderung zum Familienstand, wonach nur "verheiratete" Personen Zugang zu einer Samenbank haben sollen. Insbesondere lesbische, standesamtlich verpartnerte Paare verlangen den Zugang zu künstlicher Befruchtung, wie dies auch in mehreren benachbarten EU-Staaten (Dänemark, Niederlande, ...) erlaubt ist. Verpartnerte lesbische Paare gelten nicht vom Familienstand als "ledig", sie werden aber auch nicht als "verheiratet" gerichtlicherseits bewertet, sondern bilden einen eigenen Familienstand "verpartnert".

Veterinärmedizin

In der Vieh- und Pferdezucht wird die künstliche Besamung (KB) verwandt um mehr, und auch entfernt stehende Weibchen decken zu können. Die Verletzungsgefahr beim Natursprung wird dadurch vermieden. In der Rinderzucht wird Gefriersperma und in der Pferdezucht wird überwiegend Frischsperma verwendet.

Homologe und heterologe Insemination


Als homologe Insemination wird die Befruchtung mit den Spermien des (Ehe-)Partners bezeichnet. Ist der Samenspender nicht der Ehemann, wird das Verfahren auch als heterologen Insemination bezeichnet. Allerdings stößt die heterologe Insemination auf juristische Unsicherheiten, die sie problematisch gestalten: Obwohl das mit Fremdsamen gezeugte Kind als legitimes Kind des behandelten Ehepaares gilt, kann es seine Ehelichkeit bis zum 18. Lebensjahr anfechten, da jeder Mensch das Recht hat, seinen biologischen Vater zu kennen. Damit kann die Anonymität des Samenspenders nicht mehr gewahrt werden.

Siehe auch


Weblinks


Reproduktionsmedizin | Fortpflanzung

Штучне запліднення

 

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