Die Monarchie (über das französische monarchie aus dem griechischen monarchía „Alleinherrschaft“) ist eine Staats- und Regierungsform, bei der einer Einzelperson (dem Monarchen bzw. der Monarchin) eine oft von Gott (bzw. einer Gottheit) abgeleitete Autorität zugesprochen wird, die ihre Herrschaft über den persönlichen Machtbesitz hinaus legitimiert. Die Monarchie ist dabei Gegenbegriff zur Republik. Eine demokratische Monarchie ist hingegen möglich, sofern der Monarch keine reale Machtstellung inne hat. Ein Anhänger oder Befürworter der Monarchie wird Monarchist genannt.
Geschichtliche Entwicklung
Die Art von Monarchie, welche sich durch den Bezug auf Gott/eine Gottheit legitimiert, kann bis ins alte
Ägypten zurückgeführt werden, wo der
Pharao als Gott verehrt wurde. Ähnliches gilt für das
kaiserliche System im
Kaiserreich China, das den Herrscher unter anderem als
Sohn des Himmels () bezeichnete, in seiner Herrschaft ein
Mandat des Himmels erblickte und ihm dadurch absolute Macht verlieh.
Zur gelegentlich vorkommenden Doppelmonarchie siehe Dyarchie. Siehe zur Geschichte auch König.
Wahl- und Erbmonarchie
Die
Wahlmonarchie (mit oft eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die
Erbmonarchie zu sein, die die Bürgerkriegsgefahr bei der
Erbfolge erfolgreich verringerte. Bis zu ihrem Ende waren eine Wahlmonarchie das Königreich
Polen und das
Heilige Römische Reich Deutscher Nation, gegenwärtig (
2006) sind es noch
Malaysia, die
Vereinigten Arabische Emirate, die
Vatikanstadt.
Bis zur Christianisierung Europas ist hier meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Germanische wie keltische Stämme haben ihre "Häuptlinge", die zwar in der Regel mächtigen und einflussreichen Familienclans entstammen, aber keine automatische Erbfolge kennen. Beim Tod eines Häuptlings wurde einfach ein neuer durch verschiedene Rituale (Thing, Schilderhebung) gewählt oder proklamiert. Auch wenn einen Anführer das Königsheil verlassen hatte, wurde er einfach durch einen neuen ersetzt. In der sächsischen Ordnung wurde sogar nur für die Zeit eines Krieges, eines Feld- oder Beutezuges ein Herzog gewählt, der nach Ende dieses Krieges wieder zum einfachen Freien wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien Bauernkriegern abgelehnt.
Diese vorfeudalistische Ordnung, die teilweise durchaus demokratische Züge hatte, fand ihr Ende mit der Christianisierung. Als im Römischen Reich Kaiser Konstantin der Große mit dem Toleranzedikt von Mailand im Jahr 313 das Christentum den anderen Religionen gleichstellte und später dann selber zum Christentum konvertierte, begann eine Allianz zwischen der Kirche und der staatlichen Autorität. Die Kirche legitimierte die absolute Herrschaft und die Erbfolge mit der Ideologie der Herrschaft "von Gottes Gnaden". Im Gegenzug sicherte sich die Kirche selbst dadurch eine privilegierte Stellung und Partizipation an der Macht, die sie in den meisten Ländern bis in die Zeit der französischen Revolution behielt.
Europa wird im Mittelalter zunehmend von Erbmonarchien beherrscht: Der Monarch steht dort an der Spitze eines Gefüges regional mehr oder weniger homogener Herrschaftsgebiete, die als Lehen an Gefolgsleute vergeben worden sind. Dieses Feudalsystem bildet die Grundlage der Verwaltung und des Militärwesens in den beherrschten Gebieten, leidet jedoch am zunehmenden Anspruch der Lehnsleute, selbst in Erbfolge über ihre Gebiete zu verfügen und aus diesen wiederum an Gefolgsleute Lehen zu vergeben. Bis zum Aufziehen früher Formen des modernen Staats verliert der europäische Monarch daher faktisch immer weiter an Macht an den so gebildeten feudalen Adel.
Formen der Monarchie
Mit dem Entstehen des modernen Staats bilden sich im Europa der Neuzeit drei Formen der Monarchie heraus:
Absolute Monarchie
In dieser Form besitzt der Monarch den Anspruch nach der alleinigen
Staatsgewalt; der Adel verliert seine Position im Feudalsystem im Austausch gegen Privilegien im Staats- und Militärwesen. Der Monarch ist
legibus absolutus (lat. von den Gesetzen losgelöst), das bedeutet, dass er den Gesetzen, die er selbst entlässt, nicht untersteht. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der
Sonnenkönig Ludwig XIV., dessen Selbstverständnis
L'état, c'est moi (deutsch:
Der Staat bin ich.) als geradezu
prototypisch für diese
Entwicklung angesehen werden kann. Der absolute Machtanspruch ist auf Dauer jedoch nicht gegen den Adel und das aufstrebende
Bürgertum durchzusetzen; dort, wo die Monarchie überlebt, nimmt sie Elemente der
Republik oder
Demokratie an. Trotz Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Begriffes können heute (2006)
Brunei, die
Vatikanstadt,
Saudi Arabien und eventuell noch andere
arabische Monarchien am
Persischen Golf als derzeit existierende absolute Monarchien gelten. In
Nepal musste der bis dahin absolut regierende König im Frühjahr 2006 seine weitgehende Entmachtung hinnehmen.
Konstitutionelle Monarchie
In einer
konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut (uneingeschränkt), sondern von der
Verfassung geregelt. Die
Regierung wird aber weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung bestimmt. Ein Beispiel dafür ist das
Deutsche Kaiserreich 1871 bis
1918. Das Fürstentum
Liechtenstein hingegenen ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage, in der die Regierung vom Parlament (Landtag) bestimmt und lediglich vom Fürsten ernannt wird. Das Fürstentum Liechtenstein stellt so eine Mischform zwischen parlamentarischer und konstitutioneller Monarchie dar. Siehe auch Hauptartikel
Konstitutionelle Monarchie
Parlamentarische Monarchie
Die
parlamentarische Monarchie ist eine Unterform der konstitutionellen Monarchie, bei der der Monarch mit wenigen Ausnahmen keinen Anteil an den Staatsgeschäften mehr hat. Diese werden vom Parlament und der Regierung geführt. Dem Monarchen kommen zumeist nur noch repräsentative Aufgaben zu. In Europa ist diese
Staatsform in
Belgien,
Dänemark,
Luxemburg,
Norwegen, den
Niederlanden,
Schweden und
Spanien anzutreffen.
Arten gegenwärtiger Monarchien
Mit dem Stand
2006 gibt es
1 Kaiserreich:
34 Königreiche:
und die
Commonwealth-Mitglieder
mit Königin
Elizabeth II. als Staatsoberhaupt
1 Großherzogtum:
1 Herzogtum:
3 Fürstentümer:
1 Herrschaftsstaat:
2 Sultanate:
9 Scheichtümer (Emirate):
1 Häuptlingsstaat:
- Samoa (traditioneller Titel: O le Ao o le Malo)
1 souveränes Papsttum:
* Commonwealth-Königreiche (Monarchien, in denen die britische Königin Staatsoberhaupt ist).
Seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gibt es keine souveränen Grafschaften und Freiherren mehr.
Argumente gegen die Monarchie
Die Argumentation für oder gegen die Monarchie ist sehr davon geprägt, ob der Staat eine Monarchie
ist oder ob über deren Einführung diskutiert wird. Bei einer existierenden Monarchie fällt die vorhandene oder fehlende Reputation des Herrscherhauses ins Gewicht und die theoretische Diskussion über die
Staatsform Monarchie tritt in den Hintergrund.
Es ist auffällig, dass im 20. Jahrhundert zwar viele Monarchien gestürzt, aber nur sehr wenige neu errichtet wurden.
- Die Monarchie mit einem Herrscher mit wirklicher Macht fällt unter die Annahme, dass unkontrollierte Macht ihren Träger korrumpiert
- Ebenso verstößt sie gegen das Prinzip der Volkssouveränität
- Eine inhaltlich-politische Autorität kann der Monarch nicht mehr sein, weil politische Stellungnahmen die langjährige Neutralität in Frage stellten
- Das engere Herrscherhaus wird von der Allgemeinheit alimentiert, obwohl es nur teilweise Amtsaufgaben übernimmt.
- Eine Neu- oder Wiedereinsetzung der Monarchie verlangt die Auswahl einer Herrscherfamilie, die aber kaum aus sachlichen Gründen (Eignung) erfolgen kann; die Auswahl der amtierenden Familien geschah hingegen in einer längst vergangenen Zeit, ganz zu schweigen von der angenommenen "Einführung" der Monarchie.
Argumentation zugunsten der Monarchie
Die Argumentation pro Monarchie beruft sich oftmals auf folgende Aspekte (hier eine Auswahl):
- Ein Monarch sei als Staatsoberhaupt besser geeignet als ein gewählter Volksvertreter, da ein Monarch von Jugend an in sein Amt hineinwächst.
- Eine Monarchie biete den Staatsoberhäuptern die Möglichkeit, über viele Jahre hinweg wertvolle Erfahrungen im Amt zu sammeln, die immer wieder an den nächsten Thronerben weiter gegeben werden könnten.
- Präsidentschaftswahlen schadeten aufgrund des Konkurrenzkampfes dem Ansehen des späteren Regenten.
- Die Herrschaft einer gesamten Familie und nicht wie etwa in der Republik einer "allein stehenden" Person ermögliche eine Aufwertung der Familie (und damit nicht zuletzt der Frau) in der Gesellschaft.
- Die Krone wird als beste Hüterin der nationalen Identität (die sich in Tradition, Religion und Kultur äußert) angesehen. Dies sei gerade in einem vereinten und zusammenwachsenden Europa von großer Bedeutung.
- Ein gewähltes Staatsoberhaupt gehört in der Regel einer politischen Partei an, daher sei in der Republik die Rolle eines unparteiischen, neutralen und allen Bürgern gleichermaßen gegenüberstehenden Oberhauptes schon nicht mehr realisierbar.
- Eine parlamentarische Monarchie symbolisiere die Kontinuität und den Fortbestand der freiheitlich-demokratischen Ordnung besser als ein Staatssystem mit immer wechselnden Staatsoberhäuptern.
- Anhänger des Gottesgnadentums vertreten die Ansicht, dass der Monarch bzw. Thronprätendent von Gott zum Oberhaupt des Landes berufen sei.
Siehe auch
Weblinks
Kaiser- und Königshäuser
Nicht mehr bestehende Monarchien sind hier mit einem * gekennzeichnet.
Monarchismus weltweit
Monarchie
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