Als Königswahl bezeichnet man die Erhebung eines Kandidaten zum König durch ein bestimmtes Gremium. Während die Thronfolge des Königs in den meisten Kulturen durch die Erbfolge geregelt ist, gibt es aber auch Wahlmonarchien.
Anzutreffen war die Königswahl insbesondere in den germanischen Nachfolgestaaten des römischen Reiches während der Zeit der Völkerwanderung und im Heiligen Römischen Reich des Mittelalters und der frühen Neuzeit und im Königreich Polen von 1573 bis 1795 (siehe Geschichte Polens (Zeit der Adelsrepublik)).
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"Königswahl".
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