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Die im Westen der Oberlausitz und im Osten des Sächsischen Elblandes gelegene Königsbrücker Heide ist mit einer Größe von 6932 ha eines der größten Naturschutzgebiete Deutschlands und das größte im Freistaat Sachsen. Die Königsbrücker Heide ist FFH-Gebiet und wurde in das europäische Schutzsystem Natura 2000 aufgenommen. Aufgrund seiner langjährigen Nutzung als Truppenübungsplatz und wegen der daraus resultierenden Gefährdung durch hier noch lagernde Kampfmittelreste und noch vorhandene militärische Anlagen ist das Betreten des Geländes per Polizeiverordnungverboten.

Dadurch bietet sich hier die nahezu einmalige Chance der von Menschen unbeeinflußten freien Entfaltung der Natur. Dennoch ist die Königsbrücker Heide auch eine touristische Attraktion. Erlebnispfade und Naturschaufenster in den Randbereichen sowie Führungen durch das NSG ermöglichen menschliche Teilhabe an den natürlichen Prozessen.

Geschichte


Das Revier "Königsbrücker Heide" gehörte zum Güterkomplex der Standesherrschaft Königsbrück, die aufgrund eines königlich-böhmischen Sonderprivilegs von Abgaben an die sächsischen Landesfürsten befreit war.

Die Grafen von Hohenthal waren die letzten Standesherren der Stadt. Nach der faktischen Abschaffung des Privilegs nach dem Wiener Kongress ging deren Besitz einschließlich der Königsbrücker Heide an die Grafen von Wilding über, die wiederum die gesamten ehemals standesherrschaftlichen Besitztümer 1893 an den Kommerzienrat Naumann verkauften.

Die Familie Naumann, die noch bis 1945 in Königsbrück lebte, verkaufte die „Königsbrücker Heide“ 1906 an das Deutsche Reich. In den Folgejahren wurde hier der Truppenübungsplatz Königsbrück angelegt, der hier bis 1992 bestand.

Das Revier "Königsbrücker Heide" war extremen landschaftlichen Veränderungen unterworfen. Aus dem hier bis ins 12. Jahrhundert bestehenden Urwald wurde hier über die Jahrhunderte eine Kulturlandschaft, die wiederum durch die fast 100 Jahre militärische Nutzung komplett ausgelöscht wurde.

Dadurch entstanden hier auf fast 6000 ha Offenlandbiotope in Form von Verwitterungsböden.

Nach dem Abzug der Sowjetarmee im Jahr 1992 ergriff der Freistaat Sachsen die einmalige Chance, ein NSG mit neuartigem Schutzgebietskonzept zu schaffen. Der Natur sollte die seltene Chance eingeräumt werden, sich das Land zurückzuerobern. Es entsteht wieder Naturlandschaft.

In der Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Königsbrücker Heide“ vom 1. Oktober 1996 wurde dieser Zweck detailliert geregelt. Auf der Grundlage eines Besucherkonzeptes werden seit 2003 die Bedürfnisse von Tourismus und Naturschutz in Einklang gebracht. Im Jahre 2004 wurde ein "Biberlehrpfad" eingerichtet. Im Jahre 2005 wurde durch der Rundweg Königsbrücker Heide durch den Freistaat Sachsen als Radweg mit hoher Priorität in die Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen aufgenommen.

Ökologie


In der 5000 ha großen Naturentwicklungszone können sich Tiere und Pflanzen weitestgehend ohne direkte menschliche Störung entwickeln (Sukzession). Der Mensch greift hier in keiner Form (weder in Form von Pflege noch durch Bewirtschaftung) in die Prozesse ein. Die Natur soll sich selbst regulieren.

In einer 1000 ha großen Zone der "gelenkten Sukzession" gilt im Grunde dasselbe, jedoch ist hier vorgesehen, gebietstypische, aber vom Aussterben bedrohte Pflanzen- und Tierarten wieder anzusiedeln.

In einer ebenfalls 1000 ha großen "Pflegezone" an den Rändern des Gebietes findet eine sanfte Bewirtschaftung unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten statt. Sie ist eine "Pufferzone" zur angrenzenden Kulturlandschaft. Die hier noch bestehenden Kiefernwälder sollen nach und nach in standortgerechte Mischwälder umgewandelt werden.

Die Fließgewässer in der Königsbrücker Heide sind über 100 km lang und können nahezu frei mäandern. In den Verlandungszonen entstehen Erlen- und Eschenwälder. Saure und mittelsaure Standgewässer bleiben zurück. Es breiten sich Hochstaudenfluren aus.

Weblinks


Naturschutzgebiet in Sachsen | Lausitz

 

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