Kältemittel, ebenso wie Kühlmittel, transportieren Enthalpie (das heißt Wärme), weg von dem Kühlgut und hin zur Umgebung. Der Unterschied ist, dass ein Kältemittel in einem Kältezyklus dies entgegen eines Temperaturgradienten tun kann, so dass die Umgebungstemperatur sogar höher sein darf als die Temperatur des zu kühlenden Gegenstandes, während ein Kühlmittel in einem Kühlzyklus lediglich in der Lage ist, die Enthalpie entlang des Temperaturgradienten zu einer Stelle niedrigerer Temperatur zu transportieren.
Nach DIN 8960 Abs. 3.1 ist ein Kältemittel definiert als ein "Arbeitsmedium, das in einem Kältemaschinenprozess bei niedriger Temperatur und niedrigem Druck Wärme aufnimmt und bei höherer Temperatur und höherem Druck Wärme abgibt".
Entsprechend werden Kältemittel überall dort eingesetzt, wo es gilt, in einem konstant arbeitenden System Kälte herzustellen, z.Bsp. in einem Kühlschrank, in einer Wärmepumpe, Klimaanlage oder allgemein in einer Kälteanlage. Während bei Kältemitteln im engeren Sinne Kälte durch Verdampfung erzeugt wird, geschieht dies in einer Kältemischung chemisch durch eine Mischungs- bzw. Lösungsreaktion. Die Regeneration erfolgt daher bei Kältemitteln durch Verflüssigung (in einem konventionellen Verdichter mit nachfolgendem Verflüssiger), bei Kältemischungen durch Entmischung (in einem "thermischen" Verdichter einer Absorptionskälteanlage).
Als erstes "professionelles" Kältemittel wurde zunächst Diethylether eingesetzt, dann auch Ammoniak (R717). Ein Nachteil dieser Kältemittel ist jedoch die physiologische Gefährlichkeit (Lungenschäden; Diethylether auch Narkosewirkung). Diethylether ist zudem sehr leicht entflammbar und bildet mit Luft explosive Gemische.
Demgegenüber haben die später verwendeten Halogenkohlenwasserstoffe den Vorteil, dass durch die Variation der chemischen Zusammensetzung ein breites Spektrum an Eigenschaften erschlossen werden kann. So können auch nichtbrennbare bzw. ungiftige Kältemittel bereitgestellt werden. Gängige kommerzielle Bezeichnungen für diese Halogenkohlenwasserstoffe sind die Begriffe Freon (Fa. DuPont) bzw. Frigen (Fa. Hoechst), gefolgt von den Kürzeln für die jeweiligen chemischen Zusammensetzungen. So stehen z. Bsp. die Bezeichnungen Freon 502 und Frigen 502 für das gleiche Kältemittel, für welches heute firmenneutral das Kurzzeichen R 502 (R für Refrigerant) verwendet wird. Ein Nachteil, vor allem der mit Chlor, Iod und Brom halogenierten, Halogenkohlenwasserstoffe ist jedoch, dass sie den Treibhauseffekt und den Ozon-Abbau verstärken. Ihr Einsatz in Neugeräten wurde daher stark eingeschränkt. So kommen heutzutage neben teilhalogenierten Kohlenwasserstoffen ohne Chlor, Iod oder Brom vor allem nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe wie Butan (R600/R600a) oder Propan (R290) zum Einsatz, welche allerdings brennbar sind. Dies schränkt die zulässigen Aufstellungsorte bzw. Füllmengen ein.
Daher wird neuerdings auch verstärkt das nichtbrennbare Kohlenstoffdioxid (R744) verwendet, welches zudem lebensmitteltechnisch unbedenklich ist.
Wasser (R718) ist aufgrund seines Gefrierpunktes nur oberhalb von 0°C als Kältemittel verwendbar. Dagegen ist es aufgrund seiner sehr hohen spezifischen Wärmekapazität gut als Kühlmittel geeignet. Die Beimengung von Gefrierschutzmitteln wie z. Bsp. Alkoholen oder Salzen ermöglicht auch die Verwendung als Kühlmittel unterhalb von 0°C.
die Zahlen für
Zur einfacheren Handhabung werden die Sicherheitsgruppen A1, B1, A2... usw. in den sogenannten L-Gruppen L1, L2, L3 (EN 378-1 Abs. 5.4.2) zusammengefasst:
Des Weiteren lassen sich bei Kälteanlagen nach der Art der Aufstellung drei Aufstellungsbereiche A, B, C unterscheiden (EN 378-1 Anh. C):
Abhängig von der L-Gruppe und dem Aufstellungsbereich gelten Anforderungen an die zulässigen Kältemittelfüllmengen (EN 378-1 Anh. C).
| Summenformel | NH3 |
| Spezifische Verdampfungsenthalpie (-10 °C) | ca. 1.300 kJ/kg |
| Volumetrische Kälteleistung (-10 °C) | ca. 3.100 kJ/m³ |
| Siededruck (-10 °C) | 2,91 bara |
| Siededruck (+20 °C) | 8,57 bara |
| Siedetemperatur (1 bara) | -33 °C |
| Kritischer Punkt | +132,36 °C / 113,61 bara |
| Summenformel | CO2 |
| Spezifische Verdampfungsenthalpie (-10 °C) | ca. 260 kJ/kg |
| Volumetrische Kälteleistung (-10 °C) | ca. 18400 kJ/m³ |
| Siededruck (-10 °C) | 26,49 bara |
| Siededruck (+20 °C) | 57,29 bara |
| Siedetemperatur (1 bara) | nicht flüssig unterhalb 5,2 bara |
| Kritischer Punkt | +30,98°C / 73,77bara |
Kohlendioxid besitzt eine sehr große volumetrische Kälteleistung, das umlaufende Kältemittelvolumen ist daher relativ klein. Auch Kohlendioxid hat den Vorteil, nicht entflammbar zu sein, und trägt nicht zum Ozonabbau bei. Nichtfossiles Kohlendioxid gilt als klimatisch unbedenklich, da es in den biologischen Kreislauf eingebunden ist; dagegen erhöht die Freisetzung von Kohlendioxid aus fossilen Quellen die Kohlendioxidkonzentration in der Athmosphäre und fördert damit den Treibhauseffekt. Im Unterschied zu Ammoniak ist Kohlendioxid nicht giftig; es ist allerdings schwerer als Luft und kann in hohen Konzentrationen erstickend wirken, da es den Luftsauerstoff verdrängt. Zwar prickelt es in höheren Konzentrationen in der Nase, da es mit Wasser Kohlensäure bildet; eine nennenswerte Warnwirkung besteht jedoch nicht, da es geruchlos ist. Kohlendioxid zählt zur Sicherheitsgruppe A1 (geringere Giftigkeit, keine Flammenausbreitung) und damit zur L-Gruppe L1. Einen Nachteil stellen die relativ hohen Betriebsdrücke dar, Kohlendioxid-Anlagen sind daher üblicherweise in PN 40 oder PN 64 ausgeführt (EN 378-2 Abs. 5.1).
| Summenformel | C2H2F4 |
| Spezifische Verdampfungsenthalpie (-10 °C) | ca. 200 kJ/kg |
| Volumetrische Kälteleistung (-10 °C) | ca. 2100 kJ/m³ |
| Siededruck (-10 °C) | 2,01 bara |
| Siededruck (+20 °C) | 5,72 bara |
| Siedetemperatur (1 bara) | -26,3 °C |
Eigenschaften am Beispiel von 1,1,1,2-Tetrafluorethan (R134a); die Eigenschaften anderer Kohlenwasserstoffe können je nach der chemischen Zusammensetzung auch deutlich abweichen.
Kohlenwasserstoffe besitzen typischerweise spezifische Verdampfungsenthalpien in der Größenordnung von 200 kJ/kg. Die Entflammbarkeit kann sehr unterschiedlich sein; so ist zum Beispiel R600 (Butangas) sehr leicht, R13B1 (Löschmittel) dagegen nicht entflammbar. Auch das Ozonabbaupotential und der Treibhauseffekt können sehr unterschiedlich sein. Kohlenwasserstoffe sind schwach bis mäßig giftig; sie wirken fettlösend und greifen die Lungen an. Manche Halogenierten Kohlenwasserstoffe wirken betäubend und werden teilweise als Narkosemittel eingesetzt (vgl. Chloroform (Trichlormethan) CCl3H). Der Geruch ist schwach bis stark, und lösemittelartig.
Halogenierte Kohlenwasserstoffe zählen zu den L-Gruppen L1 oder L2, nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe zu den L-Gruppen L2 oder L3. Kohlenwasserstoffanlagen sind üblicherweise in PN 25 ausgeführt (EN 378-2 Abs. 5.1).
Kohlenwasserstoffe werden eingeteilt in halogenierte Kohlenwasserstoffe und nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe. Die gebräuchlichen Abkürzungen bedeuten (EN 378-1 Abs. 3.7.9):
Während Ammoniak, Kohlendioxid und die nichthalogenierten Kohlenwasserstoffe weitgehend umweltverträglich sind, haben die Halogenierten Kohlenwasserstoffe in dieser Hinsicht zwei Nachteile:
Zum einen zerstören die aus den Halogenierten Kohlenwasserstoffen in größeren Höhen unter UV-Einstrahlung freigesetzten Halogene, vor allem das Chlor, die Ozonschicht:
gesamt also
Chlor wird bei dieser Reaktion also nicht verbraucht, sondern kann immer aufs Neue Ozonmoleküle (O3) in normale Sauerstoffmoleküle (O2) umwandeln. Dieser Effekt ist umso ausgeprägter, je geringer die Stabilität und je höher der Chloranteil der Verbindung ist. Je stärker die Ozonschicht geschädigt ist, desto mehr der kurzwelligen UV-Anteile werden bis zur Erdoberfläche durchgelassen. Zahlenmäßig erfassbar wird der Beitrag eines Kältemittels zum Abbau der Ozonschicht durch den ODP-Wert (Ozone Depletion Potential DIN 8960 Tab. 2); dieser ist per Definition für R11 gleich 1,0. Besonders hohe ODP-Werte von bis zu 10 (R13B1) erreichen bromierte Kohlenwasserstoffe; die ODP-Werte der noch zugelassenen Kältemittel liegen alle nahe Null (Ausnahme R22; ODPR22 = 0,055).
Zum anderen tragen Halogenierte Kohlenwasserstoffe ähnlich wie CO2 zum Treibhauseffekt bei. Dabei wird kurzwellige Strahlung beim Auftreffen auf die Erdoberfläche in langwellige Strahlung umgewandelt, diese wird dann von der Kohlendioxidschicht (bzw. der FCKW- oder Halon-Schicht) reflektiert. Während CO2 und Kohlenwasserstoffe aus nichtfossilen Quellen jedoch unbedenklich, da in den biologischen Kreislauf eingebunden sind, gilt dies nicht für die künstlich erzeugten und biologisch kaum abbaubaren Halogenierten Kohlenwasserstoffe. Dieser Effekt ist umso ausgeprägter, je höher die Stabilität der Verbindung ist. Zahlenmäßig erfassbar wird der Beitrag eines Kältemittels zum Treibhauseffekt durch den GWP-Wert (Global Warming Potential DIN 8960 Tab. 2); dieser ist per Definition für CO2 gleich 1,0. Analog dazu wurde speziell für Halogenierte Kohlenwasserstoffe der HGWP-Wert (Halocarbon Global Warming Potential) eingeführt; im Unterschied zum GWP-Wert ist der HGWP-Wert für R11 gleich 1,0. Besonders hohe GWP-Werte von ca. 12000 erreichen R13 und R23; die GWP-Werte der heute üblichen Kältemittel liegen bei ca. 2000 bis 4000.
Aus diesen Gründen wurde 1987 unter Beteiligung von etwa 70 Nationen der Ausstieg aus Herstellung und Verwendung der FCKW beschlossen (“Montreal-Protokoll“) und in nationale Bestimmungen übernommen, so für Deutschland durch einen Beschluss des Bundeskabinetts vom 30.05.1990 (“Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenierten Kohlenwasserstoffen (“FCKW-Halon-Verbots-Verordnung“; Halon = Bromierter Kohlenwasserstoff). Die FCKW wurden in der Folge durch andere Halogenierte Kohlenwasserstoffe ersetzt, in denen die Chloratome teilweise, wie in den HFCKW oder ganz, wie in den HFKW, FKW und KW, durch Fluor- oder Wasserstoffatome ausgetauscht sind. Für die chemischen Eigenschaften der einzelnen Zusammensetzungen gilt dabei generell, dass die Verbindung durch einen hohen Wasserstoffanteil brennbar, durch einen hohen Chloranteil giftig und durch einen hohen Fluoranteil stabil wird.
Um die alten FCKW-Anlagen unter möglichst gleichen Bedingungen weiterbetreiben zu können, sollten die als Ersatzkältemittel verwendeten HFCKW, HFKW, FKW und KW möglichst gleiche physikalische Eigenschaften aufweisen, was sich in manchen Fällen nur mit Mischungen erreichen lässt. Diese Mischungen werden nach ihrem Siedeverhalten in zeotrope und azeotrope Gemische unterteilt (DIN 8960 Abs. 3.6): Zeotrope (= nichtazeotrope) Gemische haben einen Siedebereich (= Temperaturglide, Differenz zwischen Siede- und Taupunkttemperatur bei konstantem Druck), und entmischen sich beim Sieden, Flüssigkeit und Dampf haben also unterschiedliche Zusammensetzungen. Azeotrope Gemische haben einen Siedepunkt und entmischen sich nicht beim Sieden, Flüssigkeit und Dampf haben also die gleiche Zusammensetzung
Die allgemeine Benennung der Kältemittel (DIN 8960 Abs. 6) erfolgt durch den Buchstaben R und nachfolgend drei (Sonderfälle: Zwei oder vier) Ziffern z, also in der Form Rzzz, unter Umständen auch mit angehängten Buchstaben b in der Form eines Kurzzeichens Rzzzbb.
Das “R“ steht für Refrigerant.
Die Ziffernfolge “zzz“ lässt Rückschlüsse auf die Summenformel zu. Die dritte Ziffer von links ergibt die Gruppenzuordnung.
Die Buchstabenfolge “bb“ bezeichnet Variationen in der Strukturformel.
Ein Molekül des Kältemittels R123 zum Beispiel besteht daher aus
Falls die Anzahl c der Kohlenstoffatome 1 ist, ist c-1=0. Die erste Ziffer wird in diesem Fall nicht ausgeschrieben, und nach dem Buchstaben R folgen unmittelbar die zweite und die dritte Ziffer. Das Kältemittel R22 (eigentlich R022) zum Beispiel besteht daher aus
die 1 restliche Bindung wird durch 1 Chloratom aufgefüllt. Die Summenformel ist also CHF2Cl, es handelt sich also um Difluorchlormethan. Falls die Verbindung Brom enthält, wird der Benennung der Großbuchstabe B angefügt, gefolgt von der Anzahl der Bromatome. Das Kältemittel R13B1 zum Beispiel besteht aus
die 1 restliche Bindung wird durch 1 Bromatom aufgefüllt (Die Anzahl evt. vorhandener Chloratome wird um die Anzahl der Bromatome verringert). Die Summenformel ist demnach CF3Br, es handelt sich also um Trifluorbrommethan. Falls es sich um eine ungesättigte organische Verbindung handelt, wird vor die erste Ziffer noch eine 1 eingefügt. Das Kältemittel R1150 zum Beispiel besteht daher als
die eine restliche Bindung ist Teil der Doppelbindung. Die Summenformel ist also C2H4, es handelt sich also um Ethen. Falls es sich um zyklische Kohlenwasserstoffe handelt, wird dem Buchstaben R noch ein C angefügt. So wird zum Beispiel Cyclooctafluorbutan, Summenformel C4F8, als RC318 bezeichnet. Da lediglich die Ziffern 0 bis 9 zur Verfügung stehen, funktioniert dieses Schema nur bis zu Kohlenwasserstoffen mit maximal 8 Wasserstoffatomen je Molekül. Für Butan, Summenformel C4H10, mit seinen 10 Wasserstoffatomen zum Beispiel ist also ein anderes Schema erforderlich; es wird daher unter der Gruppe R6xx geführt (DIN 8960 Abs. 6.3.1). Angehängte Buchstaben werden bei den Gruppen R xx, R1xx, R2xx, R6xx verwendet, um Isomere zu unterscheiden (DIN 8960 Abs. 3.5). Je alphabetisch höher der oder die angehängten Buchstaben, desto größer die Asymmetrie des Isomers. Das symmetrische Isomer bekommt dabei keinen angehängten Buchstaben; so ist zum Beispiel
Die erste Ziffer, 7, bezeichnet die Gruppe der Anorganischen Verbindungen; die beiden folgenden Ziffern geben die Molmasse an. Das Kältemittel R717, NH3, hat zum Beispiel eine Molmasse von 17 g.
Angehängte Buchstaben werden verwendet, um Isobare zu unterscheiden. So ist zum Beispiel Kohlendioxid R744; für das neue Kältemittel Stickoxydul ist die Bezeichnung R744A in der Diskussion. Da ein Mol eines beliebigen Gases unter Normbedingungen (0 °C und 1,013 bara) ein Volumen von etwa 22,4 l = 0,0224 m³ beansprucht, ergibt sich aus der Molmasse die Normdichte des gasförmigen Kältemittels:
Bei den Anorganischen Verbindungen ergibt sich die Molmasse in g direkt aus den beiden letzten Ziffern der Benennung, bei den Kohlenwasserstoffen der Gruppen R xx, R1xx, R2xx und R3xx aus der Summenformel. So hat zum Beispiel R143 mit der Summenformel C2H3F3 die Molmasse
und damit die Normdichte
Die hohe Molmasse von Brom, immerhin 80 g, bewirkt, dass bromierte Kohlenwasserstoffgase eine relativ hohe Dichte aufweisen und somit rasch die Luft aus der Bodennähe verdrängen. Bromierte Kohlenwasserstoffe wurden daher unter der Bezeichnung “Halon“ vor allem zur Brandbekämpfung eingesetzt.
Zum Erstellen der Summen- und der Strukturformeln müssen natürlich die Wertigkeiten der Elemente, d.h. die Anzahl der Bindungen, welche von einem Atom ausgehen, bekannt sein.
R401A 53,0% R22 13,0% R152a 34,0% R124R401B 61,0% R22 11,0% R152a 28,0% R124
R401C 33,0% R22 15,0% R152a 52,0% R124
R402A 60,0% R125 2,0% R290 38,0% R22
R402B 38,0% R125 2,0% R290 60,0% R22
R403A 75,0% R22 20,0% R218 5,0% R290
R403B 56,0% R22 39,0% R218 5,0% R290
R404A 44,0% R125 4,0% R134a 52,0% R143a
R405A 45,0% R22 7,0% R152a 5,5% R142b 42,5% RC318
R406A 55,0% R22 41,0% R142b 4,0% R600a
R407A 20,0% R32 40,0% R125 40,0% R134a
R407B 10,0% R32 70,0% R125 20,0% R134a
R407C 23,0% R32 25,0% R125 52,0% R134a
R408A 7,0% R125 46,0% R143a 47,0% R22
R409A 60,0% R22 25,0% R124 15,0% R142b
R409B 65,0% R22 25,0% R124 10,0% R142b R410A 50,0% R32 50,0% R125
R410B 45,0% R32 55,0% R125
R412A 70,0% R22 5,0% R218 25,0% R142b
R413A 88,0% R134a 9,0% R218 3,0% R600a
R500 73,8% R12 26,2% R152aR501 25,0% R12 75,0% R22
R502 48,8% R22 51,2% R115
R503 59,9% R13 40,1% R23
R507 50,0% R125 50,0% R143a
R508A 39,0% R23 61,0% R116
R508B 46,0% R23 54,0% R116
R509A 44,0% R22 56,0% R218
Die Kennzeichnung der Leitungen in einer Kälteanlage erfolgt allgemein durch einseitig zugespitzte, farbige Schilder (DIN 2405). Die Spitze gibt dabei die Durchflussrichtung an, die Grundfarbe die Art des Mediums.
Bei brennbaren Kältemitteln ist die Spitze rot.
Bei Kältemitteln befinden sich hinter der Spitze einer oder mehrere Querstreifen.
Die Querstreifenfarbe gibt den Zustand des Kältemittels an.
Die Anzahl der Querstreifen steht für die Zahl der jeweiligen Stufe der Kälteanlage. Ausgegangen wird dabei von der Stufe tiefster Temperaturen: Primärkreis = 1. Stufe, Sekundärkreis = 2. Stufe usw..
Zuordnung der Grundfarben und Querstreifenfarben zu Art und Zustand des Mediums:
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