Die Justizwache ist ein uniformierter, nach militärischem Muster organisierter, ziviler Wachkörper. Dieser ist dem österreichischen Bundesministerium für Justiz unterstellt. Die Exekutivbeamten sind der Vollzugsbehörde I.Instanz als Hilfsorgan zur Seite gestellt. Sie unterstützen den Anstaltsleiter bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben in den Justizanstalten. Sie sind in dienst- und besoldungsrechtlicher Hinsicht den anderen uniformierten Wachkörpern, wie der Bundespolizei, gleichgestellt.
Im Bundesministerium für Justiz ist die Sektion V (Strafvollzugssektion) mit der Fachaufsicht über die Justizanstalten betraut. Die Dienstaufsicht hat die Sektion III, Abteilung 2. I.Instanz ist der Präsident des Oberlandesgerichtes in dessen Sprengel sich die Justizanstalt befindet.
Sowohl Schild, Schwert und Kette symbolisieren von alters her die Gerichtsbarkeit. Ein Band verbindet die Rechtssymbole mit einem Lorbeerkranz, der auf die Würde und Ehrenhaftigkeit aller mit der staatlichen Rechtspflege befaßten Personen hinweist.
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