Als Justizvollzugsanstalt (umgangssprachlich Gefängnis) bezeichnet man in Deutschland ein Gebäude zur Unterbringung von Gefangenen, die zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe verurteilt worden sind beziehungsweise zur Unterbringung von Untersuchungsgefangen (U-Haft). Die Anstalten in welchem Jugendarrest zu verbüßen ist, werden dagegen Jugendarrestanstalten genannt.
Deutschland
Vor
1970 gab es in der
Bundesrepublik Deutschland die Unterscheidung verschiedener Arten von Freiheitsstrafen:
Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung,
Haft. Mit dem 1. Strafrechtsreform-
Gesetz vom
25. Juni 1969 wurde diese Unterscheidung zum
31. März 1970 aufgehoben. In Deutschland werden heute Gefängnisse als
Justizvollzugsanstalten (JVA) bezeichnet.
Geregelt ist der
Strafvollzug im
Strafvollzugsgesetz vom 16. März
1976, welches im Wesentlichen seit dem 1. Januar
1977 in Kraft ist.
Bekannte Justizvollzugsanstalten
- JVA Bautzen, ugs. Gelbes Elend in Bautzen
- JVA Bochum (Krümmede)
- JVA Bützow (Dreibergen)
- JVA Düsseldorf aufgegliedert in die Häuser:
- Ulmenstraße (überwiegend zur Sicherung der Untersuchungshaft an ausschließlich männlichen Erwachsenen und Jugendlichen.)
- Die Zweiganstalt Gerresheim dient heute, sofern nicht zeitweilig Jugendarrest vollstreckt wird, dem Vollzug von Untersuchungshaft an männlichen, erwachsenen Untersuchungsgefangenen.
- Das Jugendhaus der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf ist eine Untersuchungshaftanstalt für männliche Jugendliche und Heranwachsende von 14-21 Jahren.
- Das Abschiebehafthaus Neuss ist das einzige Hafthaus für weibliche Abschiebegefangene in NRW.
- JVA Fuhlsbüttel I und II in Hamburg-Fuhlsbüttel (Santa Fu)
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Ehemalige bekannte Gefängnisse
Siehe auch:
Weblinks
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