Justizrat ist ein nichtakademischer Titel, der vom Staat als Ehrenbezeichnung an Rechtsanwälte und Notare verliehen wird.
Heutzutage werden mit dem Titel nur noch in zwei Bundesländern Personen ausgezeichnet, in einem Bundesland ist der Titel Amtsbezeichnung für die Notarlaufbahn.
Im Saarland wird der Titel an Rechtsanwälte und Notare als „Zeichen der Anerkennung für besondere Verdienste um das Saarland und seine Bürgerinnen und Bürger, für herausragende Leistungen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass“ verliehen (§ 1 Abs. 1 TitelV SL). Die Verleihungsurkunde wird durch den Ministerpräsidenten, den Präsidenten des Landtages oder den Justizminister ausgehändigt. Außerdem wird die Verleihnung im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht. Von der Verleihung des Titels soll sparsamer Gebrauch gemacht werden.
Ebenso können in Rheinland-Pfalz Rechtsanwälte und Notare den Titel Justizrat erhalten.
In Baden-Württemberg sind die "Justizrat" (BesGr. R 1) und "Oberjustizrat" (BesGr. R 1 mit Zulage) als Amtsbezeichnung durch die Landesbesoldungsordnung für Badische Amtsnotare im badischen Rechtsgebiet vorgesehen. Es handelt sich dabei aber nicht um einen Ehrentitel wie in den obigen Bundesländern, sondern um eine Amtsbezeichnung im Rahmen der Laufbahn (wie z. B. Studienrat).
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"Justizrat".
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