Ein Justizmord ist die an einem Unschuldigen vollstreckte Todesstrafe.
Der Begriff wurde erstmals im Jahr 1782 von August Ludwig von Schlözer in seinen Staatsanzeigen verwendet. Er berichtete darin über die Hinrichtung der Anna Göldi. In einer Fußnote definierte er den Justizmord als
Entgegen der Definition von August Ludwig von Schlözer werden als Justizmord jedoch nicht nur Fälle von Rechtsbeugung, sondern auch Justizirrtümer verstanden. Somit kann also auch die Hinrichtung eines irrtümlich zum Tode Verurteilten als Justizmord bezeichnet werden. Man muss daher von einem Mord im Rechtssinne unterscheiden, welcher nur vorsätzlich begangen werden kann. Die Möglichkeit solcher irrtümlicher Hinrichtungen wird als eines der Hauptargumente gegen die Zulässigkeit der Todesstrafe herangezogen.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Justizmord".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world