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Ein Justizmord ist die an einem Unschuldigen vollstreckte Todesstrafe.

Begriffsherkunft und -bedeutung


Der Begriff wurde erstmals im Jahr 1782 von August Ludwig von Schlözer in seinen Staatsanzeigen verwendet. Er berichtete darin über die Hinrichtung der Anna Göldi. In einer Fußnote definierte er den Justizmord als

„Ermordung eines Unschuldigen, vorsätzlich, und so gar mit allem Pompe der heil. Justiz, verübt von Leuten, die gesetzt sind, daß sie verhüten sollen, daß ein Mord geschehe, oder falls er geschehen, doch gehörig gestraft werde.“
Der Begriff Justizmord ist verwandt mit dem von Voltaire geprägten Begriff der assassins juridiques – der juristischen Mörder. Er verwendete diesen Ausdruck in einem Brief an Friedrich II. vom April 1777.

Entgegen der Definition von August Ludwig von Schlözer werden als Justizmord jedoch nicht nur Fälle von Rechtsbeugung, sondern auch Justizirrtümer verstanden. Somit kann also auch die Hinrichtung eines irrtümlich zum Tode Verurteilten als Justizmord bezeichnet werden. Man muss daher von einem Mord im Rechtssinne unterscheiden, welcher nur vorsätzlich begangen werden kann. Die Möglichkeit solcher irrtümlicher Hinrichtungen wird als eines der Hauptargumente gegen die Zulässigkeit der Todesstrafe herangezogen.

Literatur


  • August Ludwig von Schlözer: Abermaliger JustizMord in der Schweiz. In: Stats-Anzeigen. Band 2. Göttingen, 1782. S. 273–277. (Internetfundstelle)
  • Julius Mühlfeld: Justizmorde. Nach amtlichen Quellen bearbeitete Auswahl. 2. Auflage, Berlin 1880.
  • Bernt Ture von zur Mühlen: Napoleons Justizmord am deutschen Buchhändler Johann Philipp Palm. Braman Verlag, Frankfurt am Main 2003.

Weblinks


Prozessrecht | Todesstrafe

Justiční vražda | Justičná vražda

 

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