Justitiar ist die häufig verwendete Bezeichnung für einen beamteten oder angestellten Rechtsberater (entnommen aus: Creifelds, Rechtswörterbuch, 17. Auflage 2002, München).
Der Justitiar beschäftigt sich oftmals als Leiter der Rechtsabteilung von Behörden, Verbänden und Unternehmen mit vielfältigen juristischen Sachverhalten. Er berät die ihn anstellende Institution in allen rechtlichen Fragestellungen, etwa über wirtschafts-, marken- und urheberrechtliche Probleme, über Versicherungsverträge und -fälle, im Vertragsmanagement und -monitoring, bis hin zu haftungs- und kartellrechtlichen Fragen bei Unternehmenskäufen und -verkäufen. Seine Aufgabe ist es, als juristischer Berater rechtliche Probleme im Vorfeld zu erkennen und Lösungen hierfür zu entwickeln und umzusetzen.
Der Justitiar vertritt die ihn anstellende Institution in rechtlichen Angelegenheiten regelmäßig sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich. Er ist im Gegensatz zum Syndikus ausschließlich für seinen Dienstherrn tätig.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Justitiar ist der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums als Volljurist mit dem Ersten sowie Zweitem Staatsexamen bzw. einem gleichwertigen Abschluss als Master (z.B. LL.M., Master of Law).
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Justitiar".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world