Die Juristische Fachsprache ist die Fachsprache der Rechtsanwender und Forschungsgegenstand der Rechtslinguistik.
Die Notwendigkeit, sich in Rechtssachen exakt und möglichst eindeutig auszudrücken, hat zu einer sehr ausgeprägten Fachsprache der Juristen geführt.
Die juristische Fachsprache ist durch einen hohen Abstraktionsgrad geprägt. Recht selbst kann nur durch Sprache zum Ausdruck gebracht werden, so dass insbesondere die Hermeneutik eine gewichtige Rolle spielt, die aber als juristische Methoden Eingang in die Lehre der Rechtswissenschaften gefunden haben. Wichtigstes Merkmal ist eine Konkordanz der Begriffe. Andernfalls kann keine gemeinsame Basis der Verständigung gefunden werden, so dass das Ziel der Schaffung oder Wiederherstellung des Rechtsfriedens vereitelt wäre.
Auch die Effizienz des juristischen Systems wird von der Sprache getragen. Um den enormen Anforderungen an die Komplexität und Präzision der Sprache Rechnung zu tragen, bedarf es einer kalkülartigen Fachsprache, die dadurch für den rechtsunkundigen Laien oftmals schwer oder nicht verständlich wirkt. Juristische Termini werden zwar auch gemeinsprachlich verwendet, in der Regel jedoch mit anderer Bedeutung, die von beruflichen Rechtsanwendern anders verstanden werden.
Eine wesensimmanente Eigenschaft einer Fachsprache ist, besondere Wörter und Wendungen zu prägen, die nur von den Anwendern dieser Fachsprache verstanden werden. Daher wird allen Fachsprachen vorgeworfen, nicht verständlich für die Allgemeinheit zu sein. Um die empfundene Unverständlichkeit hervorzuheben, wird die juristische Fachsprache umgangssprachlich auch als "Juristenlatein" bezeichnet.
Neben Fachtermini und charakteristischen Wendungen werden in der juristischen Fachsprache teilweise Begriffe auch anders verwendet, als in der Standardsprache.
Beispiele:
Typisch ist für juristische Texte auch die übermäßige Verwendung von Fachbegriffen und die Substantivierung von Verben. Dies wird auch von Juristen selbst als Übel empfunden. Als Grundsatz gilt, je klarer ein Text ist, desto klarer sind auch die Gedanken des Autors. Verschiedene Rechtsanwender kaschieren mit (auch für Juristen) besonders unleserlichen Texten ihre fachliche Inkompetenz.
Jedoch: Juristische Sprache gilt als unverständlich, da ungewoht. Jedoch muss man sich klarmachen, dass die meisten juristischen Schriftstücke (wie übrigens auch die Gesetzestexte) von Juristen für Juristen geschrieben sind. Als juristischer Laie eine gesetzliche Regelung als unverständlich abzutun ist so sinnvoll, als würde ein Computer-Laie Programmiercode als wirr bezeichnen. Beides erfüllt den Zweck, KLARE, UNMISSVERSTÄNDLICHE und EINDEUTIGE Anweisungen an die Zielgruppe zu geben.
Übrigens: Ungerechte Gesetze sind einfach: „Du sollst nicht töten; Tod dem Mörder“. Gerechte Gesetze sind dagegen kompliziert, weil sie relativieren müssen: „Du sollst nicht töten, außer aus Notwehr, sonst wirst du bestraft, außer du bist Kind oder betrunken, und kommst einige Jahre ins Gefängnis, je nachdem ob du im Affekt oder aus Hinterlist gehandelt hast...“
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