Als Juristen (lat. ius, Recht; Genitiv: iuris) bezeichnet man Akademiker, die ein Studium der Rechtswissenschaften mit dem 1. Staatsexamen (Erste Juristische Staatsprüfung) erfolgreich abgeschlossen haben. Ein "Rechtsassessor" (Volljurist) hat außerdem auch die Zweite Juristische Staatsprüfung bestanden.
An manchen Universitäten ist nach dem Studium der Rechtswissenschaft eine Diplomierung zum Diplom-Juristen bzw. die Verleihung eines Magistergrades möglich. Diese beiden Möglichkeiten sind üblicherweise für Absolventen des 1. Staatsexamens gedacht, die auf die Ableistung des Vorbereitungsdienstes und der 2. Staatsprüfung verzichten, um in Wirtschaftsunternehmen zu arbeiten. Sie hätten ohne Magister oder Diplom, im Gegensatz zu anderen Hochschulabsolventen, trotz ihres Universitätsabschlusses keinen akademischen Grad. Die Diplomierung kann an einigen Hochschulen auch als Nachdiplomierung nachgeholt werden. Als erster bayerischer Diplom-Jurist gilt Christian Bewart, der auf Einführung des akademischen Grades an der Universität Augsburg geklagt hatte. Neuerdings werden auch reine Diplomstudiengänge sowie Bachelor-, Master- und Magisterstudiengänge (keine Bachelor oder Masterstudiengänge, wenn man Volljurist werden will) der Rechtswissenschaften angeboten. An den Universitäten Bayreuth und Osnabrück werden zudem Zusatzausbildungen in Ökonomie angeboten; Absolventen des 1. Staatsexamens, die diese Zusatzausbildung abgeschlossen haben werden zu Diplom-Wirtschaftsjuristen graduiert.
Fachhochschulen bilden seit einigen Jahren Dipl.-Wirtschaftsjuristen (FH) aus.
Im Zuge des Bologna-Prozesses, der Vereinheitlichung von Studienabschlüssen in Europa, und allgemeiner Reformbestrebungen könnte das universitäre Studium zukünftig auf die konsekutiven Bachelor- und Masterabschlüsse umgestellt werden.
Mit dem Bestehen der zweiten Staatsprüfung werden die Befähigung zum Richteramt und die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst sowie die Befugnis erlangt, die Bezeichnung "Assessorin" oder "Assessor" (sog. Volljurist) zu führen. Diese Befähigung ist nicht nur notwendige Voraussetzung für den Beruf als Richter (in verschiedenen Gerichtszweigen), Staatsanwalt oder höherer Verwaltungsbeamter, sondern auch für die Tätigkeit als Rechtsanwalt und / oder Notar.
Außer der Rechtsberatung ist Rechtsanwälten, Patentanwälten, vor bestimmten Gerichten, sowie Rechtsbeiständen bzw. Prozessagenten die Vertretung vor Gericht ausschließlich vorbehalten, soweit Anwaltszwang besteht. Aber selbst namhafte Vertreter deutscher Jurisprudenz etwa Othmar Jauernig (Zivilprozeßrecht, C.H.Beck München) bezeichnen den Anwaltszwang vor Gericht als Maßnahme um insbesondere jüngeren Anwälten Einkommen zu verschaffen. Anderen Personen, die geschäftsmäßig Rechtsangelegenheiten wahrnehmen, ist das Auftreten vor Gericht grundsätzlich untersagt.
Die Notwendigkeit, sich bei Rechtssachen exakt und möglichst unzweideutig auszudrücken, hat zu einer sehr ausgeprägten Fachsprache der Juristen geführt. Sie wird umgangssprachlich oft Juristendeutsch bzw. Juristenlatein genannt. Manche Politiker versuchen dem gegenzusteuern, indem Gesetzestexte auf ihre allgemeine Verständlichkeit durchforstet werden.
Die meisten Juristen wurden weiter in den Staatsdienst übernommen und nicht selten etwa wurden die einstigen verantwortlichen Juristen im Dritten Reich später in den 50er Jahren (zumindest in Westdeutschland) in höhere Positionen versetzt, die es ihnen erlaubten, das eigene Unrecht der Juristen im Dritten zu vertuschen oder etwa strafrechtliche Ermittlungen über den Dienstweg zu beeinflussen oder gar zu verhindern.
In den letzten Jahren ist die Anzahl der Forschungsprojekte, die sich mit der NS-Justiz und mit der Aufarbeitung der Kriegsverbrecherprozesse befassen aber in Deutschland gestiegen.
An die universitäre Ausbildung schließt dann das fakultative Gerichtsjahr an, in dem praktische Kenntnisse vermittelt werden. Für die Erlangung des Berufsstandes des Rechtsanwaltes oder Richters bzw. Staatsanwaltes ist eine weitere Standesprüfung erforderlich.
Als Juristen im häufig Rechtsanwälte. Akademiker mit einem juristischen Abschluss werden nach einem einjährigen Praktikum im Rechtsbereich (Anwaltskanzlei, Gericht usw.) zur Anwaltsprüfung zugelassen, welche aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil besteht. Nach erfolgreicher Prüfung darf man sich Rechtsanwalt nennen (kurz RA) und exklusiv im rechtsanwaltlichen Monopolbereich vor Gerichten wirken. Es ist jedoch zu bemerken, dass aufgrund des föderalistischen Systems der Schweiz die Ausbildung nach abgeschlossenem Studium unterschiedlich lange dauern kann. Im Kanton Solothurn dauert das Praktikum für Rechtsanwälte 12, im Kanton Bern gar 18 Monate. Zudem verlangen die Kantone unterschiedliche Grundausbildungen der Universitäten. Wer z. B. in der Uni Freiburg im Üechtland sein Studium abgeschlossen hat, bedarf u. a. zusätzlicher Ausbildungen im Bereich der Gerichtsmedizin. Auf gesetzlicher Grundlage wurde die kantonale Legitimation der Rechtsanwälte aufgehoben und analog dem Binnenmarktgesetz die Ausübung des Berufes im gesamten Gebiet der Schweiz ermöglicht. Das Monopol, im Bereich der Gerichte zu wirken, ist in wenigen Kantonen gelockert. Dort können in den bürgerlichen Ehren stehende, mündige und urteilsfähige Personen vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen andere vor Gericht vertreten.
Die größte juristische Fakultät der Schweiz ist an der Universität Zürich zu finden. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät wird auf das Wintersemester 2006/07 das European Credit Transfer System (ECTS) sowie gestufte Studiengänge (Bachelor/Master) nach dem Bologna- Modell einführen.
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