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Unter dem Begriff Jugendschutz werden staatliche Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem: Jugend in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien, Jugendhilfe, Jugendarbeitsschutz.

Unterschiedliche Bewertungen


In verschiedenen Staaten und Gesellschaften bestehen zum Teil sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber,

  • wovor Jugendliche im einzelnen geschützt werden müssen,
  • welche Altersgrenzen in unterschiedlichen Schutzbereichen zu ziehen sind und
  • welchen Anteil des Schutzes der Staat durch gesetzliche Regelungen leistet und welchen Anteil er der Verantwortung der Erziehungsberechtigten überlässt.

So wird beispielsweise der Zugriff Jugendlicher auf pornografische oder gewaltverherrlichende Medien in vielen Ländern weniger streng kontrolliert als in Deutschland. In den USA wiederum gilt in den meisten Staaten ein generelles Alkoholverbot für Jugendliche unter 21 Jahren, das auch rigoros durchgesetzt wird, während der Konsum bestimmter alkoholischer Getränke in Deutschland Jugendlichen sogar schon ab 16 Jahren gestattet ist. Ebenfalls höchst unterschiedliche Regelungen gibt es international über das Mindestalter, ab dem der jeweilige Staat Jugendlichen die Fähigkeit einer selbstbestimmten Sexualität zuspricht.

Solche Unterschiede haben ihre Wurzeln normalerweise in traditionellen Denk- und Verhaltensmustern in den jeweiligen Gesellschaften sowie in höchst unterschiedlichen Vorstellungen über das Verhältnis zwischen Staat und Individuum.

Deutschland


Regelungen finden sich

Ein wichtiges Instrument des deutschen Jugendschutzes ist die in Bonn ansässige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).

Österreich


In Österreich fällt der Jugendschutz in die Zuständigkeit der Länder. Es gibt daher in Österreich neun Jugend- bzw. Jugendschutzgesetze (für jedes Bundesland eines). Darüber hinaus gibt es das Pornographiegesetz des Bundes. Meistens ist das Jugendschutzgesetz identisch mit dem der Bundesrepublik Deutschland.

Laut den Jugendschutzgesetzen gelten in Österreich 0-14jahrige als Kinder und 14-18jährige als Jugendliche.

Schweiz


In der Schweiz gibt es kein eigentliches Jugendschutzgesetz. Die entsprechenden Regelungen finden sich in anderen Gesetzen wie der eidgenössischen Lebensmittelverordnung oder in kantonalen Gewerbegesetzen.

Weblinks


Jugendschutz

 

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