In Deutschland werden alle Straftaten von registrierten Tatverdächtigen im Altersbereich von 8 bis 21 Jahren polizeilich unter dem Begriff Jugendkriminalität subsumiert. Ausgenommen hiervon sind Übertretungen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.
Definition
Diese Erklärung des Begriffs Jugendkriminalität ist sehr weit gefasst. Bei genauerer Betrachtung dieser Definition Jugendkriminalität zeigt sich, dass außerdem die Kinder- und Heranwachsendenkriminalität damit gemeint ist.
Im deutschen Jugendstrafrecht sind Personen unter 14 Jahren strafrechtlich nicht verantwortlich, weil Kinder in Deutschland strafunmündig sind. Personen zwischen dem 18 und einschließlich 20. Lebensjahr (sog. Heranwachsende) können unter das Erwachsenenstrafrecht als auch unter das Jugendstrafrecht fallen. Nach dem Jugendgerichts- bzw. Kinder- und Jugendhilfegesetz werden nur Personen von 14 bis unter 18 Jahre rechtlich als Jugendliche eingestuft.
Ferner ist die
polizeiliche Kriminalstatistik eine
Hellfeld- und Tatverdächtigenstatistik. Tatverdächtiger ist jede Person, die infolge einer polizeilichen Ermittlung hinreichend verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben. In Deutschland ist eine Person erst nach einem rechtskräftigen Richterspruch der Tat überführt. Genau genommen kann deshalb erst nach Verurteilung des Tatverdächtigen (Verurteiltenstatistik) von Kriminalität, welche durch einen Jugendlichen begangen wurde, gesprochen werden.
Jugendspezifische Delikte
Im Bereich der polizeilich erfassten Straftaten fallen hierunter
Diebstahlsdelikte, speziell Ladendiebstähle, Fahrrad- und Kraftraddiebstähle,
Raubdelikte wie der Handtaschenraub,
Körperverletzungsdelikte, Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz und
Sachbeschädigungen (wie
Graffiti). Bei dem Deliktsbereich
Beleidigung und Urheberrechtsverletzungen kann man von einem hohen
Dunkelfeld ausgehen.
Phänomenologie
Die
Kriminologie sucht nach Entstehungs- und Erscheinungsformen der Jugendkriminalität. Nach dem aktuellem Wissenschaftstand kann man nicht davon ausgehen, dass es nur eine Ursache bzw. wenige Faktoren gibt, warum Jugendliche straffällig werden. Kriminogene Faktoren die zur Jugendkriminalität führen können liegen in der Persönlichkeit des Betroffenen, seinem sozialen Umfeld (Schwierigkeiten in der Familie, Schule oder Gruppenzwang), an dem Leistungsdruck in der heutigen Gesellschaft, an der fehlenden Frustrationstoleranz, dem Neugierverhalten der Jugendlichen und/oder den schlechten Zukunftsperspektiven. Eine Rolle spielt sicherlich das Zusammentreffen von vielen sich gegenseitig beeinflussenden Faktoren.
Ausmaß der Jugendkriminalität
Im Jahr 2005 wurden 103.124 Kinder (-10,9 % zu 2004), 284.450 Jugendliche (-4,3 % zu 2004) und 247.450 Heranwachsende (-1,2 % zu 2004) in Deutschland als Tatverdächtige ermittelt (siehe Bild).
Das genaue Ausmaß der Jugendkriminalität lässt sich Anhand von Statistiken (Polizeiliche Kriminalstatistik, Verurteiltenstatistik usw.) jedoch nicht ermitteln. Diese sind in Deutschland, wegen unterschiedlicher Erfassungszeiträume/-daten und anderen Einflussfaktoren, nicht vergleichbar. Die Wissenschaft bedient sich deshalb weiterer Methoden, um Aussagen zum Ausmaß der Jugendkriminalität zu machen. Sogenannte Dunkelfeldstudien (empirische Täter- und Opferbefragungen) ergänzen das offizielle Hellfeld. Sie versetzten die Wissenschaft in die Lage präzisere Aussagen zum Ausmaß der Jugendkriminalität treffen zu können.
Siehe auch
Quellen
- Landeskriminalamt NRW, Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS): Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen, 9. Auflage, 2003
- Hans-Dieter Schwind: Kriminologie, 13. Auflage Heidelberg 2003, ISBN 3-78320-003-2
- Michael Walter: Jugendkriminalität, 2. Auflage Stuttgart 2001, ISBN 3415027759
- Weißer Ring: Jugendkriminalität wir diskutieren, 7. Auflage, 1997
Weblinks
Jugendstrafrecht | Kriminalität | Kriminologie